Nr. 235

Betrieblicher Umweltschutz

Vorgaben des Gewässerschutzes betreffen Unternehmen insbesondere beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, bei der Nutzung von Wasser und Gewässern und bei der Abwasserbeseitigung. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen umfassen u. a. Luftreinhaltung, Lärmschutz und Strahlenschutz.