Bewachungsgewerbe - Informationen für Gründer

Nachfolgend erhalten Sie einen ersten Überblick, was bei der Gründung eines Bewachungsunternehmens zu beachten ist.
Wer Leben oder Eigentum fremder Personen vor Einwirkungen Dritter schützt, übt per Definition in der Gewerbeordnung ein Bewachungsgewerbe aus. Der Tätigkeitsbereich ist vielfältig: Er reicht vom klassischen Objekt- und Werkschutz über den Veranstaltungsschutz, der Durchführung von Geld- und Werttransporten, dem Personenschutz bis hin zur Bewachung von militärischen Anlagen.
Um ein Bewachungsunternehmen zu gründen, benötigt man eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Voraussetzungen dafür sind der Nachweis persönlicher Zuverlässigkeit, geordneter Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine erfolgreich abgelegte IHK-Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung. Nach Erhalt der Erlaubnis muss das Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet werden.
Informationen zur IHK-Prüfung finden Sie in unserem Artikel zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe. Dort können Sie sich bei Bedarf auch direkt zu einem Prüfungstermin anmelden.
Weiterführende Internetseiten zur Unternehmensgründung haben wir im Artikel “Berater Existenzgründung” zusammengestellt.