International

Handelsrechnung

Wer Waren aus der EU exportieren will, muss immer eine Rechnung für den Empfänger ausstellen (Exportrechnung).
Bei kostenpflichtigen Lieferungen muss der Exporteur eine sog. Handelsrechnung ausstellen (in anderen Fällen, zum Beispiel bei kostenlosen Mustersendungen, eine Proforma-Rechnung).

Die Handelsrechnung fordert den Empfänger auf, einen bestimmten Betrag für gelieferte Ware zu entrichten. Sie ist Grundlage für die Verzollung und statistische Erhebung bei der Einfuhr.

Handelsrechnungen müssen unter anderem folgende Angaben erhalten:
  • die Warenbezeichnung
  • das Gewicht, die Menge und die Verpackung
  • den Preis je Einheit und den Gesamtpreis
  • die Lieferbedingungen
  • die Markierung der Verpackung / Ware die Vertragsparteien (Name und Anschrift)
  • die Fracht- und Versicherungskosten
Lieferungen in das Ausland sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Daher ist die Rechnung netto auszustellen.

Ab einem Rechnungsbetrag von 1.000,00 Euro ist zusätzlich eine Ausfuhranmeldung erforderlich.