Nr. 3349242
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Exportkontrolle

Aussenwirtschaft

Der Leitfaden enthält Vorschriften, die im Rahmen von Exportgeschäften zu beachten sind.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant Maßnahmen - für Rüstungs- und Dual-Use-Güter - zur Stärkung und deutlichen Beschleunigung der Verwaltungsprozesse im Bereich der Exportkontrolle.

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existenzgruendung_unternehmensfinanzierung_1 © Bilderbox

Diverse Leistungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Bereich Exportkontrolle sind mittlerweile gebührenpflichtig.

Auslandsgeschäft

Zur Bekämpfung der weltweiten Terrorismusaktivitäten hat die Europäische Gemeinschaft EU-Verordnungen erlassen. Diese gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und sind bei allen Geschäftsaktivitäten zu beachten.

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Die Auskunft zur Güterliste ist eine offizielle Entscheidung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ob ein Gut von der nationalen Ausfuhrliste oder der europäischen EG-Dual-Use-Verordnung (Anhang I) erfasst ist oder nicht.

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Ausfuhrgenehmigungspflichtig sind Waren, die in der Ausfuhrliste/EU-Dual-Use-Verordnung erfasst sind (so genannte „gelistete Waren”).

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IHK Düsseldorf informiert über Technologietransfer und technische Unterstützung in Drittländer sowie über erforderliche Genehmigungspflichten (Exportkontrolle).

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Embargos sind Beschränkungen der Freiheit im Außenwirtschaftsverkehr, das heißt, sie beinhalten grundsätzliche Verbote von Handlungen und Rechtsgeschäften im Außenwirtschaftsverkehr gegenüber einem Zielland.

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Aktenstapel mit Weltkugel © Ojo Images/F1online

Das Office of Foreign Asset Controls (OFAC) hat eine Compliance-Empfehlung für Unternehmen herausgegeben. Erstmalig gibt es ein Dokument, dass Handlungsempfehlungen für den Umgang mit den amerikanischen Wirtschafts- und Finanzsanktionen ausspricht.