Nr. 3349190
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Einstieg in den Export

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Nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz ist der Warenverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei – doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen, etwa in Form von Ausfuhrgenehmigungspflichten für bestimmte Güter.

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Kleinsendungen müssen weder schriftlich noch elektronisch über das Zoll-System ATLAS angemeldet werden.

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Hier erhalten Sie eine Entscheidungshilfe, ob es sich um einen Export oder eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt.

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Vielfach gibt es für den Außenhandel mit Drittstaaten tiefgehende Vorschriften für Unternehmer/-innen. Diese Bestimmungen sind grundlegend im Zollkodex (ZK) der EU definiert und bestimmen den täglichen Umgang für Handelsprozesse mit Drittstaaten.​

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Hier informiert die IHK Düsseldorf über die Abgabe der Ausfuhranmeldung über das elektronische Zollsystem ATLAS.

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Wer Waren aus der EU exportieren will, muss immer eine Rechnung für den Empfänger ausstellen (Exportrechnung). Bei kostenpflichtigen Lieferungen muss der Exporteur eine sogenannte Handelsrechnung ausstellen.

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Die Zollfaktura (Customs Invoice) dient als Unterlage für die Verzollung im Importland und hat neben den üblichen Angaben das Ursprungsland der Ware zu bescheinigen.

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In einigen Ländern sind zu den üblichen Einfuhrdokumenten noch Inspektionszertifikate vorzulegen.

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IHK Düsseldorf informiert über die Ausfuhr von Waren aus der EU in die Russische Föderation.