Vorsicht vor Phishing! Cyberkriminelle werden immer raffinierter – und ihre Methoden immer vielfältiger. Ob Datenaktualisierung oder Beantragung eines “digitalen IHK-Schlüssels” - immer wieder sind auch Nachrichten im Umlauf, die vermeintlich von der IHK-Organisation stammen, aber betrügerische Absichten verfolgen. Wie die gängigsten Maschen funktionieren und woran Betroffene Phishing-Versuche erkennen können, das erfahren Sie in unserem Online-Artikel “Vorsicht vor Phishing!”.
Nr. 566

Bewachungsgewerbe

Die IHK für Ostfriesland und Papenburg führt die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) durch.

In diesem Artikel haben wir Informationen zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe zusammengestellt. Außerdem können Sie sich hier zu der Prüfung anmelden.

Wer Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe wahrnehmen möchte, muss mindestens an der Unterrichtung nach § 34a der Gewerbeordnung teilnehmen. In diesem Artikel haben wir die entsprechenden Informationen dazu zusammengestellt. Außerdem können Sie sich hier online zu einer Unterrichtung anmelden.

Um ein Bewachungsgewerbe ausüben zu dürfen, muss der Unternehmer eine behördliche Erlaubnis haben und sein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick, was bei der Gründung eines Bewachungsunternehmens zu beachten ist.

Um den besonderen Erfordernissen der Bewachung von Seeschiffen Rechnung zu tragen, gelten spezielle Rechtsgrundlagen. Diese haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Bewachungsunternehmen benötigen für bestimmte Tätigkeiten eine waffenrechtliche Erlaubnis. In diesem Artikel erhalten Sie Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen.