Newsticker 15/2024

Stand: 08.04.2024

Neuseeland: Freihandelsabkommen tritt in Kraft

Das EU-Neuseeland Handelsabkommen wird am 01.05.2024 in Kraft treten und somit für deutsche Unternehmen nutzbar. Das neuseeländische Parlament hat am 25.03.2024 dem Abkommen zugestimmt, nachdem es bereits von EU-Seite ratifiziert worden war.

Präferenznachweise wieder im Original vorzulegen

Während der Corona-Pandemie wurden Präferenzen auch dann gewährt, wenn die Nachweise nicht im Original vorlagen (gescannt, per Mail o.ä.). Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass diese Sondermaßnahmen nicht mehr gerechtfertigt sind und ab dem 1. Mai 2024 nicht mehr gelten. Förmliche Präferenznachweise, die nicht in ordnungsgemäßer Form (d.h. handschriftlich unterzeichnet, mit einem Nassstempel versehen und im erforderlichen Papierformat) ausgestellt wurden, können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr anerkannt werden.
Unter den Vertragsstaaten des Regionalabkommens soll der Verzicht auf die Vorlage von Originaldokumenten weiterhin unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Das Datum, ab dem eine Vertragspartei mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen beginnt, wird in einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) und nach den jeweiligen Verfahren der Vertragsparteien festgelegt. Zoll online - Warenursprung und Präferenzen - Warenverkehr im PAN-Europa-Mittelmeerraum

Vereinigtes Königreich: Schwelle für Umsatzsteuerregistrierung steigt leicht an

Zum 1. April 2024 ist im Vereinigten Königreich die Schwelle für die Registrierung zur Umsatzsteuer von 85.000 auf 90.000 Pfund Sterling pro Jahr angehoben worden. Unternehmen mit im Vereinigten Königreich steuerbaren Leistungen von weniger als 90.000 Pfund müssen sich nicht zur Umsatzsteuer registrieren, können dies aber freiwillig tun.

Einreisekontrollen im Flugverkehr mit Rumänien und Bulgarien entfallen

Zum 31. März 2024 wurden die Einreisekontrollen im Luft- und Seeverkehr von und nach Rumänien und Bulgarien aufgehoben. Grund dafür ist der Beitritt der beiden Länder zum Schengen-Raum. An den Landgrenzen zu Rumänien und Bulgarien erfolgt der Wegfall der Grenzkontrollen erst zu einem späteren Zeitpunkt. Auch die Ausstellung von Schengen-Visa ist nun für die beiden Ländern möglich. Auf der Internetseite des Europäischen Rats finden Sie weitere Details zum Schengen-Raum.

Fördermöglichkeiten für Deutsch-Chilenische FuE-Projekte

Bis zum 31. Juli 2024 können deutsche kleine und mittlere Unternehmen sowie ihre chilenischen Projektpartner Anträge auf Förderung für innovative marktorientiere FuE-Kooperationsprojekte einreichen. Die Fördermittel werden jeweils aus den nationalen bzw. regionalen Förderprogrammen – in Deutschland aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – bereitgestellt. Am 16. April 2024 können Interessierte an einer kostenlosen Info-Veranstaltung zu den Förderbedingungen in Deutschland und Chile teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie auf der ZIM-Website.

Termine

9. April 2024
online
kostenfrei
16. April 2024
IHK Lahr
kostenpflichtig
16. April 2024
Freiburg
140 EUR
24. April 2024
Lahr
140 EUR
25. April 2024
online
140 EUR
26. April 2024
online
kostenfrei
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