Pflanzenschutz
Pflanzengesundheitszeugnisse für Norwegen ab dem 01.05.2026
Die norwegische Pflanzengesundheitsbehörde verschärft die Dokumentationspflichten für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse. Wenn Waren mit Ursprung in anderen EU-Staaten über Deutschland nach Norwegen exportiert werden, gelten ab dem 01.05.2026 neue Anforderungen an die Begleitpapiere.
Was ändert sich konkret?
Bisherige Übergangsregelungen laufen aus. Für den rechtssicheren Export sind künftig zwei zentrale Dokumente zwingend erforderlich:
- Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) des Ursprungslandes: Dieses muss zwingend bereits für das Zielland Norwegen ausgestellt sein.
- Pflanzengesundheitszeugnis zur Wiederausfuhr: Dieses wird für den Transit bzw. den Export aus Deutschland zusätzlich benötigt.
Wichtiger Hinweis: Vorausfuhrzeugnisse werden von den norwegischen Behörden ab dem Stichtag nicht mehr als Anhang akzeptiert. Dies gilt auch dann, wenn der Export nicht auf direktem Weg aus dem Ursprungsland erfolgt.
Rechtliche Grundlage
Die Neuregelungen basieren auf § 20 der norwegischen Verordnung über Pflanzen und Maßnahmen gegen Schädlinge. Die zuständigen deutschen Pflanzenschutzdienste sind bereits über die Umsetzung informiert.
Aktueller Stand der Verhandlungen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) steht derzeit in Kontakt mit den norwegischen Behörden. Ziel ist es, mittelfristig ein vereinfachtes Verfahren zu erwirken, das den flüssigen Handelsabläufen innerhalb des europäischen Binnenmarkts besser entspricht.