Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe

In diesem Artikel haben wir Informationen zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe zusammengestellt. Außerdem können Sie sich hier zu der Prüfung anmelden.

Wer benötigt eine Sachkundeprüfung?

Die Sachkundeprüfung ist in § 34a der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Gemäß dieser gesetzlichen Vorgabe muss die Prüfung von all denjenigen abgelegt werden, auf die folgende Kriterien zutreffen:
  • Personen, die das Bewachungsgewerbe nach § 34a Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung als Selbständige ausüben wollen.
  • Bei juristischen Personen die gesetzlichen Vertreter, soweit diese mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst sind.
  • Die mit der Leitung des Gewerbebetriebes beauftragten Personen.
  • Sonstige Personen, die mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nach § 34a Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung beschäftigt werden. Dies sind die folgenden Aufgaben:
    • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sogenannte “City-Streifen”);
    • Schutz vor Ladendieben (Kaufhausdetektive);
    • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher);
    • Bewachungen in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen;
    • Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
  • Unabhängig von diesen Tätigkeiten muss der Gewerbetreibende immer den Sachkundenachweis erbringen.
Weitere Informationen - speziell zu einzelnen Tätigkeitsfeldern - erhalten Sie im PDF-Merkblatt “Bewachungsgewerbe” der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) (externer Link).

Welche Sachgebiete umfasst die Prüfung?

Die Prüfung umfasst die in § 7 der Bewachungsverordnung aufgeführten Sachgebiete. Diese sind noch einmal detailliert in der PDF-Broschüre “Rahmenstoffplan für die Sachkundeprüfung” der Deutschen Industrie- und Handelskammer (externer Link) beschrieben.
Es handelt sich um folgende Sachgebiete:
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht,
  • Datenschutzrecht,
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB),
  • Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik.

Was kostet die Prüfung bei der IHK?

Die Prüfungsgebühr bei der IHK für Ostfriesland und Papenburg beträgt 200 Euro pro Teilnehmer. Die Gebühr muss spätestens zwei Werktage vor Beginn der Prüfung bei der IHK eingegangen sein. Andernfalls kann die Zulassung zur Prüfung verwehrt werden.

Wie läuft die Sachkundeprüfung ab?

Die Sachkundeprüfung ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil gegliedert. Die Prüfungssprache ist deutsch.
Zunächst findet die schriftliche Prüfung statt. Wer diese besteht, kann knapp eine Woche später die mündliche Prüfung ablegen. Wer die schriftliche und die mündliche Prüfungen bestanden hat, erhält den Nachweis über die erfolgreich absolvierte Sachkundeprüfung.

Identifikationsnachweis

Zum Prüfungstermin bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild mit, zum Beispiels Ihren Personalausweis, Reisepass inklusive Ihrer Meldebescheinigung oder einen Aufenthaltstitel mit dem Vermerk „Ausweisersatz“.
Nicht ausreichend zur Legitimation sind Führerscheine, Fiktionsbescheinigungen, Duldungsbescheinigungen oder ähnliche Dokumente. Sollte kein offizielles Ausweisdokument vorgelegt werden, kann die Teilnahme an der Prüfung verweigert werden. Die IHK behält sich bei der Identitätsprüfung vor, den gültigen Personalausweis, Reisepass oder andere gültige Personaldokumente auf Echtheit zu überprüfen.

Schriftliche Prüfung

Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfung beträgt 120 Minuten ohne Pause. Bitte finden Sie sich rechtzeitig vor Prüfungsbeginn ein, da vorab noch eine kurze Einweisung durchgeführt wird.
Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. Handys, Smartwatches sowie jegliche Kommunikationsgeräte sind auszuschalten und während der Prüfung nicht erlaubt.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass ein Prüfling bei versuchter oder vollendeter Täuschungshandlung, bei Einsatz eines unzulässigen Hilfsmittels sowie bei erheblicher Störung des Prüfungsablaufs von der Prüfung ausgeschlossen werden kann und die Prüfung als nicht bestanden gewertet wird.
Die Prüfungsaufgaben liegen als Multiple-Choice-Aufgaben vor. Bitte beachten Sie bei jeder Aufgabe die Fragestellung und wie viele Antworten möglich sind. Der schriftliche Prüfungsteil gilt als bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte (Gesamtpunktzahl 120 Punkte) erzielt wurden. Liegt das Ergebnis der schriftlichen Prüfung unter 50 Prozent, so gilt die Prüfung insgesamt als nicht bestanden.

Die schriftliche Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Bitte melden Sie sich dazu wieder in unserem Online-Portal an.

Mündliche Prüfung

Zum mündlichen Prüfungsteil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil bestanden hat. Der mündliche Prüfungsteil kann innerhalb von zwei Jahren beliebig oft wiederholt werden.
Im mündlichen Prüfungsteil soll die Prüfungszeit für jeden Prüfling 15 Minuten nicht überschreiten, durchgeführt wird die Prüfung als Einzelprüfung. Der mündliche Prüfungstermin liegt in der Regel knapp eine Woche nach dem schriftlichen Termin. Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt wurden.
Die Sachkundeprüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer beide Prüfungsteile bestanden hat.

Termine und Anmeldung

Die Anmeldung zur Sachkundeprüfung ist nur online über das Bildungsportal der IHK möglich.
Dazu müssen Sie sich zunächst in dem Portal registrieren und können sich daraufhin zu der Prüfung anmelden. Wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung, da die Termine schnell ausgebucht sind.
Um sich zu der Prüfung anzumelden, müssen Sie die Vorder- und Rückseite Ihres Ausweisdokuments (mit Lichtbild) hochladen. Sollte sich auf Ihrem Ausweisdokument keine Meldeadresse befinden, ist zusätzliche eine aktuelle Meldebescheinigung online zu hinterlegen. Diese Bescheinigung ist auch zu Beginn der Prüfung vorzulegen.
Wenn nicht Selbstzahler, ist zusätzlich eine ausgefüllte und unterschriebene Kostenübernahmeerklärung einzureichen. Das entprechende Formular können Sie per E-Mail von uns anfordern.
Die nächsten Prüfungstermine finden Sie in der nachfolgenden Tabelle. Eine Anmeldung erfolgt online über das Bildungsportal der IHK.
Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Anmeldeschluss
16. Oktober 2025 22.10.2025 24.09.2025
20. November 2025 26.11.2025 29.10.2025
11. Dezember 2025 17.12.2025 19.11.2025