Sachkundenachweis für Immobiliardarlehensvermittler

Vermittler von Immobiliardarlehen unterliegen seit dem 21. März 2016 neuen Berufsregeln. Die Voraussetzungen für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis wurden durch das "Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie" erheblich verschärft. Neben persönlicher Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen hat der Gewerbetreibende eine Berufshaftpflichtversicherung sowie seine Sachkunde nachzuweisen. Der Sachkundenachweis muss auch von den unmittelbar bei der Vermittlung und Beratung mitwirkenden Angestellten erbracht werden.

Anerkannte Berufsqualifikationen

Folgende Berufsqualifikationen (sowie, soweit nicht anders angegeben, deren Vorläufer beziehungsweise Nachfolger) sind neben der Prüfung zum “Geprüften Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK” und zur "Geprüften Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" als Sachkundenachweis anerkannt. Der besseren Lesbarkeit wegen ist jeweils nur die männliche oder weibliche Form des Abschlusses angegeben:
  • Immobilienkaufmann
  • Bank- oder Sparkassenkaufmann
  • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Fachrichtung Finanzberatung bis 31.07.2014 (oder Vorläufer)
  • Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Fachrichtung Finanzberatung ab 01.08.2014 mit Wahlfach „Private Immobilienfinanzierung und – Versicherungen“
  • Geprüfte Immobilienfachwirtin
  • Geprüfte Bankfachwirtin
  • Geprüfte Fachwirtin für Finanzberatung
  • Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
  • Finanzfachwirt (FH) mit einem abgeschlossenen weiterbildenden Zertifikatsstudium an einer Hochschule, wenn zusätzlich eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt
  • Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen , wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt
  • Mathematisches, wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Hochschule/Berufsakademie, wenn zusätzlich eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliardarlehensvermittlung vorliegt.
  • Ausländischer Berufsbefähigungsnachweis (eigenständiges Verfahren nach § 13c GewO notwendig)
  • Ein im Zeitraum vom 01.01.2012 bis 20.03.2016 erfolgreich abgelegten Abschluss nach dem Standard des gemeinsamen Lernzielkatalogs der deutschen Bausparkassen (§ 20 ImmVermV) „Bauspar- und Finanzfachmann(BWB)“.

Sachkundeprüfung

Sofern der Gewerbetreibende nicht über einen gleichgestellten Abschluss verfügt, muss er eine Prüfung zum "Geprüften Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" erfolgreich absolvieren. Dies gilt auch für Angestellte, die bei der Vermittlung oder Beratung mitwirken oder in leitender Position hierfür verantwortlich sind. Die Sachkundeprüfung "Geprüfte Immobiliardarlehensfachfrau IHK" wird von den Industrie- und Handelskammern durchgeführt. Weitere Informationen, finden Sie im Überblick der Deutschen Industrie und Handelskammer über IHK-Sach- und Fachkundeprüfungen (externer Link).