Wirtschaft Region Fulda
Nr. 6951210
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IHKompakt

Neues Jahr, neue Regeln

Neues Jahr neue Regeln
Der Jahreswechsel bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen für Unternehmen mit sich. Viele dieser Anpassungen betreffen steuerliche Regelungen, Berichts- und Dokumentationspflichten oder neue Verbraucher- und Umweltstandards. Unser Überblick zeigt, welche Neuerungen unter anderem auf Betriebe zukommen.
Umsetzung zentraler Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme wird voraussichtlich erst ab Dezember 2027 statt August 2026 greifen.
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Für Jahre ab 2026 müssen Importeure bestimmter Waren für die mit der Herstellung verbundenen Emissionen CBAM-Zertifikate erwerben. Der Verkauf dieser Zertifikate startet allerdings erst am 1. Februar 2027.
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Bis 6. März 2026 müssen sich betroffene Unternehmen im BIS-Portal registrieren und erhebliche Sicherheitsvorfälle melden.
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Ab 12. September 2026 wird für alle neuen Produkte „Acess by Design“ Pflicht – Nutzer müssen unmittelbar Zugriff auf erzeugte Gerätdaten haben.
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Ab 1. Januar 2027 gilt die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz.
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Ab Juni 2026 greift die Berichtspflicht für Unternehmen ab 100 Beschäftigten (bisher 500).
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Seit 1. Januar 2026 Arbeitgeber die Pflicht, bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen auf die Möglichkeit einer unentgeltlichen Information oder Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch die Beratungsstellen „Faire Integration“ hinzuweisen.
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Ab 28. September 2026 wird ein Informationslabel zu Gewährleistungs- und Haltbarkeitsgarantien eingeführt.
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Bis 27. September 2026 sollen neu Vorgaben für Werbung mit Umweltaussagen gelten. Erlaubt sein sollen nur noch Aussagen, die belegbar sind.
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Die Bezugsdauer wird von 12 auf 24 Monate bis Ende 2026 verlängert.
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Im Laufe 2026 sollen Berichtspflichten wegfallen und Sanktionsvorschriften gelockert werden, die Sorgfaltspflichten bleiben.
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In den kommenden Jahren sollen Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz stufenweise zur Berichterstattung verpflichtet werden.
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Seit 1. Januar 2026 gibt es 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
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Bis 9. Dezember 2026 sollen die Haftung auch für digitale Waren gelten und deren Anbieter in Verantwortung ziehen. Hinzu kommen Offenlegungspflichten und Haftungsobergrenzen.
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Bis zum 31. Juli 2026 sollen Hersteller zur Reparatur und Bereitstellung von Ersatzteilen ihrer Waren stärker verpflichtet werden.
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Seit 1. Januar 2026 werden Kontrollen für Friseure, Barbershops, Nagelstudios und Kosmetiker verstärkt durchgeführt. Zudem erhält der Zoll mehr Befugnisse in Punkto Durchsuchungen und Befragungen.
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Bis Sommer 2026 kommen Registrierungspflichten, digitale Kennzeichnung und höhere Recyclingquoten auf fast alle verpackenden Unternehmen zu.
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Lisa Hornung
Kommunikation