International
Usbekistan
Event-Hinweis
Unternehmensreise „GreenTech Kasachstan und Usbekistan",
1. bis 6. September 2024
Treffen Sie potenzielle Geschäftspartner bei führenden Unternehmen in Astana, Karaganda, Almaty und Taschkent. Zielgruppe sind Anbieter umweltfreundlicher Technologien in der Industrie oder Energieinfrastruktur. Weitere Informationen zu dieser Reise finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite.
Bei Fragen wenden Sie sich an Aaron Röschke
1. bis 6. September 2024
Treffen Sie potenzielle Geschäftspartner bei führenden Unternehmen in Astana, Karaganda, Almaty und Taschkent. Zielgruppe sind Anbieter umweltfreundlicher Technologien in der Industrie oder Energieinfrastruktur. Weitere Informationen zu dieser Reise finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite.
Bei Fragen wenden Sie sich an Aaron Röschke
Einleitung
Usbekistan liegt in Zentralasien, einer Region, zu der auch die Länder Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan und Turkmenistan gezählt werden. Die zentralasiatischen Länder sind unter anderem bekannt als Logistikhub zwischen Asien und Europa sowie für den Reichtum an natürlichen Ressourcen. Die IHK Düsseldorf unterstützt Unternehmen beim Zentralasien-Geschäft.
Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Um sich über die zollrechtlichen Bestimmungen zu informieren, empfehlen wir als Erstinformation:
- die Zolldatenbank der EU, Access2Markets, mit einem Überblick u.a. zu Zöllen, Steuern, Verfahren und Zulassungsvoraussetzungen
- das GTAI-Merkblatt „Usbekistan: Zoll und Einfuhr kompakt“
Darüber hinaus stehen Ihnen in der IHK Düsseldorf die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung:
Einreisebestimmungen
Deutsche Staatsangehörige können sich bis zu 30 Tage visafrei in Usbekistan aufhalten, unabhängig vom Reisezweck. Für einen längeren Aufenthalt oder die Arbeitsaufnahme ist ein Visum zu beantragen.
- Informationen erhalten Sie auf der Webseite der usbekischen Botschaft in Berlin.
Absatz- und Investitionschancen
Um sich über Absatz- und Investitionsmöglichkeiten zu informieren, kontaktieren Sie uns gerne. Darüber hinaus stehen die AHK Zentralasien sowie die usbekische Investitionsagentur zur Verfügung.
Aufgrund der geografischen Nähe sowie der wirtschaftlichen Verflechtung des Landes mit Russland sollten bei Geschäften mit Usbekistan die einschlägigen gegen Russland verhängten Sanktionen beachtet werden (s. hierzu Abschnitt „Usbekistan: Zoll- und Einfuhrbestimmungen“).
Gründungs- und Gesellschaftsrecht
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist auch in Usbekistan eine der beliebtesten und praktikabelsten Gesellschaftsformen, insbesondere auch für ausländische Unternehmen.
Für die Tätigkeitsgebiete Marketing, Verkaufs- und Absatzförderung oder Kundenakquisition und -beratung eignet sich aber beispielsweise auch die Gründung einer Repräsentanz.
Zudem kann auch die Errichtung einer Betriebsstätte Vorteile bieten, da diese zum Beispiel kein Stammkapital benötigt.
Ausführliche Informationen zu diesen Gesellschaftsformen, den jeweiligen Gründungsschritten sowie den hierfür benötigten Unterlagen, enthalten die nachfolgenden IHK-Merkblätter:
- Gründung einer GmbH in Usbekistan
- Gründung einer Repräsentanz in Usbekistan
- Usbekistan - Errichtung einer Betriebsstätte
Zertifizierung
Die Produktzulassung in Usbekistan erfolgt bei vielen Waren über eine Zertifizierung oder eine Deklaration. Diese ist verpflichtend u.a. für Lebensmittel, Maschinen, bestimmte chemische Erzeugnisse, Pkw, Kinderbekleidung, Spielzeug.
Zuständige Stelle für die obligatorische Produktzulassung (sog. staatliche Zertifizierung) ist Uzstandard, die usbekische Agentur für Standardisierung, Metrologie und Zertifizierung. Darüber hinaus ist zur Überprüfung von Qualität oder Sicherheit auch eine private Zertifizierung möglich.
Für serienmäßig hergestellte Waren werden Konformitätsnachweise mit einer Gültigkeit von drei Jahren erteilt. Es ist jedoch auch eine Konformitätsbescheinigung pro Partie möglich, d.h. dass sie nur für die in den Lieferverträgen angegebene Warenmenge gilt.
Im staatlichen Register der Konformitätsbescheinigungen sind alle Zertifikate sowie deren Gültigkeit hinterlegt.
EAC-Konformitätsnachweise für die Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion werden zwar als zusätzlicher Qualitätsnachweis angesehen, ersetzen jedoch keine usbekische Konformitätsbewertung. Allerdings können ausländische Konformitätszertifikate auf Antrag in Usbekistan anerkannt werden, sofern sie von akkreditierten Institutionen der Mitgliedstaaten der OECD ausgestellt wurden und für das Inverkehrbringen in den GUS-Staaten frei gegeben wurden. Der Antrag ist online über das usbekische E-Gov-Portal möglich.
Gültige Konformitätserklärungen für Maschinen und Anlagen deutscher Hersteller können ebenfalls anerkannt werden und sind mit der Zollanmeldung vorzulegen.
Nützliche Links
Auslandshandelskammer
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Allgemeine Länder- und Wirtschaftsinformationen
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Botschaften
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Usbekische staatliche Stellen
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Usbekische Handelskammer
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Messen
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Letzte Aktualisierung: 11. April 2024