Export in Drittländer
Voraussetzungen für ein Exportgeschäft
- Gewerbeanmeldung beim örtlich zuständigen Ordnungsamt (auf richtige Firmierung achten)
- Eintragung ins Handelsregister ab bestimmten Größenklassen bzw. immer bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) oder Personengesellschaften (OHG)
- Bürger aus Staaten, die nicht zur EU gehören, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung, die auch die Ausübung einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit zulässt.
- Es ist keine grundsätzliche Erlaubnis erforderlich, Außenhandelsgeschäfte zu betreiben
Lieferbedingungen
- Zollabfertigung (Ausfuhr und Einfuhr)
- Transport
- Versicherung
- Erstellung von Dokumenten (Ursprungszeugnisse, Zertifikate, Präferenzdokumente...)
- Zölle & Steuern
Zahlungsbedingungen
UN-Kaufrecht
Veranstaltungen für den Außenhandel - IHK Südlicher Oberrhein
Deutsche Ausfuhrbestimmungen
Wichtig: Die Befreiung von einer förmlichen Zollanmeldung zur Ausfuhr aus Deutschland für Lieferungen unter 1.000 EUR Warenwert hat keinen Einfluss auf die Einfuhr-Zollanmeldung im Empfangsland! Bei der Einfuhr von gewerblichen Waren ist im Importland in der Regel unabhängig vom Warenwert eine Zollanmeldung abzugeben!
Binnenzollämter für die Vorabfertigung von Waren in der Region Südlicher Oberrhein gibt es in Freiburg und Appenweier.
Ebenso gilt ein Genehmigungsvorbehalt für die von der Dual-Use-Verordnung der EU erfassten Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Diese Güter sind in der Ausfuhrliste integriert.
Auch wenn die Waren nicht von der Ausfuhrliste erfasst sind, kann eine Genehmigungspflicht bestehen, wenn der Exporteur Kenntnis von einer beabsichtigten militärischen Nutzung der Waren hat. Ist die Lieferung in ein Land geplant, gegen das die EU ein Länderembargo verhängt hat, so ist dieses im Einzelfall zu prüfen.
Die Prüfung der Genehmigungspflicht erfordert häufig technischen Sachverstand. Mit Hilfe des Umschlüsselungsverzeichnisses kann die Ausfuhrliste daraufhin überprüft werden, ob die Zolltarifnummer der Ware erfasst ist. Genehmigungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, Telefon 06196 908-0, das im Internet auch zahlreiche Publikationen und Informationen vorhält:
kostenfrei – unabhängig – individuell
Zollvorteile – Präferenzen im Zielland
Ausländische Bestimmungen
• Zoll- und Steuersätze (Tariffs)
• notwendige Dokumente für die Einfuhr (Procedures and Formalities)
• Allgemeine Informationen zur Einfuhr bestimmter Waren, Zollabwicklung etc. (Procedures and Formalities)
Für die Suche in der Datenbank benötigen Sie die ersten 4 (oder 6) Stellen der Zolltarifnummer (HS-Code). Bitte beachten Sie, dass die Warennummern nur bis einschließlich der 6. Stelle international einheitlich sind (Harmonisiertes System). Danach muss die Warennummer des Empfangslandes ausgewählt werden, dafür orientieren Sie sich an der Warenbezeichnung.
Ausländische Einfuhrabgaben
Vorübergehende Verwendung im Ausland
- anhand von praxisnahen und anschaulichen Beispielen werden komplexe und abstrakte Abläufe leicht verständlich erklärt
- Tipps und Hinweise zum korrekten und schnellen Ausfüllen der Formulare und Vordrucke ergänzen die Beschreibungen
- Die Formular-Software unterstützt Sie in der Praxis
Die Druckausgabe der “Praktischen Arbeitshilfe” können Sie für EUR 49,90 (inkl. Mwst) beim Mendel-Verlag online bestellen.