Entlastungen beim Import

EU setzt Importzölle für Dünger aus

Der Rat der Europäischen Union hat eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung der europäischen Landwirtschaft beschlossen: Seit dem 23. Mai 2026 werden die Einfuhrzölle auf bestimmte stickstoffhaltige Düngemittel sowie deren Rohstoffe (wie Harnstoff und Ammoniak) für ein Jahr ausgesetzt.
Mit diesem Schritt reagiert die EU auf die anhaltend hohen Produktionskosten im Agrarsektor.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Finanzielle Entlastung: Die Europäische Kommission rechnet durch die Zollbefreiung mit Einsparungen von rund 60 Millionen Euro für Landwirte und die Düngemittelindustrie.
  • Aktuelle Zollsätze: Bisher fielen für Düngemittelimporte aus Ländern ohne Präferenzabkommen Zölle zwischen 5,5 % und 6,5 % an.
  • Schutz der EU-Hersteller: Um den heimischen Markt zu schützen, ist die zollfreie Einfuhr auf ein bestimmtes Kontingent begrenzt. Dieses basiert auf den Importmengen von 2024.
Wichtige Einschränkung: Die Zollsetzung gilt nicht für Produkte, die aus Russland und Belarus importiert werden.

Wie es weitergeht

Die Maßnahme gilt zunächst für genau ein Jahr. Die EU-Kommission wird den Düngemittelmarkt in diesem Zeitraum streng überwachen, um bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen oder eine Verlängerung der Verordnung vorzuschlagen.
Weiterführende Informationen und die offizielle Pressemitteilung finden Sie direkt beim Rat der Europäischen Union.