Persönliche Carnet-Beantragung: Hinweise und Abläufe
Ab sofort bearbeiten wir Carnet ATAs persönlich nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung. Wenden Sie sich dazu bitte an Britta Moege unter der Telefonnummer 0231/5417-165.
Persönliche Anträge für Carnets ATA können bei der IHK zu Dortmund nur in der Hauptstelle in Dortmund im Infocenter im Eingangsbereich nach einer frühzeitigen Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung gestellt und bearbeitet werden.
Benötigte Unterlagen für die persönliche Carnet-Beantragung
- Zur Beantragung werden die ausgefüllten und durch den Antragsteller mithilfe der Ausfüllhilfen (s. u.) bedruckten Blätter benötigt (siehe Bestandteile und Zusammensetzung eines Carnets ATA). Sie erhalten diese in der Standardausführung (für 1 Reise) bei der IHK zum Preis von 4 Euro (brutto); Transitblätter oder Blätter für mehrere Reisen berechnen wir pro zusätzliches Blatt mit 0,40 Euro (brutto).
- Ggf. ist eine Vollmacht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 64 KB) der/des Inhaber/s, Gesellschafters, Geschäftsführers oder Prokuristen je nach Vertretungsbefugnis laut Handelsregister notwendig, sofern diese Person(en) nicht selbst das Carnet ATA beantragen. Die Vollmacht wird bei der IHK hinterlegt und gilt auch für künftige Anträge.
- Eine Vollmacht für reisende Mitarbeiter bzw. Speditionen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 658 KB) ist für die beteiligten Zollstellen erforderlich, wenn die Ware nicht durch die das grüne Deckblatt unterschreibende Person gemäß der oben genannten Vollmacht für die IHK begleitet wird. Sollten mehrere oder nicht im Vorhinein feststehende Personen in Frage kommen, wählen Sie im entsprechenden Feld der Carnetblätter bitte „gemäß Vollmacht“ und händigen dem Reisenden beziehungsweise dem Beauftragten sodann die mit vollständiger Anschrift versehene Vollmacht aus. Die Carnet-Nummer kann auch ohne IHK-Mitwirkung nach der Carnet-Ausstellung vom Antragsteller aus dem ausgestellten Carnet übernommen werden.
- Je nach Prüfergebnis der allgemeinen Voraussetzungen wird eine vorliegende Bürgschaft oder eine erfolgreich hinterlegte Sicherheit benötigt.
Ausfüllhilfen für Drucke auf Carnet ATA-Formulare
- Anleitung zum Ausfüllen der Carnet-Formularfelder
- Alle Waren, für die das Carnet verwendet werden soll, sind in die Spalten 1 bis 6 der Allgemeinen Liste (Warenliste) einzutragen. Reicht der in der Allgemeinen Liste auf der Rückseite des Umschlagblattes vorgesehene Raum nicht aus, so sind Zusatzblätter zu verwenden.
- Als Warenwert ist der Zeitwert der Ware ohne Umsatzsteuer (Transaktionswert/Netto-Zeitwert) anzugeben.
- Zum Abschluss der Allgemeinen Liste sind die Summen der Spalten 3 und 5 am Ende der Liste in Ziffern und Worten einzutragen. Umfasst die Allgemeine Liste mehrere Seiten (Zusatzblätter), so ist die Anzahl der verwendeten Zusatzblätter in Ziffern und Worten in Feld G auf der Vorderseite anzugeben.
- Jede Ware ist mit einer laufenden Nummer zu versehen, die in Spalte 1 eingetragen wird. Für Waren, die aus mehreren Einzelteilen (einschließlich Ersatzteilen und Zubehör) bestehen, genügt eine einzige laufende Nummer. In diesem Fall sind Art, Wert und erforderlichenfalls Gewicht jedes einzelnen Teils in Spalte 2 einzutragen; in den Spalten 4 und 5 brauchen nur Gesamtgewicht und Gesamtwert angegeben zu werden.
- Beim Ausfüllen der Listen auf den Trennabschnitten sind dieselben laufenden Nummern wie in der Allgemeinen Liste (Warenliste) zu verwenden.
- Zur Erleichterung der Zollabfertigung wird empfohlen, die Waren selbst (einschließlich ihrer Einzelteile) deutlich mit den entsprechenden laufenden Nummern zu versehen.
- Waren gleicher Art können zusammengefasst werden, sofern jede der auf diese Weise zusammengefassten Waren mit einer eigenen laufenden Nummer versehen wird. Haben die zusammengefassten Waren nicht den gleichen Wert oder nicht das gleiche Gewicht, so ist der Wert und erforderlichenfalls das Gewicht jeder einzelnen Ware in Spalte 2 anzugeben.
- Sind die Waren für eine Ausstellung bestimmt, so wird dem Importeur empfohlen, im eigenen Interesse im Einfuhrblatt in Feld C Namen und Ort der Ausstellung sowie Namen und Anschrift des Veranstalters anzugeben.
- Das Carnet ist in einer nicht entfernbaren Schrift gut leserlich auszufüllen.
- Alle unter Verwendung des Carnet angemeldeten Waren sollen im Ausgangsland/Ausgangszollgebiet beschaut, eingetragen und zu diesem Zweck dort den Zollbehörden zusammen mit dem Carnet vorgeführt werden, es sei denn, dass die Zollvorschriften dieses Landes/Zollgebietes eine solche Beschau nicht vorsehen.
- Ist das Carnet in einer anderen Sprache als der des Einfuhrlandes/Einfuhrzollgebietes ausgefüllt worden, so können die Zollbehörden eine Übersetzung verlangen.
- Ungültig gewordene oder vom Inhaber nicht mehr benötigte Carnets hat dieser an die ausgebende IHK zurückzusenden.
- Alle Zahlenangaben sind in arabischen Ziffern zu machen.
- Nach der ISO-Norm 8601 ist das Datum in folgender Reihenfolge einzutragen: Jahr/Monat/Tag.
- Werden die blauen Versandblätter (Transitblätter) verwendet, so hat der Inhaber das Carnet dem Zollamt, das die Waren zum Versand abfertigt, und später innerhalb der für die Durchfuhr vorgeschriebenen Frist dem Bestimmungszollamt vorzulegen. Die Zollbehörden haben jeweils die Stammabschnitte und Trennabschnitte der Versandblätter zu stempeln und zu unterzeichnen.
Seitentyp im Carnet
|
Ausfüllhilfe (PDF-Datei)
|
---|---|
Carnet ATA, Antrag
|
Für den Antrag.
Es stehen verschiedene Varianten zur Auswahl, je nachdem, wie Sie bisher ausgestattet sind:
|
Carnet ATA, Vorderseiten (inkl. grünes Deckblatt)
|
Für die Blätter:
AUSFUHR || grünes DECKBLATT || EINFUHR || TRANSIT || WIEDERAUSFUHR || WIEDEREINFUHR
Nur die ausfüllbaren Felder werden gedruckt. Der sichtbare Formulartext wird nicht mitgedruckt.
|
Carnet ATA, Rückseiten (inkl. grünes Deckblatt)
|
Nur die ausfüllbaren Felder werden gedruckt. Der sichtbare Formulartext wird nicht mitgedruckt.
|
Carnet ATA, Zusatzblatt Vorder- und Rückseiten
(identisch mit anderen Rückseiten) |
|
Hier finden Sie weitere Informationen zur Funktionsweise und Besonderheiten bei der Verwendung eines Carnet ATAs sowie zur elektronischen Beantragung.