Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Handelspolitik, EU-Recht
Hier erwarten Sie wichtige Neuigkeiten und aktuelle Informationen rund um die Themen: Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, internationale Handelspolitik, EU-Recht.
EU-Recht
EUDR wird um 1 Jahr verschoben
Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat am 23.09.2025 angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben wird. Die EUDR sollte nach vorheriger Verschiebung eigentlich ab dem 30.12.2025 gelten. Die EU-Kommission hat nun eine weitere Verschiebung vorgeschlagen. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hatte bereits Anfang des Jahres gefordert, die Anwendung der Entwaldungsregeln zu verschieben, bis bestimmte Maßnahmen überarbeitet worden sind. Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hatte sich immer wieder für eine Nachbesserung der EUDR eingesetzt.
Quelle: DIHK, 24.09.2025
Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat am 23.09.2025 angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben wird. Die EUDR sollte nach vorheriger Verschiebung eigentlich ab dem 30.12.2025 gelten. Die EU-Kommission hat nun eine weitere Verschiebung vorgeschlagen. Eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten hatte bereits Anfang des Jahres gefordert, die Anwendung der Entwaldungsregeln zu verschieben, bis bestimmte Maßnahmen überarbeitet worden sind. Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hatte sich immer wieder für eine Nachbesserung der EUDR eingesetzt.
Quelle: DIHK, 24.09.2025
CBAM: EU-Parlament beschließt Vereinfachungen
Das Europaparlament hat am 10. September 2025 der CBAM-Entbürokratisierung zugestimmt. So wird etwa die De Minimis-Schwelle für Importe von 150 Euro Warenwert auf 50 Tonnen pro importierendes Unternehmen und Jahr angehoben. Die neue Schwelle wird voraussichtlich 90 Prozent der betroffenen EU-Importierenden hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen - von den CBAM-Pflichten befreien. Die Vorschriften für Einfuhren, die weiterhin unter den CBAM fallen, werden ebenfalls vereinfacht, beispielsweise in Bezug auf das Genehmigungsverfahren, die Berechnung der Emissionen, die Überprüfungsvorschriften und die finanzielle Haftung der zugelassenen CBAM-Anmelderinnen und Anmelder. Wenn der Rat zustimmt, können die Änderungen drei Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Union in Kraft treten.
Quelle: EU-Parlament
Das Europaparlament hat am 10. September 2025 der CBAM-Entbürokratisierung zugestimmt. So wird etwa die De Minimis-Schwelle für Importe von 150 Euro Warenwert auf 50 Tonnen pro importierendes Unternehmen und Jahr angehoben. Die neue Schwelle wird voraussichtlich 90 Prozent der betroffenen EU-Importierenden hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen - von den CBAM-Pflichten befreien. Die Vorschriften für Einfuhren, die weiterhin unter den CBAM fallen, werden ebenfalls vereinfacht, beispielsweise in Bezug auf das Genehmigungsverfahren, die Berechnung der Emissionen, die Überprüfungsvorschriften und die finanzielle Haftung der zugelassenen CBAM-Anmelderinnen und Anmelder. Wenn der Rat zustimmt, können die Änderungen drei Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Union in Kraft treten.
Quelle: EU-Parlament
EU-Datenverordnung tritt in Kraft
Seit dem 12. September gilt die EU-Datenverordnung (Data Act). Sie markiert einen wichtigen Schritt für die europäische Datenwirtschaft: Daten sollen künftig besser zugänglich, nutzbarer für Innovationen und insgesamt breiter verfügbar sein. Zentrale Inhalte sind unter anderem:
Seit dem 12. September gilt die EU-Datenverordnung (Data Act). Sie markiert einen wichtigen Schritt für die europäische Datenwirtschaft: Daten sollen künftig besser zugänglich, nutzbarer für Innovationen und insgesamt breiter verfügbar sein. Zentrale Inhalte sind unter anderem:
- Regeln zur gemeinsamen Datennutzung zwischen Unternehmen,
- Vorgaben gegen missbräuchliche Vertragsklauseln bei der Datenweitergabe,
- Mindestanforderungen für die Interoperabilität von Datenverarbeitungsdiensten.
Zur Unterstützung der Umsetzung arbeitet die EU-Kommission an praxisnahen Instrumenten. Geplant sind unter anderem ein Helpdesk für Rechtsfragen sowie Leitlinien zum Umgang mit Geschäftsgeheimnissen.
Quelle: Europäische Kommission
Quelle: Europäische Kommission
(EU-)Freihandelsabkommen
- Das Abkommen mit den Mercosur-Ländern Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay kann laut EU-Angaben die jährlichen Ausfuhren der EU in den Mercosur um bis zu 39 Prozent (49 Milliarden Euro) steigern und mehr als 440.000 Arbeitsplätze in ganz Europa schaffen. Dabei werden etwa die hohen Mercosur-Zölle für EU-Ausfuhren gesenkt, auch für wichtige Industrieprodukte wie Autos (derzeit 35 Prozent), Maschinen (14-20 Prozent) und Arzneimittel (bis zu 14 Prozent).
Das Abkommen mit Mexiko baut den Marktzugang aus, den das bestehende Handelsabkommen bereits seit 2000 bietet. Hiervon profitierten insbesondere der Agrarhandel und der Dienstleistungsbereich. Die zwei Interims-Handelsabkommen, die nur handelspolitische Teile abdecken, treten nach ihrer Ratifizierung auf EU-Ebene in Kraft und erlöschen, sobald die umfassenden Abkommen in allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.
EU: Freihandelsabkommen mit Indonesien
Die EU und Indonesien haben am 23. September 2025 die Verhandlungen über ein umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPA) und ein Investitionsschutzabkommen (IPA) abgeschlossen. Das Abkommen soll den EU-Unternehmen einen privilegierten Zugang zum indonesischen Markt verschaffen. Vorgesehen ist unter anderem die Abschaffung der Einfuhrzölle auf 98,5 Prozent der Zolltarifpositionen und Vereinfachung der Verfahren für EU-Warenausfuhren nach Indonesien. Auch der Dienstleistungssektor und Investitionen sollen von den Vereinbarungen profitieren. Die ausgehandelten Textentwürfe werden in Kürze veröffentlicht und dem Rat zur Unterzeichnung vorgelegt. Im Anschluss erfolgt die Ratifizierung durch das Europäische Parlament.
Quelle: EU-Kommission
Handelsabkommen mit Israel: EU schlägt teilweise Aussetzung vor
Die Europäische Kommission hat dem Rat am 17. September 2025 einen Vorschlag zur Aussetzung bestimmter handelsbezogener Bestimmungen ihres Assoziierungsabkommens mit Israel vorgeschlagen. Sollte der Rat mit einem Beschluss zustimmen, werden Einfuhren aus Israel ihren bevorzugten Zugang auf den EU-Markt verlieren – die Wareneinfuhren würden unter den regulären Drittlandszollsatz fallen. Sobald der Beschluss angenommen ist, wird die Aussetzung 30 Tage nach Unterrichtung des Assoziationsrates EU-Israel wirksam.
Quelle: EU-Kommission
Die Europäische Kommission hat dem Rat am 17. September 2025 einen Vorschlag zur Aussetzung bestimmter handelsbezogener Bestimmungen ihres Assoziierungsabkommens mit Israel vorgeschlagen. Sollte der Rat mit einem Beschluss zustimmen, werden Einfuhren aus Israel ihren bevorzugten Zugang auf den EU-Markt verlieren – die Wareneinfuhren würden unter den regulären Drittlandszollsatz fallen. Sobald der Beschluss angenommen ist, wird die Aussetzung 30 Tage nach Unterrichtung des Assoziationsrates EU-Israel wirksam.
Quelle: EU-Kommission
Zoll-News - allgemein
Das volldigitale Ursprungszeugnis (dUZ) ist da!
Mit dem dUZ steht Unternehmen ab jetzt eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung. Unternehmen können das volldigitale Ursprungszeugnis einfach herunterladen und per Mausklick an Behörden und Handelspartner senden – rechtsverbindlich und international verifizierbar. Ausführliche Informationen sowie umfangreiche FAQs stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit.
Mit dem dUZ steht Unternehmen ab jetzt eine vollständig digitale öffentliche Urkunde zur Verfügung. Unternehmen können das volldigitale Ursprungszeugnis einfach herunterladen und per Mausklick an Behörden und Handelspartner senden – rechtsverbindlich und international verifizierbar. Ausführliche Informationen sowie umfangreiche FAQs stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit.
Regionales Übereinkommen: Neue Matrix veröffentlicht
Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt vom 17. September 2025, Reihe C, eine aktuelle Übersicht über die Möglichkeit der diagonalen Kumulierung in der PEM-Zone veröffentlicht. Tabelle 2 der Mitteilung enthält eine Auflistung zur Anwendung der Ursprungsregeln in den einzelnen Ländern.
Quelle: Amtsblatt der EU, 17.09.2025
Aktualisierung der Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert, dass zum 1. September 2025 die Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System aktualisiert wurde. Zur besseren Steuerung und gezielten Zuordnung eines Antrags im Rahmen des Antragsverfahrens werden nunmehr folgende ergänzende Angaben abgefragt: Warenverzeichnisnummer, Kenntnis über Genehmigungspflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EU-Verordnung 2021/821 oder einer Embargo-Verordnung der EU, Anlass der Antragstellung bei Nullbescheiden:
Quelle: BAFA, 29.08.2025
Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt vom 17. September 2025, Reihe C, eine aktuelle Übersicht über die Möglichkeit der diagonalen Kumulierung in der PEM-Zone veröffentlicht. Tabelle 2 der Mitteilung enthält eine Auflistung zur Anwendung der Ursprungsregeln in den einzelnen Ländern.
Quelle: Amtsblatt der EU, 17.09.2025
Aktualisierung der Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert, dass zum 1. September 2025 die Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System aktualisiert wurde. Zur besseren Steuerung und gezielten Zuordnung eines Antrags im Rahmen des Antragsverfahrens werden nunmehr folgende ergänzende Angaben abgefragt: Warenverzeichnisnummer, Kenntnis über Genehmigungspflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EU-Verordnung 2021/821 oder einer Embargo-Verordnung der EU, Anlass der Antragstellung bei Nullbescheiden:
Quelle: BAFA, 29.08.2025
Lieferkettengesetz: Berichtspflichten sollen rückwirkend entfallen
Die schwarz-rote Koalition plant eine vereinfachte Neufassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Für Unternehmen besonders relevant: Ein aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine rückwirkende Abschaffung der Berichtspflichten vor. Interne Dokumentationspflichten sollen jedoch bestehen bleiben. Künftig sollen außerdem nur noch schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben sanktioniert werden. Der Gesetzgebungsprozess ist allerdings noch nicht abgeschlossen – das Inkrafttreten bleibt abzuwarten.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, o. D.
Die schwarz-rote Koalition plant eine vereinfachte Neufassung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Für Unternehmen besonders relevant: Ein aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine rückwirkende Abschaffung der Berichtspflichten vor. Interne Dokumentationspflichten sollen jedoch bestehen bleiben. Künftig sollen außerdem nur noch schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben sanktioniert werden. Der Gesetzgebungsprozess ist allerdings noch nicht abgeschlossen – das Inkrafttreten bleibt abzuwarten.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, o. D.
Zoll-News - nach Ländern/Regionen
Ägypten – ACI System auch für Luftfracht ab 1.1.2026
Seit 2021 befindet sich das „Advanced Cargo Information System (ACI)“ für Sendungen, die per Schiff nach Ägypten eingeführt werden, in Betrieb. Der ägyptische Zoll führt nun das verpflichtende ACI-System für Luftfracht ab dem 1. Januar 2026 ein. ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal „Nafeza“ (zu Deutsch „Fenster“) zu bündeln und zu verifizieren.
Quelle: AHK in Kairo
Seit 2021 befindet sich das „Advanced Cargo Information System (ACI)“ für Sendungen, die per Schiff nach Ägypten eingeführt werden, in Betrieb. Der ägyptische Zoll führt nun das verpflichtende ACI-System für Luftfracht ab dem 1. Januar 2026 ein. ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal „Nafeza“ (zu Deutsch „Fenster“) zu bündeln und zu verifizieren.
Quelle: AHK in Kairo
Russland-Sanktionen: EU aktualisiert Sanktionsleitfaden
Die EU-Kommission hat am 8. September 2025 ihren Sanktionsleitfaden zu den Verordnungen (EU) 844/2014 und 269/2014 veröffentlicht. Hiermit stellt sie eine gebündelte Liste von FAQs zur Verfügung, die häufige Fragestellungen in Bezug auf die Russland-Sanktionen erläutern.
Quelle: EU-Kommission
Die EU-Kommission hat am 8. September 2025 ihren Sanktionsleitfaden zu den Verordnungen (EU) 844/2014 und 269/2014 veröffentlicht. Hiermit stellt sie eine gebündelte Liste von FAQs zur Verfügung, die häufige Fragestellungen in Bezug auf die Russland-Sanktionen erläutern.
Quelle: EU-Kommission
Saudi-Arabien: Versandzertifikat bei Import wird Pflicht
Zum 1. Oktober 2025 sind Importierende in Saudi-Arabien verpflichtet, ein sogenanntes "Shipment Certificate" über die Plattform Saber zu beantragen. Die Beantragung muss vor der Zollanmeldung der Importwaren erfolgen. Diese Vorgabe gilt unabhängig davon, ob es sich um regulierte oder nicht regulierte Produkte handelt. Ohne das Zertifikat ist eine Einfuhrabfertigung durch den saudi-arabischen Zoll künftig nicht mehr möglich.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
Zum 1. Oktober 2025 sind Importierende in Saudi-Arabien verpflichtet, ein sogenanntes "Shipment Certificate" über die Plattform Saber zu beantragen. Die Beantragung muss vor der Zollanmeldung der Importwaren erfolgen. Diese Vorgabe gilt unabhängig davon, ob es sich um regulierte oder nicht regulierte Produkte handelt. Ohne das Zertifikat ist eine Einfuhrabfertigung durch den saudi-arabischen Zoll künftig nicht mehr möglich.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
Tansania ändert Einfuhrabgaben
Das tansanische Finanzgesetz für 2025/2026 bringt diverse Anpassungen bei Steuern und Abgaben wie der Industrieentwicklungsabgabe sowie der Umsatz- und Verbrauchsteuer für Importwaren. Zum 1. Juli 2025 sind unter anderem steuerliche Änderungen in folgenden Bereichen in Kraft getreten: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer, Abgabe für die Entwicklung der Industrie, Ausfuhrzoll.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
Das tansanische Finanzgesetz für 2025/2026 bringt diverse Anpassungen bei Steuern und Abgaben wie der Industrieentwicklungsabgabe sowie der Umsatz- und Verbrauchsteuer für Importwaren. Zum 1. Juli 2025 sind unter anderem steuerliche Änderungen in folgenden Bereichen in Kraft getreten: Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer, Abgabe für die Entwicklung der Industrie, Ausfuhrzoll.
Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
Türkei: Änderung im Einfuhrverfahren für bestimmte Lebensmittelprodukte ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einfuhr von Milch- und Milchprodukten, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den menschlichen Verzehr aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben in die Türkei nicht mehr gestattet. Unternehmen, die Produkte in die Türkei exportieren möchten, müssen die im offiziellen Schreiben genannten Unterlagen einreichen.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Ab dem 1. Januar 2026 ist die Einfuhr von Milch- und Milchprodukten, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten für den menschlichen Verzehr aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben in die Türkei nicht mehr gestattet. Unternehmen, die Produkte in die Türkei exportieren möchten, müssen die im offiziellen Schreiben genannten Unterlagen einreichen.
Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
USA
Das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Wirtschaftsministeriums hat zwei regulatorische Aktualisierungen bekannt gegeben, die zu Zöllen gemäß Section 232 auf viele weitere Produkte aus Stahl, Aluminium und Artikel im Zusammenhang mit Automobilen und deren Teilen führen könnten. In der Bekanntmachung war eine Konsultation für inländische Herstellerunternehmen bis 29. September 2025 vorgesehen. Dies ist der zweite Zyklus des Aufnahmeverfahrens für Stahl- und Aluminiumderivate, das alle vier Monate stattfinden soll. Im August hatte das US-Wirtschaftsministerium nach Abschluss des ersten Aufnahmeverfahrens hunderte von Produkten in die Produktliste aufgenommen. Im Oktober könnte eine weitere Anpassung der betroffenen Waren erfolgen.
Mehr als 40 Industrieverbände weisen in einem gemeinsamen Schreiben auf die Problematik der weiteren Ausweitung der Sektorzölle und die Umsetzung des Aufnahmeverfahrens hin und fordern eine Verbesserung des Inklusionsprozesses.
Quelle: RGIT, 19.09.2025
Quelle: RGIT, 19.09.2025
USA: Reziproke Zölle
Die unterschiedlichen Handelsvereinbarungen der USA mit einzelnen Ländern sehen häufig eine individuelle Anpassung der jeweiligen Zolltarife vor. Mit der Executive Order 14346 hat Präsident Trump das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) und das US-Wirtschaftsministerium (DOC) ermächtigt, Zölle allein über eine Bekanntmachung im US-Bundesregister anzupassen. Gleichzeitig wurde mit Anhang II des Dekrets eine Aktualisierung der Warenliste vorgenommen, die von reziproken Zöllen ausgenommen sind. Hinzugekommen sind beispielsweise bestimmte kritische Mineralien und Arzneimittel, herausgefallen sind Produkte wie Harze und Erzeugnisse aus Silikon. Anhang III enthält eine Liste von Waren, die im Rahmen von Handelsvereinbarungen vom länderspezifischen Basiszollsatz ausgenommen werden können.
Quelle: White House, 05.09.2025
Die unterschiedlichen Handelsvereinbarungen der USA mit einzelnen Ländern sehen häufig eine individuelle Anpassung der jeweiligen Zolltarife vor. Mit der Executive Order 14346 hat Präsident Trump das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) und das US-Wirtschaftsministerium (DOC) ermächtigt, Zölle allein über eine Bekanntmachung im US-Bundesregister anzupassen. Gleichzeitig wurde mit Anhang II des Dekrets eine Aktualisierung der Warenliste vorgenommen, die von reziproken Zöllen ausgenommen sind. Hinzugekommen sind beispielsweise bestimmte kritische Mineralien und Arzneimittel, herausgefallen sind Produkte wie Harze und Erzeugnisse aus Silikon. Anhang III enthält eine Liste von Waren, die im Rahmen von Handelsvereinbarungen vom länderspezifischen Basiszollsatz ausgenommen werden können.
Quelle: White House, 05.09.2025
Zoll-Veranstaltungen und Events zum EU-Recht
Die Webinare der IHK Düsseldorf finden in der Regel über MS Teams statt.
Termin(e) | Ort | Details/Anmeldelink |
---|---|---|
06.11.2025 | Webinar | Webinar: Rechtsverfolgung, Zwangsvollstreckung und Inkasso im europäischen Geschäftsverkehr |
19.11.2025 | Webinar | Webinar: Ursprungszeugnisse leicht erklärt - Grundlagen und praktische Tipps |
Anfang 2026 | als Webinare und in präsenz | “Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2025/2026” Die Termine, genaue Inhalte und Anmeldemöglichkeiten stehen in Kürze über unsere Veranstaltungsvorschau bereit. |