Verfahrenserleichterungen Ausfuhr nach dem UZK
Vielfach gibt es für den Außenhandel mit Drittstaaten tiefgehende Vorschriften für Unternehmer/-innen. Diese Bestimmungen sind grundlegend im Zollkodex (ZK) der EU definiert und bestimmen den täglichen Umgang für Handelsprozesse mit Drittstaaten.