Incoterms®2020

Mit Kürzeln wie EXW, FCA oder DDP vereinbaren Vertragspartner weltweit einheitlich, welche Pflichten Verkäufer und Käufer erfüllen müssen und wer welche Kosten trägt. Aktuelle Fassung der Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC) sind die "Incoterms®2020".
Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris gibt seit 1936 „Internationale Regeln für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln“ heraus, die als Incoterms (International Commercial Terms) bekannt sind. Seit diesem Zeitpunkt sind diese immer wieder an die sich ändernden Handelsbräuche angepasst worden, zuletzt im Jahr 2019. In dieser letzten Fassung sind Sie als "Incoterms®2020" veröffentlicht worden .
Incoterms sind weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags-und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrags eine standardisierte Abwicklung von Handelsgeschäften ermöglichen. Sie haben die Aufgabe, die Kostenverteilung, die Risikoverteilung und die Sorgfaltspflichten festzulegen. Durch die Verwendung der Incoterms werden die gegenseitigen Verpflichtungen klar geregelt. Dadurch kann Missverständnissen und kostenintensiven Streitigkeiten vorgebeugt und das Risiko rechtlicher Komplikationen vermindert werden.
Die Incoterms sind weder verpflichtend in ihrer Anwendung, noch sind sie ein Gesetz.
Rechtsfragen wie beispielsweise der Vertragsabschluss, die Eigentumsübertragung, die Zahlungsabwicklung oder die Rechtsfolgen von Vertragsbrüchen werden hingegen nicht geregelt. Maßgeblich hierfür sind die kaufvertraglichen Bestimmungen oder das dem Vertrag zugrunde liegende Recht.

Die 11 Klauseln der "Incoterms®2020" im Überblick

Klauseln für alle Transportarten
EXW
ab Werk / ex works
FCA
frei Frachtführer / free carrier
CPT
frachtfrei / carriage paid to
CIP
frachtfrei versichert / carriage and insurance paid to
DAP
geliefert benannter Ort / delivered at place
DPU
geliefert benannter Ort entladen / delivered at place unloaded
DDP
geliefert verzollt / delivered duty paid 
Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport
FAS
frei Längsseite Schiff / free alongside ship
FOB
frei an Bord / free on board
CFR
Kosten und Fracht / cost and freight
CIF
Kosten, Versicherung und Fracht / cost, insurance and freight

Funktionen der Incoterms®

Der Lieferweg einer Ware vom Versandort zum Bestimmungsort wird durch den von den Vertragsparteien vereinbarten Übergabepunkt in zwei Wegstrecken geteilt. Welche Verpflichtungen die Vertragsparteien jeweils für ihre Wegstrecke treffen, regeln die Incoterms. Grundsätzlich gilt: für die Wegstrecke bis zum Übergabepunkt ist der Verkäufer, danach ist der Käufer zuständig.
Hauptfunktionen der Incoterms regeln:
  • welche Verpflichtungen jeder Vertragsteil für seine Wegstrecke übernehmen muss
  • welche Kosten jeder Vertragsteil für seine Wegstrecke zu tragen hat
  • wer welches Risiko abdeckt
Nebenfunktionen der Incoterms regeln:
  • wer die Warendokumente beschaffen muss, wer dafür die Kosten trägt und wer einen eventuell entstehenden Zoll zu zahlen hat
  • wer welche Transportdokumente beschaffen muss und wer dafür die Kosten zu tragen hat
  • wer für wen die Ware versichern und wer dafür die Kosten übernehmen muss
  • wer den anderen Partner, wann und worüber informieren muss
  • wer die Warenprüfung machen und wer die Kosten dafür übernehmen muss
  • wie die Ware verpackt werden und wer die Verpackung zahlen muss

Praxistipps

  • Wählen Sie die für Ihr Vertragsgeschäft passende Klausel
  • Vermerken Sie die gewählte Incoterms-Klausel ausdrücklich in Ihrem Kaufvertrag
  • Benennen Sie den Liefer- bzw. Bestimmungsort so exakt wie möglich
  • Beachten Sie, dass die Klauseln keinen vollständigen Kaufvertrag darstellen
Weitere Informationen zu den Incoterms finden Sie auf den Webseiten der Internationalen Handelskammer (ICC). Detaillierte Aufschlüsselungen der einzelnen Klauseln finden sich in Publikationen der ICC, die Sie über die Webseite bestellen können.
(Mit freundlicher Genehmigung des Verfassers, der IHK Rhein-Neckar)