Geschäfte mit NATO-Truppenangehörigen

Stand: Mai 2024
Lieferungen und Leistungen von deutschen Unternehmen an im Inland stationierte NATO-Streitkräfte und deren ziviles Gefolge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.

Die wesentlichen Punkte für eine Umsatzsteuerbefreiung sind:

  • Der Beschaffungsauftrag muss von der amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges erteilt werden. Die amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen, die zur Erteilung solcher Aufträge berechtigt sind, werden vom Bundesfinanzministerium (BMF) in Form einer Liste (Stand: 1. Januar 2024) bekanntgegeben.
  • Der Rechnungsempfänger muss die Beschaffungsstelle sein, da diese formell Auftraggeber ist und nicht das jeweilige Truppenmitglied.
  • Die Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen für den Ge- oder Verbrauch durch die Truppe, ihr ziviles Gefolge, ihre Mitglieder bestimmt sein. Leistungen unmittelbar an einzelne Mitglieder der Truppe (zum Beispiel Direktverkäufe an einen Soldaten ohne von einer amtlichen Beschaffungsstelle erteilten Auftrag) sind nicht abgabenfrei.
  • Das Unternehmen hat den Nachweis für steuerfreie Lieferungen und Leistungen an die Truppe zu führen, hierzu dient eine Bescheinigung der amtlichen Beschaffungsstelle auf dem Vordruck Abwicklungsschein. Neben dieses Abwicklungsscheins werden auch alternative Belege zum Nachweis anerkannt.
  • Die Steuerbefreiung muss bei der Berechnung des Preises berücksichtigt sein, das heißt der leistende Unternehmer hat das Entgelt erkennbar in Höhe der Steuerentlastung zu mindern.

Vereinfachte Beschaffungsverfahren

Für Lieferungen und Leistungen an berechtigte Personen bis zu bestimmten Wertgrenzen gilt ein vereinfachtes Verfahren.
Die Wertgrenzen betragen für Lieferungen und sonstige Leistungen im
  • amerikanischen Beschaffungsverfahren 7.500 Euro,
  • französischen Beschaffungsverfahren 2.000 Euro,
  • kanadischen Beschaffungsverfahren 2.500 Euro,
  • niederländischen Beschaffungsverfahren 1.500 Euro,
  • belgischen Beschaffungsverfahren 2500 Euro
  • britischen Beschaffungsverfahren 2.500 Euro
  • Beschaffungsverfahren der NATO-Hauptquartiere 2.500 Euro
Die unterschiedlichen Voraussetzungen der vereinfachten Verfahren sind im BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2004 und im BMF-Schreiben vom 12. Mai 2023 aufgeführt.

Vordruck Abwicklungsschein

Ein Muster des zu verwendeten Formulars können Sie hier downloaden.

Verkäufe an Mitglieder der US-Streitkräfte

Die US Army hat für Verkäufe an in Deutschland stationierte US-Streitkräfte ein ausführliches Merkblatt in Form von FAQs veröffentlicht. Ansprechpartner ist Herr Rafael Wunsch, Business Consultant, US-Armee, Telefon: 0611-143 544 988.