Newsletter-Ausgabe September 2026

Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Handelspolitik, EU-Recht

Hier erwarten Sie wichtige Neuigkeiten und aktuelle Informationen rund um die Themen: Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, internationale Handelspolitik, EU-Recht.

EU-Mexiko-Abkommen: Modernisiertes Agreement

Das Modernised Trade Agreement wurde im Mai 2026 unterzeichnet, nun folgt die Ratifizierung.
Um trotzdem die für den Warenverkehr neu vereinbarten Regeln zügig umzusetzen, wurde ein Interimsabkommen (Interim Trade Agreement ITA) geschlossen, der lediglich den Handelsteil abdeckt.
Das Besondere an ITA ist: es bedarf keiner Ratifizierung durch 27 Mitgliedsstaaten, um ihn in Kraft zu setzen. Das kann durch die EU-Kommission erfolgen, weil sie in handelspolitischen Fragen die Befugnis dazu hat. Aller Voraussicht nach im November 2026 soll der ITA in Kraft treten. Übergangsfristen für schwimmende Ware sind nicht vorgesehen.
Einzelheiten zu den Änderungen im Warenverkehr zwischen der EU und Mexiko stehen in einem separaten Webartikel der IHK Düsseldorf bereit.

EU-Kommission: Umfrage zu „Gold-Plating“

Die Kommission räumt dem Thema „Gold-Plating“ im Rahmen ihrer Vereinfachungsagenda von EU-Recht Priorität ein.
Mit einer aktuellen Umfrage bis zum 15.09.2026 möchte die Kommission erfahren, wie sich Gold-Plating auf Unternehmen auswirkt, welche zusätzlichen Kosten entstehen und welche Maßnahmen geeignet wären, diese Belastungen zu reduzieren.
Die Ergebnisse fließen in den Dialog mit den EU-Mitgliedstaaten sowie in einen Leitfaden (Toolkit) zur Vermeidung von „Gold-Plating“ im europäischen Binnenmarkt ein.

EU-Kommission: Konsultation zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in Drittstaaten

Unternehmen können noch bis zum 11.09.2026 der Generaldirektion Handel ihre Erfahrungen mit einzelnen Drittstaaten melden.
Die Ergebnisse dieser Konsultation soll es Rechteinhabern außerdem ermöglichen, sich potenzielle Risiken für ihr geistiges Eigentum bewusst zu machen, wenn sie Geschäftstätigkeiten in den Prioritätsländern ausüben, sowie Geschäftsstrategien und -abläufe zum Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte zu gestalten.

EU-Antidumpingmaßnahmen

Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern

Ursprung: China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand
Auf Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/1993 eingeführt wurden. Im Januar 2024 verlängerte die Europäische Kommission die Maßnahmen. Nun gibt die EU-Kommission die Einleitung einer Umgehungsuntersuchung bekannt und ordnet die zollamtliche Erfassung der untersuchten Waren an.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

Draht aus Mangan-Silicium-Stahl mit Ursprung China

Im Dezember 2025 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 11. August 2026.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 7229 20 00 (TARIC-Code 7229 20 00 10).
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

Thermopapier mit Ursprung in China

Im November 2025 leitete die Europäische Kommission ein Antisubventionsverfahren ein. Nun führt sie vorläufige Maßnahmen ein. Diese gelten mit Wirkung vom 7. August 2026.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um leichtgewichtiges Thermopapier (lightweight thermal paper) mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 4809 90 00, ex 4811 90 00, ex 4816 90 00 und ex 4823 90 85 (TARIC-Codes 4809 90 00 10, 4811 90 00 10, 4816 90 00 10 und 4823 90 85 20).
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

Titandioxid mit Ursprung in China

Auf Einfuhren von Titandioxid gelten seit 10. Januar 2025 endgültige Antidumpingzölle. Nun gibt die EU-Kommission die Einleitung einer Absorptionsuntersuchung bekannt. Die Antidumpingzollsätze können sich nach Abschluss der Untersuchung ändern.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit.

Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten

Auf Einfuhren von bestimmten gewebten und/oder genähten Erzeugnissen aus Glasfasern mit Ursprung in China und Ägypten bestehen sowohl Antidumping- als auch Antisubventionsmaßnahmen, die mit den Durchführungsverordnungen (EU) 2020/776 sowie 2020/492 eingeführt wurden. Nun gibt die Europäische Kommission die Verlängerung der Antisubventionsmaßnahmen bekannt.
Die genauen KN-Codes sowie weitere Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

Terephthalsäure mit Ursprung in Südkorea und Mexiko

Im August 2025 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Seit April 2026 galten vorläufige Antidumpingzölle. Nun gibt die EU-Kommission die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt. Diese gelten mit Wirkung vom 11. August 2026.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Terephthalsäure mit einer Reinheit von 99,5 GHT oder mehr, die in der Regel in die CAS-Nummer (CAS: Chemical Abstracts Service) 100-21-0 eingereiht wird und in der Regel der CUS-Nummer (CUS: Customs Union and Statistics) 0023865-3 entspricht, mit Ursprung in Südkorea und Mexiko. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2917 36 00 (TARIC-Code 2917 36 00 11).
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

Biodiesel mit Ursprung in den USA

Seit 2009 bestehen sowohl Antidumping- als auch Antisubventionsmaßnahmen auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in den USA, ausgeweitet auf Einfuhren aus Kanada. Die EU-Kommission verlängerte diese Maßnahmen 2021. Nun leitet sie eine Auslaufüberprüfung ein und prüft die erneute Verlängerung. Gleichzeitig leitet sie eine Interimsuntersuchung ein.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

Verpflichtung zur Nutzung des Zollportals für Genussmittelsteuer ab 01.01.2027

Ab 1. Januar 2027 wird die Nutzung des Zoll-Portals für eine Vielzahl von Formularen im Genussmittelsteuerbereich verpflichtend.
Grundlage für die Verpflichtung ist § 3 Abs. 2 der Verbrauch-und-Luftverkehrssteuerdaten-Übermittlungs-Verordnung (VStDÜV). Die Formulare zu den Genussmittelsteuern finden Sie im Zoll-Portal im Bereich "Dienstleistungen".
Einzelheiten stehen auf der Webseite der Zollverwaltung (zoll.de) bereit:

Kombinierte Nomenklatur – Neue Erläuterungen und Einreihungsentscheidungen

Aktuelle Änderungen von Erläuterungen

Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur werden regelmäßig geändert und ergänzt.
Zu den neuesten im Amtsblatt der EU veröffentlichten Änderungen gehören:
  • Die Erläuterung zur KN-Unterposition 4418 21 10 bis 4418 29 80 "Türen und Rahmen, Türverkleidungen und -schwellen" erhält einen neuen Wortlaut (C/2026/4137)

  • Die Erläuterung zur Unterposition 9503 00 21 „Puppen“ enthält einen neuen Wortlaut sowie auch die Erläuterung zur Position 9505 „Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel“ (C/2026/4225)
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

Verzinkte Gewindestange – Neue Einreihungsentscheidung

Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
  • Verzinkte Gewindestangen aus anderem als nicht rostendem Stahl, in ganzer Länge mit einem metrischen Gewinde versehen, ohne Kopf oder Vertiefung, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa, in unterschiedlichen Längen (zwischen 1 000 mm und 3 000 mm) und Durchmessern (zwischen 4 und 36 mm). Sie werden ohne Muttern, Unterlegscheiben oder ähnliche Elemente gestellt. Die Waren werden zum Verbinden, Aufhängen oder Befestigen einer Vielfalt von Vorrichtungen und Komponenten verwendet.
Die Ware ist als "andere Schrauben und Bolzen ohne Kopf, aus anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa einzureihen" unter dem folgenden KN-Code: 7318 15 42.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

Ware für Infusionssysteme – Neue Einreihungsentscheidung

Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Ware zur Verwendung mit Infusionssystemen, bestehend aus:
  • drei miteinander verbundenen durchsichtigen Kunststoffschläuchen mit einer Länge von jeweils etwa 5 cm und einem Außendurchmesser von etwa 1,5 mm,
  • einem Y-Verbinder,
  • einem einfachen Luer-Lock-Verbinder mit einer Überwurfmutter und einer Schutzkappe,
  • zwei Luer-Lock-Verbindern mit eingebautem Rückschlagventil und
  • zwei Schiebeklemmen.
Die drei Schläuche sind mittels des Y-Verbinders miteinander verbunden. Der einzelne Schlauch, der das untere Ende des "Y“ bildet, ist mit einem Luer-Lock-Verbinder mit Überwurfmutter und Schutzkappe versehen; die beiden Schläuche am oberen Ende des "Y“ sind jeweils mit einer Schiebeklemme und einem Luer-Lock-Verbinder mit eingebautem Rückschlagventil ausgestattet. Die Ware hat eine Gesamtlänge von etwa 15 cm. Die Luer-Lock-Verbinder dienen dazu, die Ware mit anderen Schläuchen und/oder Geräten (zum Beispiel Spritzen) auslaufsicher zu verbinden.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

Algerien: Inbetriebnahme der „elektronischen Anlaufstelle“ des ALCE-Systems

Dieses Modul ermöglicht die elektronische Einreichung der für die Zollabfertigung erforderlichen Genehmigungen und behördlichen Bescheinigungen, zunächst parallel zum manuellen Verfahren.
Einzelheiten enthält eine Mitteilung der algerischen Zollverwaltung.

Südkorea führt Antidumpingmaßnahmen auf Poly Vinyl Chlorid (PVC) Paste Resin ein

Die koreanische Handelskommission veröffentlichte am 5. August 2026 die endgültigen Ergebnisse der Antidumpinguntersuchung.
Sie betrifft die Einfuhren von Poly Vinyl Chlorid (PVC) Paste Resin (HS-Code: 3904.10.0000) aus Deutschland, Frankreich, Norwegen und Spanien. Die Maßnahme ist am 5. August 2026 in Kraft getreten und soll für eine Dauer von fünf Jahren und somit bis zum 4. August 2031 gelten.
Die Höhe der einzelnen Zollsätze und weitere Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

Ukraine: IMEI-Angaben in der Zollerklärung für Smartphones

Das Finanzministerium hat die Regeln für das Ausfüllen von Zollerklärungen für Smartphones und Mobiltelefone geändert.
Grundlage ist die Anordnung Nr. 380 vom 13.07.2026. Künftig wird eine Warensendung mit Mobiltelefonen nur noch abgefertigt, wenn zusätzlich eine elektronische Liste mit den IMEI-Nummern eingereicht wird. Die Änderung betrifft Waren der HS-Codes
  • 8517 13 00 00 (Smartphones) und
  • 8517 14 00 00 (andere Telefone für Mobilfunknetze).
Die Regelung gilt ausschließlich für Einfuhrverfahren. Dazu zählen Import, Wiederimport und vorübergehende Einfuhr. Für den Export und den Transit von Smartphones gilt die Anforderung nicht.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

USA: Zusatzzölle und US-Zollreform - Erweiterungen und Updates

Schutzmaßnahmen für Einfuhren von Produkten mit Quarzoberflächen

Auf Grundlage einer vorangegangenen Untersuchung nach Section 202 Trade Act 1974 führen die USA Einfuhrkontingente für bestimmte Produkte mit einer Quarzoberfläche ein. Mit Wirkung zum 15. August 2026 unterliegen folgende Zolltarifnummern bei der Einfuhr in den USA Schutzmaßnahmen in Form eines Einfuhrkontingents: 6810.99.0020, 6810.99.0040, 7020.00.6000. Die Schutzmaßnahme in Form eines Zollkontingents wird für einen Zeitraum von vier Jahren erlassen.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit.

Update zu US-Zöllen auf Waren aus Kanada

Mit Wirkung zum 22. August 2026 werden bestimmte kanadische Produkte mit weiteren Zöllen belegt. In den Anhängen gelistete Waren, die am oder nach dem 22.08.2026 zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen den zusätzlichen Einfuhrzöllen in Höhe von 50 Prozent (HTSUS-Position 9903.05.01). Betroffen sind verschiedene Produkte, wie: alkoholische Getränke (HTSUS-Klassifizierung: 9903.03.12), Milchprodukte (HTSUS-Klassifizierung: 9903.03.13) sowie diverse weitere Erzeugnisse (HTSUS-Klassifizierung: 9903.03.14).
Welche Ausnahmen es gibt sowie weitere Informationen enthält ein Webartikel der Germany Trade and Invest GmbH.

Zölle auf Drohnen und Drohnenkomponenten

Am 13. August 2026 unterzeichnete Präsident Trump eine Executive Order, um weitere Einfuhrzölle zu erlassen. Für Drohnen ab einer bestimmten Größe (mehr als 25 kg Gewicht) oder mit besonders sicherheitsrelevanten Fähigkeiten (Wärmebildtechnik) wird zum 3. September 2026 ein Zoll von 100 Prozent fällig. Auf kleinere Modelle oder auf Modelle ohne diese Eigenschaften wird ein Zoll von 25 Prozent ebenfalls ab diesem Tag erhoben. Drohnen und Bauteile aus der Europäischen Union (EU), Japan, Liechtenstein, Südkorea, der Schweiz und Taiwan werden zukünftig mit 15 Prozent verzollt. Für weniger sensible Drohnen-Bauteile gelte eine Frist von 180 Tagen – also ab dem 9. Februar 2027 unterliegen diese Waren dann auch einem Zollsatz in Höhe von 25 Prozent.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit.

Mindestpreise und Zusatzzölle für Polykristallines Silicium

Mit der Proklamation 11052 vom 6. August 2026 kündigen die USA handelspolitische Maßnahmen für die Einfuhr von Polysilizium/Polykristallines Silicium auf Grundlage von Section 232 Trade Expansion Act an. Ab dem 4. Dezember 2026 gelten für Einfuhren von Silicium Mindestpreise sowie Zusatzzölle von 15 Prozent.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite der IHK Düsseldorf bereit.

Update zur geplanten Zollreform

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Überarbeitung der Anforderungen an den sogenannten Importer of Record (IOR), also den rechtlich verantwortlichen Importeur.
Mit einer Notice vom 19. August 2026 kündigt die CBP an, die Angaben im Formular 5106 (Importer Identify Form) genauer zu prüfen. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben möchte sie tätig werden, beispielsweise in Form einer (vorübergehenden) Deaktivierung der IOR-Nummer.
Einzelheiten stehen auf der Webseite der Germany Trade and Invest GmbH bereit:

EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 10.2 inkl. AES-Release 3.0

Das EDI-Implementierungshandbuch zu ATLAS-Release 10.2 inkl. AES-Release 3.0 steht in aktualisierter Version zum Download bereit:

Zoll- und (EU-)Rechts-Veranstaltungen

Die Webinare der IHK Düsseldorf finden in der Regel über MS Teams statt.
Termin(e) Ort Details/Anmeldelink
08.09.2026 Webinar Das EUDR-Informationssystem in der Praxis
16.09.2026 Webinar Das Carnet ATA - Ihr Reisepass für Waren
22.09.2026 Webinar Die EU-Zwangsarbeitsverordnung - Was bedeutet sie für Unternehmen?
06.10.2026 IHK Düsseldorf Vorbereitung für bevorstehende Zollbetriebsprüfungen, Auditierungen und Neubewilligungen
05.11.2026 Webinar Rechtsverfolgung, Zwangsvollstreckung und Inkasso im europäischen Geschäftsverkehr