Sachkundenachweis für Versicherungsvermittler/-berater

Welche Sachkundenachweise sind anerkannt?

Über folgende Qualifikationen können Sie Ihre Sachkunde durch geeignete Zeugnisse  nachweisen:

  • Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK
  •  Versicherungskaufmann/-frau (oder Vorläufer)
  • Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen (oder Vorläufer)
  • Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen (oder Vorläufer)
  • Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Finanzberatung (oder Vorläufer)
  • Betriebswirtschaftlicher Studiengang der Fachrichtung Bank, Versicherungen oder Finanz- dienstleistung (Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss) mit mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Geprüfte/-r Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (oder Vorläufer) mit abgeschlossener Ausbildung als Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau und mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Geprüfte/-r Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (oder Vorläufer) mit abgeschlossener allgemeiner kaufmännischer Ausbildung und mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Geprüfte/-r Finanzfachwirt/-in (oder Vorläufer) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule und mindestens einjähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Bank- oder Sparkassenkaufmann/-frau (oder Vorläufer) mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Investmentfondskaufmann/-frau (oder Vorläufer) mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Geprüfte/-r Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen (oder Vorläufer) mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
  • Mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule/ Berufsakademie mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung im Bereich der Versicherungsvermittlung oder -beratung
oder durch einen
  • ausländischen Berufsbefähigungsnachweis (eigenständiges Verfahren nach § 13c GewO notwendig)
  • vor dem 01.01.2009 erworbenen Abschluss als Versicherungsfachmann/-frau des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
oder im Wege der sog.
  • „Alte-Hasen-Regelung“, indem Sie nachweisen, dass Sie seit dem 31.08.2000 (oder länger) selbständig und/oder unselbständig ununterbrochen eine Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder -berater ausüben.
    Die ununterbrochene Tätigkeit als Versicherungsvermittler oder -berater ist nachzuweisen:
    -  als Angestellter (= unselbständige Tätigkeit), z. B. durch Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnisse, Bestätigungen von Arbeitgebern, 
       Verdienstbescheinigungen mit Tätigkeitsnachweis
    - als Gewerbetreibender (= selbständige Tätigkeit), z. B. durch Bestätigungen von Versicherungsunternehmen/Obervermittlern sowie
      durch Kopien der vermittelten Versicherungsverträge oder aussagekräftige Provisionsabrechnungen

Sie können keine Sachkunde vorweisen?

Wer seine Sachkunde nicht über einen anerkannten Abschluss belegen kann, der muss eine Sachkundeprüfung vor der IHK bestehen. Der Versicherungsvermittler oder -berater kann wahlweise bei der IHK seines Geschäftssitzes, seines Wohnsitzes, seiner Ausbildungsstätte oder bei der IHK, der ein Versicherungsunternehmen zugehörig ist, mit dem er zusammenarbeitet, die Sachkundeprüfung ablegen.
Nicht jede IHK bietet die Sachkundeprüfung an.
Die nächsten Prüfungsstandorte sind in Bremen, Hamburg und Hannover.