Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung

Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 
gegenüber Mitgliedsunternehmen gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und gem. Art. 14 DSGVO (Erhebung über Dritte)


1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit einer Gewerbemeldung (An-/Um-, Abmeldung).

Quelle der Daten

IHKs bekommen in der Regel die Daten Ihrer Gewerbemeldung von der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde. Die Übermittlungsbefugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus § 14 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO).
Ferner erhalten IHKs Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO).

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg
Max-Martin Deinhard
Ringstraße 4
26721 Emden
Telefon: +49 4921/8901-22
Fax: +49 4921/8901-9222
E-Mail: max-martin.deinhard@emden.ihk.de

3. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der IHK für Ostfriesland und Papenburg erreichen Sie unter:
Anne Borowski
Ringstraße 4
26721 Emden
Telefon: +49 4921/8901-82
Fax: +49 4921/8901-9282
E-Mail: datenschutz@emden.ihk.de 

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die Daten der IHK-zugehörigen Unternehmen zu verarbeiten, die in § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung (GewO) sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 8 GewO aufgeführt sind (Angaben zum Betriebsinhaber und zum Betrieb). Zweck der Verarbeitung dieser Daten ist die Erfüllung von Aufgaben, die uns nach dem Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) oder anderen Gesetzen (z. B. BBiG) übertragenen sind.

Aufgaben nach IHKG

Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
  • Feststellung von Beginn und Ende einer IHK-Zugehörigkeit, § 2 Abs. 1 IHKG
  • Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
  • Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG 
  • Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKs
  • Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG
  • Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG

Hoheitliche und sonstige gesetzliche Aufgaben 

Die Datenverarbeitung erfolgt ferner zur Erfüllung von hoheitlichen (z. B. Berufliche Bildung, Gewerbeerlaubnisbehörde für Gewerbeerlaubnisse nach § 34 d bis i GewO) und sonstigen gesetzlichen Aufgaben. 

Erhebung von IHK-Beiträgen

Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Über diese Daten verfügen wir gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzverwaltung an die Arbeitsgemeinschaft Kammerleitstelle für Beitragsbemessungsgrundlagen (AKB) e. V. Diese leitet die Finanzdaten auf der Basis eines Vertrags über Auftragsverarbeitung an die zuständige(n) IHKs weiter. Diese Daten werden zum Zweck der Feststellung von Anfang und Ende der Beitragszugehörigkeit und der Beitragsfestsetzung verarbeitet. 

Berufliche Bildung

Weiterhin sind die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG iVm Berufsbildungsgesetz (BBiG) (v. a. §§ 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) für die Berufsbildung zuständig. Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung macht sich die IHK für Ostfriesland und Papenburg ein umfassendes Bild vom Ausbildenden und der Ausbildungsstätte. Die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Angaben zu Ausbildungsbetrieben und deren verantwortlichen Ausbildern verarbeiten (insbesondere erheben) wir, sofern Sie Ausbildungsbetrieb sind oder werden. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der beruflichen Bildung verarbeitet.

Interne Verwaltungszwecke

Angaben für interne Verwaltungszwecke (z. B. Identnummer, Beitragsveranlagung und Art der Beitragspflicht; Datensperrkennzeichen) werden von der IHK selbst angelegt und in der Regel zu internen Verwaltungszwecke verarbeitet. 
Soweit keine gesetzliche Regelung im bereichsspezifischen oder allgemeinen nationalen Datenschutzrecht besteht, kommen als Rechtsgrundlagen die Tatbestände nach Art. 6 DSGVO (insbesondere Art. 6 Abs. 1 c [Rechtspflicht] und e [Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse] – bei besonderen Kategorien personenbezogener Daten Art. 9 DSGVO in Betracht.

5. Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Die IHK für Ostfriesland und Papenburg verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
  • Angaben zum Betriebsinhaber
  • Angaben zum Betrieb
  • Angaben für interne Verwaltungszwecke 
  • Daten zur Beitragsveranlagung
  • Angaben zu Ausbildungsbetrieben

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen einer Weitergabe an öffentliche und an nicht-öffentliche Stellen. Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

Öffentliche Stellen (z. B. Verwaltungsbehörden, Gerichte)

  • sofern IHKs gesetzlich hierzu verpflichtet sind
  • sofern dies zur Erfüllung von IHK-Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (z. B. nach Landesdatenschutzgesetz) besteht

Nicht-öffentliche Stellen

  • sofern diese im Wege des Adressservices bei IHKs Adressdaten von IHK-Unternehmen, deren Daten hierfür nicht durch Widerspruch gesperrt sind, bestellen.
  • innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist vor IHK-Wahlen an Kandidaten/innen für einen Sitz in der Vollversammlung und/oder in einem Regionalausschuss zur Bewerbung einer eigenen Kandidatur
  • sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben
  • Auftragsverarbeiter - Die IHK lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von IHK-Veranstaltungen, Hoster und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung; Websiten-Design, Cloud-Lösungen, Scandienstleister, Entsorger von Akten/Datenträger, Lettershops, Website-Tracking, Werbeagenturen.

7. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln. Hierzu gilt:
Ihre Daten werden grundsätzlich in Deutschland oder in der EU/EWR verarbeitet. Nur in Einzelfällen und im gesetzlich zulässigen Rahmen (z. B. Reisebuchung für Teilnehmer einer Wirtschaftsdelegation im Ausland nach Art. 49 Abs. 1 b DS-GVO) findet die Datenverarbeitung auch im Ausland statt.

8. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept. 
Bezogen auf die Verwaltung der Stammdaten inklusive der Firmenakten: HR (=Handelsregister-Unternehmen) und KGT (=Kleingewerbetreibende) besteht keine Aufbewahrungsfrist auch nach Gewerbeaufgabe, allerdings erfolgt eine selektive Zugangssperren (Einschränkung der Verarbeitung). 
Geschäftsbriefe werden für längstens sechs Jahre aufbewahrt, sofern nicht wegen Fördergeldern durch das Förderprojekt oder als Beweis gegen eine etwaige Schadensersatzforderung eine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich ist. Steuerrelevante Unterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt.
Ausnahme ist die Einwilligung der Teilnehmer zur Weiterverwendung der Daten wie für Marketing oder z. B. zum Bezug von E-Mail-Newslettern. In diesem Fall erfolgt mit Widerruf der Einwilligung die Datenlöschung.

9. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK für Ostfriesland und Papenburg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unser Informations- und Servicecenter unter Tel. 04921/8901-0, Fax. 04921/8901-33, E-Mail: info@emden.ihk.de.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: 
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Denis Lehmkemper
Prinzenstraße 5
30159 Hannover 
Telefon: +49 511/1204500 
Fax: +49 511/1204599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

10. Widerrufsrecht bei Einwilligung 

Wenn Sie in die Verarbeitung durch die IHK für Ostfriesland und Papenburg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die IHK für Ostfriesland und Papenburg in der ganz überwiegenden Anzahl der Anwendungsfälle Daten aufgrund einer gesetzlichen Grundlage verarbeitet. In diesen Fällen ist eine Einwilligung nicht erforderlich. Ein etwaiger Widerruf hätte in diesen Fällen daher keine rechtliche Wirkung.