International

Ausfuhrgenehmigung

Ausfuhrgenehmigungspflichtig sind Güter, die von der Ausfuhrliste/EU-Dual-Use-Verordnung Anhang I erfasst sind (so genannte „gelistete Güter”).
Die Ausfuhrliste/EU-Dual-Use-Verordnung Anhang I enthält Produkte, die nicht nur zivil, sondern auch militärisch genutzt werden können.
Die Ausfuhrgenehmigung ist frühzeitig bei dem dafür zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn zu beantragen. Der Ausführer kann aber nicht zwangsläufig von einer Genehmigungserteilung ausgehen. Genehmigungen werden nur erteilt, wenn der Schutz der Sicherheit und der auswärtigen Interessen Deutschlands gewährleistet ist.
Beim Export in bestimmte Länder können auch Genehmigungspflichten für Güter außerhalb der Ausfuhrliste/EU-Dual-Use-Verordnung Anhang I bestehen (nicht gelistete Güter).
Letzte Aktualisierung: September 2023