Produktionsmechaniker Textil

Rechtsgrundlagen und Gliederung der Berufsausbildung

Alternativ finden Sie die Ausbildungsordnung (inklusive sachliche und zeitliche Gliederung) und den Rahmenlehrplan auf der Seite des BiBB.

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Informationen zur Prüfung

Zwischenprüfung

Gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktionsmechaniker – Textil vom 09.05.2005 soll der Prüfling im praktischen Teil der Prüfung in höchstens 5 Stunden eine komplexe Arbeitsaufgabe eines Teilprozesses durchführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er
  • Aufgabe und Wirkungsweise der Maschinen- und Anlagen erklären,
  • Arbeitsabläufe strukturieren, Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe, Arbeitsmittel und -geräte handhaben, technische Unterlagen nutzen, qualitätssichernde Maßnahmen durchführen sowie Vorschriften und Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutzbestimmungen einhalten,
  • Prozessdaten einstellen, Produktionsmaschinen und -anlagen in Betrieb nehmen und überwachen,
  • Prüfverfahren auswählen, Prüfungen durchführen, Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren,
  • produktionsbezogene Berechnungen durchführen,
  • textile Herstellungsverfahren und technologische Zusammenhänge unterscheiden,
  • Eigenschaften von textilen Werkstoffen unterscheiden,
  • textile Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe vorbereiten und handhaben kann.
Die Arbeitsaufgabe soll sich in eine Planungsphase und eine Durchführungsphase mit integrierter Qualitätsprüfung gliedern. Diese können sowohl schriftliche als auch mündliche Bestandteile enthalten.
Vom Ausbildungsbetrieb ist die praktische Aufgabe, einschließlich Bewertungskriterien vorzugeben. Das dazugehörige Formular ist digital per E-Mail einzureichen.
Die vorgeschlagene Arbeitsaufgabe, einschließlich Bewertungskriterien werden im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise unterbreiten.

Abschlussprüfung

Gemäß Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktionsmechaniker Textil vom 09.05.2005 soll der Prüfling in höchstens 14 Stunden eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein Fachgespräch von insgesamt höchstens 20 Minuten führen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er
  • Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und organisatorischer Vorgaben kundenorientiert planen und abstimmen,
  • Produktions- und Qualitätsdaten erstellen, aufbereiten und dokumentieren,
  • Produktionsmaschinen und -anlagen rüsten,
  • branchenspezifische Fertigungstechniken unter Berücksichtigung der Prozessabläufe anwenden,
  • Produktionsmaschinen und -anlagen instand halten,
  • Produktionsmaschinen und -anlagen bedienen und überwachen, Steuerungs- und Regeltechniken anwenden,
  • Fehler bestimmen und Störungen beheben und
  • Ergebnisse prüfen und dokumentieren kann.
Die praktische Aufgabe gliedert sich in die Planungsphase sowie in die Durchführungs- und Kontrollphase.
Im Fachgespräch soll der Prüfling die fachbezogenen Probleme und deren Lösungen bei der Durchführung seiner praktischen Aufgabe aufzeigen, seine Vorgehensweise bei der Durchführung begründen und die für die praktische Aufgabe wesentlichen fachlichen Hintergründe erläutern.
Vom Ausbildungsbetrieb ist die praktische Aufgabe, einschließlich Bewertungskriterien vorzugeben. Das dazugehörige Formular ist digital per E-Mail einzureichen.
Die vorgeschlagene Aufgabe, einschließlich Bewertungskriterien wird im Prüfungsausschuss beraten. Der Prüfungsausschuss kann bei Notwendigkeit Korrekturen vornehmen und Hinweise unterbreiten.

Prüfungszeiträume der praktischen Prüfung

  • Zwischenprüfung im März
  • Abschlussprüfung: Juni - August bzw. Januar - Februar, in Abhängigkeit vom Ausbildungsende

Erfassung der Aufgabenstellung und der dazugehörigen Bewertungskriterien durch den Ausbildungsbetrieb

  • Zwischenprüfung Frühjahr: bis zum 31. Januar
  • Abschlussprüfung Sommer: bis zum 30. April
  • Abschlussprüfung Winter: bis zum 30. Oktober

Prüfungstermine

Die Prüfungstermine finden Sie auf der Seite der PAL - Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL).