Digitalisierung im Zollbereich

Elektronische Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 aus der Schweiz

Die Europäische Kommission hat eine wichtige Neuerung im Bereich des Warenverkehrs bekannt gegeben: Die Schweiz hat am 16. März 2026 offiziell mit der Ausstellung elektronischer Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 (WVB EUR.1) begonnen.
Diese Umstellung markiert einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und Vereinfachung von Zollverfahren im internationalen Handel.

Hintergrund

Die Mitteilung wurde durch den Zoll am 23. März 2026 veröffentlicht. Ziel der elektronischen Bescheinigungen ist es, Prozesse effizienter zu gestalten und die Überprüfung der Dokumente zu vereinfachen.

Überprüfung der Echtheit

Die Authentizität der elektronischen WVB EUR.1 kann einfach online überprüft werden:
  • Über einen einheitlichen Prüf-Link, beginnend mit:
    https://certificat.bazg.admin.ch/certificat/views/valid
  • Zwei Möglichkeiten zur Verifikation:
    • Scannen des QR-Codes in Feld 11 der Bescheinigung
    • Eingabe des vollständigen Pfads aus der Fußzeile des Dokuments
Diese Maßnahmen sorgen für mehr Sicherheit und Transparenz im Warenverkehr.

Aufnahme in die EU-Matrix

Im Zuge der Einführung wurde die Schweiz in Anhang I der entsprechenden Matrix aufgenommen.
  • Ein Vorabdruck der Matrix ist bereits auf der Webseite der Europäischen Kommission verfügbar.
  • Die offizielle Veröffentlichung im Amtsblatt C steht derzeit noch aus.

Bedeutung für Unternehmen

Für Unternehmen, die im Warenverkehr mit der Schweiz tätig sind, ergeben sich folgende Vorteile:
  • Schnellere und effizientere Abwicklung von Ursprungsnachweisen
  • Vereinfachte Dokumentenprüfung
  • Reduzierung von Papierdokumenten
  • Höhere Sicherheit durch digitale Verifikation