Gewerberecht

Sachkundeprüfung "Geprüfte/r Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK"

Die Liste der Qualifikationen, die als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt werden, sind in § 5, § 2 Abs. 3 und § 27 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) geregelt.
Die Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittller und -berater umfasst einen schriftlichen und in der Regel auch einen praktischen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung umfasst die Sachgebiete "Rechtliche Grundlagen", "Sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen", "Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung", "Verbundene Hausrat- und verbundene Gebäudeversicherung" und "Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Rechtsschutzversicherung".
Im praktischen Teil der Prüfung, der als Simulation eines Kundenberatungsgesprächs durchgeführt wird, wird jeweils ein Prüfling geprüft. Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Dieser Prüfungsteil findet am Folgetag statt.
Die Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist in § 4 Abs. 5 VersVermV geregelt.
Mit der Organisation und Durchführung der Sachkundeprüfung hat die IHK Hannover das Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV e. V.) beauftragt.
Anmeldeschluss: Jeweils 30 Kalendertage vor dem Termin
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung zu einem bestimmten Termin ist für die IHK Hannover erst verbindlich, wenn der Termin schriftlich von ihr bestätigt wurde. Gebührenbescheid und Einladung erhalten Sie mit gesonderter Post ca. 3 Wochen vor Termin.
Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich zurücktreten!
Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr in Höhe von 143 € erhoben. Diese Bedingungen sind verbindlich und werden mit der Anmeldung anerkannt. Falls eine Prüfung durch die IHK abgesagt werden muss, werden bezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Ersatz von Reisekosten) sind ausgeschlossen.
Stand: 12.03.2025