Mitteilungspflicht an das Transparenzregister
Seit August 2021 besteht eine Mitteilungspflicht für Unternehmen zum Transparenzregister. Diese Mitteilungspflicht ist eine aktive Handlungspflicht für Unternehmen.
Grundsätzliches zum Transparenzregister
Das Transparenzregister wurde im Juni 2017 eingeführt. Es dient der Erfassung von Informationen über die Eigentümer oder Kontrollinhaber von Gesellschaften. Der Zweck des Transparenzregisters ist es, die hinter den juristischen Strukturen der Gesellschaften „versteckten“ Personen kenntlich zu machen. Diese Erhöhung der Transparenz soll den Missbrauch von Gesellschaftsstrukturen zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Weitere Informationen zum Transparenzregister allgemein finden Sie in den FAQ des Bundesverwaltungsamtes zum Transparenzregister.
Gesetzliche Mitteilungspflicht im Einzelnen
Für wen gilt die Mitteilungspflicht?
Die gesetzliche Mitteilungspflicht zum Transparenzregister gilt für juristische Personen des Privatrechts (zum Beispiel Akteiengesellschaften, eingetragene Vereine und rechtsfähige Stiftungen) und eingetragene Personengesellschaften (zum Beispiel Offene Handelsgesellschaften). Diese sind verpflichtet, aktiv Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten zu machen. Bei jeder diesbezüglichen Änderung ist eine Folgemitteilung zu veranlassen.
Wer ist ein wirtschaftlich Berechtigter?
Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person, sonstige Gesellschaft oder eine Rechtsgestaltung letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Die wirtschaftlich Berechtigten sind seitens der Unternehmen zu ermitteln und die mitteilungpflichtigen Angaben zum Transparenzregister zu übermitteln.
Welche Informationen über den wirtschaftlich Berechtigten sind mitzuteilen?
Die sogenannten mitteilungspflichtigen Angaben sind:
- Vor- und Nachname,
- Geburtsdatum,
- Wohnort
- alle Staatsangehörigkeiten und
- Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses des wirtschaftlich Berechtigten
Mitteilung an das Transparenzregister
Die Mitteilung an das Transparenzregister erfolgt auf elektronischem Wege über die Internetseite des Transparenzregisters. Bei Nichterfüllung der Mitteilungspflicht drohen Bußgelder.