Newsletter-Ausgabe Mai 2026
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Handelspolitik, EU-Recht
Hier erwarten Sie wichtige Neuigkeiten und aktuelle Informationen rund um die Themen: Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, internationale Handelspolitik, EU-Recht.
- 20. EU-Sanktionspaket gegenüber Russland beschlossen
- Aktuelle Entwicklungen der US-Handelspolitik (Rückerstattung IEEPA-Zölle, aktuelle Zusatzzölle, etc.)
- Aktuelle Antidumping-Maßnahmen der EU
- Warenverkehr mit MERCOSUR - Anerkennung eines Ursprungszeugnisses bei der Einfuhr in die Europäische Union
- EU-Kontingente und Zusatzzölle für bestimmte Stahlerzeugnisse
- Allgemeine Genehmigung Nr. 48 für bestimmte Rüstungsgüter an die Golfstaaten und die Ukraine
- Regionales Übereinkommen
- Zoll-Veranstaltungen
20. EU-Sanktionspaket gegenüber Russland beschlossen
Die EU verschärft mit dem neuen Sanktionspaket den Druck auf Energieexporte, den militärisch‑industriellen Komplex sowie den Finanzsektor. Neben zusätzlichen Banken‑ und Krypto‑Beschränkungen werden auch Handels- und Dienstleistungsverbote ausgeweitet, um Sanktionsumgehungen zu verhindern und Russlands Fähigkeit zur Kriegsfinanzierung weiter einzuschränken.
Einzelheiten stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit:
Aktuelle Entwicklungen der US-Handelspolitik (Rückerstattung IEEPA-Zölle, aktuelle Zusatzzölle, etc.)
Einzelheiten zu den nachfolgenden Informationen stehen in einem separaten Webartikel der IHK Düsseldorf bereit:
US-Zölle - Welche aktuellen Entwicklungen gibt es?
US-Zölle - Welche aktuellen Entwicklungen gibt es?
- Rückerstattung von IEEPA-Zöllen in den USA
Die U.S. Customs and Border Protection (CBP) veröffentlichte am 15. April 2026 sein jüngstes CAPE-Update. Die CAPE-Phase I ist am 20. April 2026 gestartet. In Phase I können Importeure (Importer of Record) und Zollagenten Anträge auf Rückerstattung von nach dem IEEPA gezahlten Zöllen für bestimmte Einfuhren direkt über das ACE-Portal einreichen.
- US-Zölle auf Aluminium, Stahl, und Kupfer (Metallzölle)
Mit der Proklamation vom 2. April 2026 gelten seit dem 6. April 2026 aktualisierte Stahl- Aluminium- und Kupferzölle. 50 Prozent für Aluminium und Stahl, viele Kupferprodukte, sowie ausgewählte Stahl- und Aluminium Derivate (Annex I-A).25 Prozent für Stahl- und Aluminiumderivate sowie Kupferprodukte auf der Annex I-B Liste. Für Stahl- und Aluminiumderivate auf der Annex III Liste gilt bis zum 31. Dezember 2027 grundsätzlich ein Mindestzollsatz von 15 Prozent. Für Waren auf der Annex II Liste entfallen Zölle komplett. Die neuen Zölle gelten jeweils auf den gesamten Zollproduktwert.
- Einführung von US-Zöllen auf Pharmazeutika
Das Weiße Haus gab kürzlich bekannt, die Section-232-Untersuchung des US-Wirtschaftsministeriums abgeschlossen zu haben und führt nun Zölle von bis zu 100 Prozent auf patentgeschützte Arzneimittel und entsprechende Wirkstoffe ein (Annex I). Gleichzeitig werden jedoch bestehende Handelsabkommen berücksichtigt: Für die Europäische Union, Südkorea, Japan und die Schweiz gilt eine Obergrenze von 15 Prozent, während für das Vereinigte Königreich ein Satz von 10 Prozent vorgesehen ist. Unternehmen aus Ländern mit entsprechenden Abkommen können somit von niedrigeren Zollsätzen profitieren.
Aktuelle Antidumping-Maßnahmen der EU
- Antidumping - geschweißte Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl
Auf Einfuhren von geschweißten Rohren aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in China, Belarus und Russland bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2021/635 verlängert wurden. Im Juli 2025 gab die EU-Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten zum 20. April 2026 bekannt. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
Mehr Informationen/Einzelheiten - Antidumping – Verzinnte Erzeugnisse mit Ursprung in China
Auf Einfuhren von verzinnten Erzeugnissen mit Ursprung in China bestehen seit Ende Mai 2025 Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2025/1042 eingeführt wurden. Die Europäische Kommission teilt mit, dass diese den Hersteller Linqing Hengtai Metal Materials Co., Ltd als neuen ausführenden Hersteller anerkennt. Damit gilt auch für diesen Hersteller der geringere Zollsatz für im Anhang gelistete Unternehmen in Höhe von 24,5 Prozent. Die Behandlung als neuer ausführender Hersteller hängt davon ab, ob der Antragsteller nachweisen kann, dass die in Art. 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1042 festgelegten Kriterien erfüllt sind. Wird ein Hersteller in die Liste aufgenommen, kann er von einem geringeren Antidumpingzollsatz profitieren.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
Mehr Informationen/Einzelheiten - Antidumping – Mononatriumglutamat aus China und Indonesien
Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um endgültige Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/633 der Kommission eingeführt wurden. Im Mai 2025 weitete die EU die Maßnahmen auf Einfuhren aus Malaysia aus. Im Juli 2025 gab die EU-Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten zum 20. April 2026 bekannt. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
Mehr Informationen/Einzelheiten - Antidumping – Weichholzsperrholz mit Ursprung in Brasilien
Die EU-Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt. Diese gelten mit Wirkung vom 16. April 2026. Die EU-Kommission hatte das Verfahren im März 2025 eingeleitet und im November 2025 zunächst vorläufige Antidumpingmaßnahmen eingeführt.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
Mehr Informationen/Einzelheiten - Antidumping – Endlosglasfaserfilamenten (Glasfaserverstärkungen)
Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. Betroffen sind Einfuhren mit Ursprung in Bahrain, Ägypten und Thailand. Diese gelten mit Wirkung vom 16. April 2026.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
Mehr Informationen/Einzelheiten
Warenverkehr mit MERCOSUR - Anerkennung eines Ursprungszeugnisses bei der Einfuhr in die Europäische Union
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 17. April 2026 im Amtsblatt (EU) L/2026/875 eine Bekanntmachung zum Interimsabkommen mit MERCOSUR.
In Anhang 3-D über Übergangsmaßnahmen ist festgelegt, dass die Europäische Union während eines Zeitraums von höchstens drei Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens des Abkommens als Erklärung zum Ursprung auch ein „Ursprungszeugnis“ anerkennt, aus dem hervorgeht, dass die in die Europäische Union eingeführten Erzeugnisse die Ursprungsvoraussetzungen des Abkommens erfüllen.
Der Zeitraum von drei Jahren kann um höchstens zwei Jahre verlängert werden. Ein Muster des Ursprungszeugnisses wurde in der Bekanntmachung veröffentlicht. Das Interimsabkommen wird zum 1. Mai 2026 vorläufig angewandt.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der EU-Kommission bereit:
EU-Kontingente und Zusatzzölle für bestimmte Stahlerzeugnisse
Der Änderungsvorschlag der EU-Kommission vom 7. Oktober 2025 wurde vom EU-Rat und EU-Parlament angenommen. Damit ist der Weg frei für neue Kontingente und Zusatzzölle für bestimmte Stahlerzeugnisse ab dem 1. Juli 2026. Die aktuelle Maßnahme läuft zum 30. Juni 2026 aus.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der EU-Kommission bereit:
Allgemeine Genehmigung Nr. 48 für bestimmte Rüstungsgüter an die Golfstaaten und die Ukraine
Kürzlich hat das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) die AGG Nr. 48 veröffentlicht.
Die AGG Nr. 48 umfasst die Ausfuhr oder Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Gütern zur Verwendung zur Luftverteidigung und zur Marineverteidigung (einschließlich Maßnahmen zum Schutz vor oder Beseitigung von Seeminen) nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine, soweit alle Voraussetzungen der AGG Nr. 48 vorliegen.
Die AGG Nr. 48 ist befristet bis zum 15. September 2026. Eine Registrierung ist erforderlich, kann jedoch im Sinne der größtmöglichen Beschleunigung bis zu 30 Tage nach der ersten Ausfuhr beziehungsweise Verbringung erfolgen. Die AGG sieht zudem monatliche Meldepflichten für die ausführenden Unternehmen vor.
Regionales Übereinkommen
Am 2. April 2026 aktualisierte der Zoll die Informationen auf ihrer Webseite zum regionalen Übereinkommen.
Zoll-Veranstaltungen
Die Webinare der IHK Düsseldorf finden in der Regel über MS Teams statt.
| Termin(e) | Ort | Details/Anmeldelink |
|---|---|---|
| 18.05.2026 | Webinar | Das volldigitale Carnet - Einführung und praktische Umsetzung für Unternehmen |
| 18.05.2026 | Webinar | Exportkontrolle und Compliance in der Praxis |
| 20.05.2026 | Webinar | EU-Indien Freihandelsabkommen - Neue Marktchancen, Zollvorteile und Investitionsperspektiven für deutsche Unternehmen |
| 28.05.2026 | IHK Düsseldorf | Market Access Day |
| 28.05.2026 | IHK Düsseldorf | Datenbanken im Außenhandel - praxisnah erklärt |
| 11.06.2026 | Webinar | Ermittlung der Unterlagencodierungen bei Ausfuhrabwicklungen über EZT-Online |
| 01./02.07.2026 | IHK Düsseldorf | Intensiv-Workshop: Startklar für die CSDDD - Sorgfalt wirksam und praxistauglich umsetzen |
| 06.10.2026 | IHK Düsseldorf | Vorbereitung für bevorstehende Zollbetriebsprüfungen, Auditierungen und Neubewilligungen |
| 05.11.2026 | Webinar | Rechtsverfolgung, Zwangsvollstreckung und Inkasso im europäischen Geschäftsverkehr |