Handelsregistereintragung
Was ist das Handelsregister?
Das Handelsregister wird von den Handelsregistergerichten bei den Amtsgerichten in elektronischer Form geführt. Es ist ein öffentliches Verzeichnis der Kaufleute und gibt Auskunft über rechtserhebliche Tatsachen, diefür Geschäftspartner der Kaufleute relevant sind. Es dient somit der Sicherheit des Geschäftsverkehrs. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung beim örtlich zuständigen Handelsregister anzumelden.
Das Handelsregister dient auch dem Schutz der Firma. Jede neue Firma muss sich nämlich deutlich von den am selben Ort oder in der selben Gemeinde bereits bestehenden Firmen unterscheiden, sonst ist eine Eintragung nicht möglich. Jeder kann zu Informationszwecken die im Handelsregister eingetragenen Informationentragung kostenlos über den Internetauftritt des gemeinsamen Registerportal der Länder (externer Link) abrufen.
Wer muss im Handelsregister eingetragen werden?
Im Handelsregister müssen sich Kaufleute und Handelsgesellschaften eintragen lassen, Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen. Ein ursprünglich kleingewerblicher Betrieb kann durch Expansion zu einem Handelsgewerbe werden und wäre dann verpflichtet, sich im Handelsregister eintragen zu lassen. Dies ist erfoderlich, wenn die Geschäftsvorfälle so umfangreich und kompliziert sind, dass eine professionelle, kaufmännische Buchführung notwendig wird. Das Gesetz enthält keine eindeutigen Abgrenzungskriterien dazu, ab wann ein Handelsgewerbe tatsächlich vorliegt. Nach der Rechtsprechung sind folgende Kriterien in eine Abwägung einzubeziehen:
- Jahresumsatz - je nach Branche
- Höhe des eingesetzten Kapitals
- Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge
- die Inanspruchnahme und Gewährung von Krediten
- Größe sowie Beschaffenheit der Geschäftsräume
- Art der Buchführung
- Anzahl der Beschäftigen
- Ausbildungsbetrieb
Als Kaufleute gelten ferner die Handelsgesellschaften. Handelsgesellschaften sind Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften . Kleingewerbetreibende und die gewerblich tätige Gesellschaft bürgerlichen Rechts können sich freiwillig registrieren lassen. Der Umfang des Geschäftsbetrieb spielt dabei keine Rolle.
Wie läuft das Eintragungsverfahren ins Handelsregister ab?
Die Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister sowie die zur Aufbewahrung bei dem Gericht bestimmte Zeichnungen von Unterschriften müssen vor Einreichung zum Handelsregister von einem Notar beglaubigt werden. Sofern keine Beanstandung besteht, trägt das Gericht die entsprechenden Inhalte ein. Ändern sich eintragungsrelevante Umstände, muss dies wiederum zur Eintragung beim Handelsregister angemeldet werden, damit die Aktualität der Informationen immer gewährleistet ist. Zusätzlich werden fast alle Neueinträge und Änderungen vom Registergericht von Amts wegen veröffentlicht.
Was ändert sich durch die (freiwillige) Eintragung ins Handelsregister?
Gerade dann, wenn eine freiwillige Eintragung im Handelsregister erwogen wird, stellt sich die Frage nach den Vor- und Nachteilen , die damit verbunden sind. Was ist also anders bei Kaufleuten?
- Mit der Eintragung eines kleingewerblichen Unternehmens in das Handelsregister entsteht die Kaufmannseigenschaft und zugleich findet das Handelsgesetzbuch Anwendung, welches Spezialregelungen für Kaufleute enthält.
- Für Geschäftsbriefe gelten bestimmte Pflichtangaben. So muss immer die vollständige Firma, der Sitz, die Handelsregisternummer angegeben werden.
- Nur Kaufleute haben das Recht eine Firma zu führen. Die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
- Wird ein Handelsgewerbebetrieb mit der Firma übernommen und fortgeführt, haftet der Erwerber oder Erbe für alle im Betrieb des Geschäftes begründeten Altverbindlichkeiten.
- Kaufleute müssen eine kaufmännische Buchführung einrichten, jährlich eine Inventur durchführen und bilanzieren. Außerdem bestehen besondere Aufbewahrungspflichen für Geschäftsunterlagen.
- Nur Kaufleute können Prokura erteilen und selbständige Zweigniederlassungen errichten.
- Verträge zwischen Kaufleuten kommen einfacher zustande, da Vertragsangebote durch ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben und sogar durch Schweigen angenommen werden können
- Der Grundbeitrag bei der IHK verändert sich durch die Eintragung im Handelsregister.
Welche Rolle spielen die IHK bei dem Eintragungsvorgang?
Die Industrie- und Handelskammern haben den gesetzlichen Auftrag die Registergerichte dabei zu unterstützen, dass keine falschen Eintragungen in das Handelsregister erfolgen. Auf Anfrage des Registergerichts gibt die IHK regelmäßig gutachterliche Stellungnahmen zu firmenrechtlichen Fragestellungen ab. Es ist daher sinnvoll, die gewünschte Firmierung und ggf. den Unternehmensgegenstand mit der örtlichen IHK frühzeitig abzusprechen, um Beanstandungen des Registergerichts zu vermeiden.