Newsletter-Ausgabe Oktober 2026
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Handelspolitik, EU-Recht
Hier erwarten Sie wichtige Neuigkeiten und aktuelle Informationen rund um die Themen: Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, internationale Handelspolitik, EU-Recht.
- Neue EU-Zollreform in Kraft
- EU-Freihandelsabkommen: Neue Abkommen und Entwicklungen
- EU-Antidumpingmaßnahmen: Aktuelle Entwicklungen
- EU-Dual-Use-Verordnung: Aktualisierung der Güterliste
- Zoll-Portal: Neuerungen
- Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 48: Verlängerung
- ATLAS-Ausfuhr: Ausgangsbestätigungen aus Frankreich
- Südkorea erweitert Exportkontrolle auf KI-Chips und Halbleitertechnik
- USA planen mehr Lieferdaten bei der Einfuhr
- VAE führen eCarnet ein
- Zoll- und (EU-)Rechts-Veranstaltungen
Neue EU-Zollreform in Kraft
Die EU hat die bislang größte Reform des EU-Zollrechts seit Jahrzehnten beschlossen - diese ist seit 20. September 2026 in Kraft.
Im Amtsblatt der EU wurde dazu die Verordnung (EU) 2026/2108 veröffentlicht, die den Unionszollkodex (UZK) neu regelt. Die alte VO (EU) Nr. 952/2013 wurde aufgehoben.
Ziel ist es, den Zoll an den stark wachsenden Online-Handel anzupassen (EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen), die Einrichtung einer neuen EU-Zollbehörde („EU Customs Authority“) und die Zollabwicklung stärker zu digitalisieren (EU Custom Data Hub).
Einzelheiten stehen über die nachfolgenden Weblinks bereit:
- Verordnung - EU - 2026/2108 - EN - EUR-Lex
- Neue Ära für das Zollsystem in Europa: EU-Zollreform tritt in Kraft (Pressemitteilung der EU-Kommission)
EU-Freihandelsabkommen: Neue Abkommen und Entwicklungen
EU und die Philippinen einigen sich auf Freihandelsabkommen
Die Europäische Union und die Philippinen haben sich auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Ziel ist der Abbau von Zöllen auf beiden Seiten sowie die Verbesserung des jeweiligen Marktzugangs. Nach der grundsätzlichen Einigung müssen sich beide Seiten nun noch über die Umsetzung und technische Details verständigen. Einzelheiten enthält eine Pressemeldung der EU-Kommission vom 22.09.2026.
EU-Indien-Abkommen: Kommission veröffentlicht „Tariff Schedules“
Indien gewährt der EU im Rahmen des Abkommens umfangreichere Zollsenkungen als anderen Handelspartnern. Die Europäische Kommission hat nun die Vertragstexte einschließlich der Tariff Schedules (Zollabbaupläne) veröffentlicht. Diese enthalten die konkreten Zeitpläne für die Reduzierung und Abschaffung von Zöllen auf zahlreiche Warenkategorien nach Inkrafttreten des Abkommens. Die veröffentlichten Zolltabellen geben einen wichtigen Einblick in die zukünftigen Marktzugangsbedingungen und zeigen, in welchen Bereichen Zollsenkungen unmittelbar greifen und wo ein schrittweiser Abbau vorgesehen ist.
Einzelheiten stehen über die nachfolgenden Weblinks bereit:
- Text of the agreements - Trade and Economic Security - European Commission
- 2. India - EU FTA_ Annex 2A and EU Goods Schedule part 1.pdf
EU-Kommission legt Rat EU-Ecuador-Abkommen vor
Die Europäische Kommission hat dem Rat am 11.09.2026 ihren Vorschlag für das Abkommen zwischen der EU und Ecuador zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (SIFA) zur Unterzeichnung und zum Abschluss vorgelegt. Das SIFA-Abkommen zwischen der EU und Ecuador soll es EU-Unternehmen erleichtern, in Ecuador zu investieren und ihre Geschäftstätigkeit dort auszuweiten. Einzelheiten stehen auf der Webseite der EU-Kommission bereit.
EU‑SADC‑Abkommen: Neue Vorgaben zur Ursprungskumulierung
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der EU und den WPA-Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC-WPA-Staaten) sieht gemäß Art. 4 Abs. 2 und 6 des Protokolls Nr. 1 Kumulierung in den SADC-WPA-Staaten vor. Die EU-Kommission hat bezüglich Mosambik eine Bekanntmachung (ABl. C vom 8. September 2026) veröffentlicht. Kumulierung ist seit 24.07.2026 mit folgenden Ländern zulässig: Kamerun, Kenia, Madagaskar, Mauritius, Seychellen, Simbabwe, Papua-Neuguinea, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia und Südafrika. Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit.
EU-Antidumpingmaßnahmen: Aktuelle Entwicklungen
- Zitronensäure mit Ursprung in China
Auf Einfuhren von Zitronensäure mit Ursprung in China bestehen Antidumpingmaßnahmen, die die Europäische Kommission nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung mit Durchführungsverordnung (EU) 2021/607 verlängerte.
Mehr Informationen/Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
- Regaleinheiten aus Stahl mit Ursprung in China
Im Juni 2026 leitete die EU-Kommission ein Antidumpingverfahren ein, das Schraub- und Steckregale mit Ursprung in China betrifft. Nun gibt sie die Berichtigung der Warendefinition bekannt. Die Untersuchung betrifft verschraubte und schraubenlose Regaleinheiten aus Stahl und deren Bauteile, nämlich Stahlständer mit zwei flachen Verbindungsflächen und Stahlträger ohne angeschweißte vertikale Verbindungselemente, sofern die Regaleinheit eines dieser Bauteile enthält, auch mit Regalböden (unabhängig von deren Material). Die zollamtliche Erfassung erfolgt seit dem 12. September 2026. Mehr Informationen/Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
- Betonstahlmatten mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission ordnete zum 12. September 2026 die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Die Untersuchung betrifft auch Einfuhren aus der Türkei.
Mehr Informationen/Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
- Flacherzeugnisse mit Ursprung in China und Taiwan
Bei den derzeit geltenden Maßnahmen handelt es sich um einen endgültigen Antidumpingzoll, der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1438 verlängert wurde. Nun leitet die EU-Kommission erneut eine Auslaufüberprüfung ein.
Mehr Informationen/Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
- Flacherzeugnisse mit Ursprung in Indien/Indonesien
Die Einfuhren von kaltgewalzten Flacherzeugnissen aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien und Indonesien unterliegen sowohl Antisubventions- als auch Antidumpingmaßnahmen, die mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2022/433 sowie 2021/2012 eingeführt wurden. Im Juni 2026 gab die EU-Kommission das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen zum 19. November 2026 bekannt. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein. Mehr Informationen/Quelle: Germany Trade and Invest GmbH
EU-Dual-Use-Verordnung: Aktualisierung der Güterliste
Die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck wird regelmäßig aktualisiert, um die Einhaltung internationaler Verpflichtungen sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund kündigt die Europäische Kommission eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 an. Nach Abschluss aller Formalitäten wird die Delegierte Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht.
Sie soll voraussichtlich Ende November 2026 in Kraft treten. Die Pressemitteilung der Generaldirektion Handel vom 14. September 2025 enthält eine Übersicht über die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Liste.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:
Zoll-Portal: Neuerungen
Mit dem aktuellen Release wurden einige Neuerungen eingeführt, diese sind unter anderem:
- Dienstleistungen als Favoriten markieren
- Profil vervollständigen
- Vorgang erscheint mit Nachrichtenverlauf
Einzelheiten zu allen Neuerungen stehen auf der Webseite der Zollverwaltung (zoll.de) bereit.
Allgemeine Genehmigung (AGG) Nr. 48: Verlängerung
Mit Bekanntgabe vom 10. September 2026 wurde die AGG Nr. 48 verlängert. Sie ist nunmehr zeitlich befristet bis zum 15. September 2027 gültig.
Die AGG Nr. 48 für bestimmte Rüstungsgüter an die Golfstaaten und die Ukraine wurde im März 2026 eingeführt und gilt für die Ausfuhr oder Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Gütern zur Verwendung zur Luftverteidigung und zur Marineverteidigung (einschließlich Maßnahmen zum Schutz vor oder Beseitigung von Seeminen) nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine, soweit alle Voraussetzungen der AGG Nr. 48 vorliegen.
Einzelheiten stehen auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit:
ATLAS-Ausfuhr: Ausgangsbestätigungen aus Frankreich
„Für deutsche Ausfuhrvorgänge unterbleibt teilweise weiterhin die Übermittlung der Ausgangsbestätigungen aus Frankreich (vgl. ATLAS-Info 0786/25 vom 16.05.2025). Folglich kann ein Ausgangsvermerk (Nachricht „Mitteilung zur Ausfuhr“ (E_EXP_NOT)) von der Ausfuhrzollstelle erst nach alternativer Erledigung des Ausfuhrvorgangs im Rahmen des Nachforschungsverfahrens gemäß Kapitel 4.9.5 Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS an den Teilnehmer übermittelt werden. Ein nicht unerheblicher Anteil ausbleibender Ausgangsbestätigungen betrifft den Ausgang über Calais mit dem Bestimmungsland Vereinigtes Königreich (GB).“
Südkorea erweitert Exportkontrolle auf KI-Chips und Halbleitertechnik
Südkorea hat zum 1. September 2026 seine Dual-Use-Liste um strategische Güter erweitert und rund 80 Aktualisierungen der vier multilateralen Exportkontrollregime Wassenaar Arrangement, Australia Group, Nuclear Suppliers Group und MTCR übernommen.
Neu in die Exportkontrolle aufgenommen werden unter anderem leistungsfähige integrierte Schaltungen für KI sowie bestimmte Anlagen zur Halbleiterherstellung.
Für deutsche Unternehmen mit entsprechenden Lieferketten können sich daraus indirekte Konsequenzen ergeben. Da koreanische Zulieferer nun für Sendungen von entsprechender Technologie beziehungsweise von betroffenen Anlagen eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, können zusätzliche Daten oder Erklärungen erforderlich werden oder auch zeitliche Verzögerungen auftreten.
Mehr Informationen unter:
USA planen mehr Lieferdaten bei der Einfuhr
Die US-Zollbehörde CBP erwägt, bei Einfuhren künftig deutlich mehr Informationen abzufragen. Dazu zählen zusätzliche Angaben zu beteiligten Unternehmen und zur Produktion, ausländische Steuer- und Unternehmenskennungen sowie bestimmte Exportdokumente. Damit sollen unter anderem Ursprung, Produktsicherheit, Zwangsarbeit und mögliche Umgehungsgeschäfte besser kontrolliert werden.
Bis 1. Dezember 2026 läuft zunächst ein Konsultationsverfahren. Anschließend muss CBP entscheiden, welche Anforderungen tatsächlich in einen verbindlichen Regelungsvorschlag übernommen werden.
Mehr Informationen unter:
VAE führen eCarnet ein
Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris informiert, dass das digitale Carnetverfahren (eCarnet A.T.A.) in den Vereinigten Arabischen Emiraten zum 9. November 2026 offiziell eingeführt wird.
Ab diesem Zeitpunkt werden Carnetinhaber bei der Einfuhr in die VAE aufgefordert, einen QR-Code vorzulegen.
Ausführliche Informationen zum eCarnet stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit.
Zoll- und (EU-)Rechts-Veranstaltungen
Die Webinare der IHK Düsseldorf finden in der Regel über MS Teams statt.
| Termin(e) | Ort | Details/Anmeldelink |
|---|---|---|
| 04.11.2026 | Webinar | Ursprungszeugnisse leicht erklärt - Grundlagen und praktische Tipps |
| 05.11.2026 | Webinar | Rechtsverfolgung, Zwangsvollstreckung und Inkasso im europäischen Geschäftsverkehr |