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Nr. 5251

Steuern International

Aussteller einer Rechnung haben umfangreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten. Hier finden Sie einen Überblick sowie eine Musterrechnung.

Um eine mehrfache Besteuerung von Einkünften durch die deutschen und die jeweilige ausländische Steuerverwaltung zu vermeiden, hat die Bundesrepublik Deutschland mit einer Reihe anderer Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, die besondere Verfahren zur Entlastung von bestimmten Abzugsteuern vorsehen. Dazu gehören Ansässigkeitsbescheinigungen von deutschen Unternehmen; Dokument-Nr. 36725.

Bestimmte Umsätze bei Geschäften mit NATO-Truppenangehörige können steuerfrei sein. Hier erfahren Sie mehr.