Pazifik-Staaten
Warenverkehr mit Pazifikstaaten: REX ersetzt Ermächtigten Ausführer zum 01.09.2026
Zum 1. September 2026 tritt im Exportbereich eine grundlegende Änderung für die Ausfuhr von Waren mit EU-Ursprung in die Pazifikstaaten in Kraft: Das bisherige System des „ermächtigten Ausführers (EA)“ wird vollständig durch das System des „registrierten Ausführers (REX)“ ersetzt.
Grundlage hierfür ist eine Mitteilung der EU-Kommission vom 11. Juni 2026 im Amtsblatt der EU (C/2026/3209) zu den neuen Bestimmungen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Neuer Ursprungsnachweis: Die präferenzielle Zollbehandlung bei der Einfuhr in die Pazifikstaaten kann künftig nur noch über eine Erklärung auf der Rechnung in Anspruch genommen werden, die durch einen registrierten Ausführer (REX) erstellt wurde. Der genaue Wortlaut der Erklärung ist in Anhang IV des Protokolls II festgelegt.
- Wegfall der EUR.1: Bisherige Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 verlieren ab dem Stichtag ihre Gültigkeit im Handel mit den Pazifikstaaten und werden nicht mehr anerkannt.
- Pflichtangaben: Registrierte Ausführer sind verpflichtet, ihre REX-Nummer in der Ursprungserklärung anzugeben. Falls einem Ausführer bis zum Stichtag noch keine REX-Nummer zugeteilt wurde, kann die Erklärung auf der Rechnung vorübergehend auch ohne REX-Nummer ausgestellt werden.
Was ist jetzt zu tun? Exportierende Unternehmen sollten ihre Prozesse rechtzeitig anpassen. Die Registrierung als Ausführer im REX-System kann unkompliziert und digital über das Zoll-Portal beantragt werden.