Algerien Geschäft

Algerien: Verpflichtende Bankdomizilierung vor dem Warenversand

Seit dem 14. Mai 2026 gelten laut einer Anweisung der Banque d’Algérie verschärfte Vorschriften für Exporte nach Algerien. Eine rückwirkende Legalisierung ist grundsätzlich nicht mehr möglich.
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick:
  • Zwingende Chronologie: Die Bankdomizilierung in Algerien muss zwingend abgeschlossen sein, bevor der ausländische Lieferant die Ware verschifft. Das Datum des Konnossements (Bill of Lading / Shipped on Board) muss zwingend nach dem Datum der Domizilierung liegen.
  • Pflichten für Importeure: Algerische Käufer benötigen rechtzeitig vor der Verladung eine ordnungsgemäß unterschriebene und abgestempelte endgültige Proforma-Rechnung, um die Vor-Domizilierungsformalitäten zu erledigen und die Importgenehmigung einzuholen.
  • Bearbeitungszeiten beachten: Nach Erfahrungswerten der AHK Algerien ist bei den algerischen Banken mit einer Bearbeitungszeit von 12 bis 14 Tagen zu rechnen.
Es wird dringend empfohlen, standardmäßig eine Klausel in Auftragsbestätigungen und Proforma-Rechnungen aufzunehmen, die den tatsächlichen Versand der Ware ausdrücklich an die vorherige Bestätigung der erfolgreichen Domizilierung durch den algerischen Kunden knüpft.
Ansprechpartner bei Fragen: Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Stefan Wiese bei der Handelskammer Hamburg (E-Mail: stefan.wiese@handelskammer-hamburg.de).