Vorsicht vor Phishing! Cyberkriminelle werden immer raffinierter – und ihre Methoden immer vielfältiger. Ob Datenaktualisierung oder Beantragung eines “digitalen IHK-Schlüssels” - immer wieder sind auch Nachrichten im Umlauf, die vermeintlich von der IHK-Organisation stammen, aber betrügerische Absichten verfolgen. Wie die gängigsten Maschen funktionieren und woran Betroffene Phishing-Versuche erkennen können, das erfahren Sie in unserem Online-Artikel “Vorsicht vor Phishing!”.
Nr. 3285508

Immobiliardarlehensvermittler

Erste Informationen sowie die Formulare, die im Erlaubnis- und Registrierungsverfahren für Immobiliardarlehensvermittler genutzt werden müssen und ergänzende Checklisten finden Sie hier.

Die Erlaubnispflicht der Immobiliardarlehensvermittlung (§ 34i Gewerbeordnung) erfasst die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen und die Beratung zu solchen Verträgen.

Neben weiteren Erlaubnisvoraussetzungen muss der Antragsteller im Antragsverfahren nach § 34i GewO seine Sachkunde nachweisen.