Ausfuhranmeldung
Eine Ausfuhranmeldung benötigt man für die Warenausfuhr in ein Nicht-EU-Land ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 Kilogramm.
Die Abgabe der Ausfuhranmeldung ist nur mit dem elektronischen Zollsystem ATLAS möglich.
Mit dem ATLAS-Ausfuhr-Release-Wechsel AES 3.0 ist das Ursprungsland auch in Ausfuhranmeldungen ein Pflichtfeld geworden. Die Angabe der Versendungsregion ist auch weiterhin erforderlich. Sofern das Ursprungsland ein anderes Land als Deutschland ist, ist als Versendungsregion der Code „99“ für „Ausland“ einzutragen. Ist das Ursprungsland bei Abgabe der Ausfuhranmeldung nicht bekannt, kann das vermutete Ursprungsland oder hilfsweise das Herkunfts-/Versendungsland angegeben werden.
Wer über keine Anbindung zu ATLAS verfügt, kann das kostenlose Angebot der Zollverwaltung nutzen oder sich von einem Zolldienstleister oder einer Spedition vertreten lassen.
Unter www.zoll.de können sich Interessenten über die Internetzollanmeldung Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus) informieren.
Hilfe beim Ausfüllen:
Unter www.zoll.de können sich Interessenten über die Internetzollanmeldung Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA-Plus) informieren.
Hilfe beim Ausfüllen:
- Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS
- Die statistische Warennummer ist dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik zu entnehmen
- Ein Merkblatt zur Tarifierung von Waren im Außenhandel steht auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit.