Konjunktur und Statistik – Wirtschaft im Blick – Daten, Trends, Perspektiven
Die IHK Dresden beobachtet und analysiert kontinuierlich die wirtschaftliche Entwicklung im Kammerbezirk Dresden, in den Regionen, in Sachsen sowie in angrenzenden Wirtschaftsräumen – insbesondere in der länderübergreifenden Lausitz.
Grundlage dafür sind eigene Erhebungen und Befragungen, allen voran die regelmäßige Konjunkturumfrage. Ergänzt werden diese durch Daten aus relevanten externen Quellen sowie durch den engen Austausch mit den Industrie- und Handelskammern in Sachsen und Brandenburg.
Ziel ist es, wirtschaftliche Trends frühzeitig zu erkennen, fundierte unternehmerische Entscheidungen zu unterstützen und Impulse für die Wirtschaftspolitik zu geben. Ein zentraler Baustein dabei ist die aktive Mitwirkung der Mitgliedsunternehmen – dafür sagen wir herzlich Danke.
Die IHK Dresden stellt ihre wirtschaftsrelevanten Daten online bereit – übersichtlich aufbereitet in Tabellen, Grafiken und Karten. Neben eigenen Erhebungen fließen auch Daten anderer Institutionen ein. Der Fokus liegt auf dem Kammerbezirk und seinen Regionen, ergänzt durch Vergleichswerte für Sachsen. Wo notwendig, werden auch Daten auf Bundesländerebene herangezogen.
Unsere Wirtschaftsstatistiken sind thematisch gegliedert und stehen Ihnen in einzelnen Kapiteln zur Verfügung – kompakt, verständlich und praxisnah.
Wirtschaftsstatistik – Zahlen, die Orientierung geben
Unsere Wirtschaftsstatistiken liefern Ihnen einen kompakten und fundierten Überblick über die wirtschaftliche Struktur und Entwicklung im Kammerbezirk Dresden. Die Daten sind übersichtlich aufbereitet und stehen Ihnen als PDF-Dateien zur Verfügung – ideal für Analysen, Planungen und Entscheidungen. Alle Inhalte sind thematisch gegliedert, kompakt aufbereitet und bieten Ihnen eine verlässliche Datengrundlage für Ihre wirtschaftlichen Fragestellungen.
Unsere Themen im Überblick
Fläche und Bevölkerung
Zentrale Kennzahlen zur demografischen und räumlichen Struktur der Region.
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Wirtschaftsentwicklung
Entwicklungen, Trends und zentrale Indikatoren zur wirtschaftlichen Lage.
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Arbeitsmarkt und Berufsausbildung
Zahlen zu Beschäftigung, Arbeitsmarktentwicklung und Ausbildungsgeschehen.
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Wirtschaftsbereiche
Einblicke in die wichtigsten Branchen und ihre Bedeutung für die Region.
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Gewerbestatistik und Realsteuerhebesätze
Informationen zu Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen sowie kommunalen Hebesätzen.
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Gewerbemieten im Kammerbezirk Dresden
Aktuelle Daten zu Mietpreisen für gewerblich genutzte Flächen.
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Statistik- und Berichtspflichten für Unternehmen
Amtliche Statistikmeldungen bleiben für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend. Erfahren Sie, welche Meldungen relevant sein können, wie die elektronische Übermittlung abläuft und wie digitale Verfahren wie e.CORE den Aufwand reduzieren.
- Statistik- und Berichtspflichten – was Unternehmen weiterhin beachten müssen
Die IHK setzt sich dafür ein, dass Statistikpflichten für Unternehmen einfacher und weniger belastend werden. Viele Betriebe – vor allem kleine und mittlere – sind durch wiederkehrende Meldungen zeitlich und organisatorisch stark gefordert. Genau hier setzt die IHK an.Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und Doppelmeldungen zu vermeiden. Daten, die bereits bei Behörden vorliegen, sollen künftig besser genutzt werden, statt sie mehrfach abzufragen („Once-Only-Prinzip“). Gleichzeitig wird der Ausbau digitaler Meldeverfahren unterstützt, damit die Übermittlung schneller, einfacher und weniger fehleranfällig wird.Darüber hinaus bringt die IHK die Sicht der Unternehmen aktiv in politische Prozesse ein. Sie prüft kritisch, ob neue Statistikpflichten wirklich notwendig sind und setzt sich dafür ein, bestehende Vorgaben zu vereinfachen oder abzuschaffen, wo immer es möglich ist.Am Ende steht ein klares Ziel: weniger Aufwand für Unternehmen – und gleichzeitig verlässliche Daten für Politik und Wirtschaft.Trotz aller Bemühungen um Vereinfachung und Entlastung bleiben bestimmte Statistikpflichten für Unternehmen weiterhin bestehen, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind.
Statistikmeldungen für Unternehmen – Nutzen und Pflichten
Amtliche Statistikmeldungen sind ein wichtiger Bestandteil der wirtschaftlichen Datenerhebung in Deutschland. Unternehmen werden im Rahmen gesetzlicher Vorgaben regelmäßig zur Übermittlung bestimmter Daten aufgefordert. Diese Daten dienen nicht nur der Verwaltung, sondern haben auch einen konkreten Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft.Nutzen amtlicher Statistik
Die erhobenen Daten liefern eine wichtige Grundlage für unternehmerische und politische Entscheidungen. Sie ermöglichen:- fundierte Einschätzungen wirtschaftlicher Entwicklungen
- das frühzeitige Erkennen von Markt- und Strukturveränderungen
- eine verlässliche Basis für betriebliche Planungen
- Entscheidungsgrundlagen für Politik und Verwaltung
- die Analyse wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Entwicklungen
Damit tragen Statistikmeldungen dazu bei, wirtschaftliche Zusammenhänge besser zu verstehen und Entwicklungen langfristig einzuordnen.Rechtliche Grundlage
Die Teilnahme an amtlichen Statistiken erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Basis. Unternehmen sind zur Auskunft verpflichtet, wenn sie durch die zuständigen Stellen dazu aufgefordert werden.Grundsätzlich gilt: Ohne gesetzliche Grundlage findet keine Statistik statt. Alle Erhebungen unterliegen zudem strengen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften. Die erhobenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.In bestimmten Fällen können Meldungen auch freiwillig erfolgen. In diesen Fällen entscheiden Unternehmen selbst, ob sie teilnehmen.Typische Statistikmeldungen
Unternehmen können je nach Branche und Tätigkeit zu verschiedenen Erhebungen verpflichtet sein. Dazu gehören unter anderem:- monatliche Erhebungen im Verarbeitenden Gewerbe
- Intrahandelsstatistiken
- Strukturerhebungen im Dienstleistungsbereich
- Kosten- und Investitionserhebungen
- Erhebungen zu Energieverbrauch und Umweltaufwendungen
- Erhebungen zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien
- Jahresberichte für bestimmte Wirtschaftsbereiche
- Arbeitskostenerhebungen und Verdiensterhebungen
Die Häufigkeit der Meldungen kann monatlich, jährlich oder in größeren Abständen erfolgen.Pflichten der Unternehmen
Wenn ein Unternehmen zur Statistikmeldung aufgefordert wird und eine Auskunftspflicht besteht, ist die Meldung gesetzlich verpflichtend.Wichtige Punkte:- Die Daten müssen fristgerecht übermittelt werden
- Die Übermittlung erfolgt in der Regel elektronisch über offizielle Portale
- Bei Nichtabgabe können rechtliche Maßnahmen wie Zwangsgelder folgen
- In manchen Fällen wechselt die Meldepflicht im Laufe der Zeit zwischen Unternehmen
Ablauf einer Statistikmeldung
Der typische Ablauf ist standardisiert:- Unternehmen erhalten eine offizielle Aufforderung zur Meldung
- Zugangsdaten für ein Online-Meldeportal werden bereitgestellt
- Relevante Unternehmensdaten werden zusammengestellt
- Die Daten werden elektronisch im Portal eingetragen oder hochgeladen
- Die Meldung wird an das zuständige Statistikamt übermittelt
Elektronische Meldung
Die Übermittlung der Daten erfolgt überwiegend digital über zentrale Online-Portale. Nur in Ausnahmefällen ist eine alternative Übermittlung möglich. Dadurch soll der Prozess effizient und einheitlich gestaltet werden.e.CORE-Verfahren – automatisierte Meldung aus dem Rechnungswesen
Das e.CORE-Verfahren ermöglicht eine direkte Anbindung an das betriebliche Rechnungswesen. Dadurch können statistische Meldedaten weitgehend automatisch aus bestehenden Unternehmensdaten erzeugt und an die amtliche Statistik übermittelt werden.Wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind, entfällt das manuelle Ausfüllen der Erhebungsbögen. Das reduziert den Meldeaufwand für Unternehmen deutlich und spart Zeit im Alltag.Bereits heute nutzen viele Unternehmen dieses Verfahren: So übermitteln beispielsweise über 80 Prozent der meldepflichtigen Betriebe in der monatlichen Verdiensterhebung ihre Daten in Sachsen automatisiert über e.CORE direkt aus dem Rechnungswesen an das Statistische Landesamt.Das Verfahren kann bei einer Vielzahl amtlicher Statistiken eingesetzt werden. Für viele Erhebungen stehen dafür bereits spezielle Softwaremodule zur Verfügung, die von verschiedenen Anbietern bereitgestellt werden.Eine Übersicht der aktuell verfügbaren Softwarelösungen sowie weitere Informationen finden Sie auf dem Erhebungsportal.Die sogenannte Core-Webanwendung (XML-Format DATML/RAW) setzt voraus, dass die benötigten Daten im betrieblichen Rechnungswesen vorhanden sind. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dem Erhebungsportal.
Konjunkturentwicklung
Die Konjunkturberichte der IHK Dresden geben Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Unternehmen im Kammerbezirk. Neben der Beurteilung der aktuellen Geschäftslage werden unter anderem Prognosen zur Umsatzentwicklung, zum Investitionsengagement, zur Auftragslage und zur Personalplanung abgegeben. Ergebnisse werden für die Stadt Dresden, die Umlandregion Dresdens und die Region Oberlausitz/Niederschlesien veröffentlicht. Darüber hinaus sind aktuelle Konjunkturauswertungen für den Freistaat Sachsen und ausgewählte Regionen wie die Lausitz abrufbar. Ergebnisse von Blitzumfragen werden als Kurzinformation zur Verfügung gestellt.