Dokumente in der Außenwirtschaft
International
Grundsätzliches zum Carnet ATA
Carnet Grundsätzliches Sammlung
Beantragung, Kosten und Verwendung eines Carnets ATA (Abläufe)
Ein Carnet ATA wird
- bei der zuständigen IHK online beantragt,
- beim deutschen Binnenzollamt mit der Ware digital vorgeführt und an allen Zollstellen auf der Hin- und Rückreise vorgelegt und
- zum Ende der Gültigkeitsdauer anschließend der IHK zurückgegeben.
Carnet dCarnet-Anwenderstaaten
1. Beantragung bei der IHK und Kosten des Carnets ATA
Allgemeine Voraussetzungen
Erster Anlaufpunkt für die Ausstellung eines Carnets ATA ist die für den Betriebssitz bzw. Wohnort zuständige deutsche IHK.
Die IHK darf einen Antrag nur bewilligen, wenn der Warenwert des beantragten Carnets die nach Abzug der laufenden Carnets verbleibende Kreditfreigrenze des Antragstellers nicht überschreitet. Diese wird vom Rückversicherer (Euler Hermes Deutschland) des deutschen Carnet-Zollbürgens (DIHK) anhand der Rechtsform und Bonität des Antragstellers bestimmt und muss durch die IHK im Abstimmung mit dem Rückversicherer frühzeitig geprüft werden. Überschreitet der Warenwert aller ausgestellten und des neu zu beantragenden Carnets die Kreditfreigrenze, ist die Abgabe einer Bürgschaft durch ein Kreditinstitut oder die Hinterlegung einer Sicherheit (Überweisung auf spezielles IHK-Konto) notwendig (Höhe je nach Warenwert, Zielland und Bonität). Über diese Formalia wird die IHK betroffene Antragsteller individuell informieren.
Die Warenliste muss allgemeinverständlich und gleichzeitig (durch Maße/Seriennummern/Fotoanhänge etc.) spezifisch genug formuliert sein. Es müssen mindestens die bei der Binnenzollstelle zur Beschau vorgeführten Waren aufgeführt werden.
Mehrfache Verwendung: Zusatzblätter berücksichtigen
Das Carnet ATA kann während seiner Gültigkeitsfrist von 365 Tagen von der IHK mit neuen Blättern bestückt werden, um dieselbe(n) Ware(n) bei Bedarf mehrfach in das auf dem Carnet-Deckblatt genannte Land bzw. die dort genannten Länder überführen zu können.
Mehrfache Verwendung: Carnet großzügig beantragen
Beantragen Sie das Carnet für alle denkbaren Carnet-Länder, in denen Sie das Carnet innerhalb der 365 Tage nach Antragstellung verwenden möchten. Führen Sie ebenfalls sämtliche Waren auf, die vermutlich in der „Maximalkonstellation“ bei einer Reise ausgeführt werden. Diese können bei der Binnenzollstelle vorgeführt und je nach Reise dann nur teilweise mitgenommen werden, wenn sämtliche Grenz- und Transitzollstellen die nicht vollständig (wieder-)ausgeführten und (wieder-)eingeführten Waren korrekt auf dem Carnet vermerken.
Elektronische Beantragung: Hinweise und Abläufe
Die elektronische Beantragung als Standardverfahren seit dem Sommer 2023 erfolgt über eine Webanwendung („e-ata“), da nur diese die Generierung von QR-Codes zur Vorlage bei den EU-Zollstellen ermöglicht ("eCarnet"). In dieser Anwendung werden nach einer erstmaligen kostenfreien Registrierung alle Daten zum Carnet elektronisch an die IHK übermittelt. Nach einer Bewilligung lädt der Antragsteller das Carnet in eine zweite Webanwendung („ICC-Portal“), um dort QR-Codes für die Reisen zur Vorlage bei Zollstellen zu generieren ("dCarnet"). Die IHK druckt das Carnet in einer Übergangszeit nach einer Bewilligung für den Antragsteller zusätzlich aus und sendet es diesem auf Wunsch per Post zu. Das Verfahren ist auch für die Beantragung von Carnet CPDs (Carnets mit dem Ziel Taiwan) geeignet.
Elektronische Carnet-Beantragung und Nutzung als digitales Carnet: Hinweise und Abläufe
Persönliche Beantragung: Hinweise und Abläufe
Die persönliche Beantragung führt seit der digitalen Abfertigung der Carnets durch die EU-Zollstellen am 1. Juni 2026 dazu, dass persönlich beantragte Carnets nicht mehr verwendet werden können.
Kosten einer Carnet ATA-Nutzung
2. Verwendung des Carnets ATA bei den Zollstellen
Nach der Ausstellung bei der IHK unterschreibt der Carnetinhaber das Dokument elektronisch im ICC-Portal (sowie bei Aushändigung einer Papierversion: auf dem grünen Deckblatt) und bevollmächtigt einen Carnetnutzer (eigener Mitarbeiter/Spedition etc.), sofern der Carnetinhaber die Ware nicht selbst begleitet.
Das Carnet ATA muss beim zuständigen Zollamt (zuständiges deutsches Binnenzollamt für den Ort des Carnetinhabers oder den Ort der transportbereiten Carnetwaren) bearbeitet werden, bevor es für die Ausfuhr verwendet werden kann. Der Carnetnutzer muss dafür mit allen in der allgemeinen Liste aufgeführten Waren sowie den im ICC-Portal generierten QR-Codes des Carnet ATA das Zollamt aufsuchen (bei Papieraushändigung: Zusätzlich mit der Papierversion). Der Zoll vermerkt die vollständige Vorführung/Beschau (sogenannte Nämlichkeitssicherung), damit später festgestellt werden kann, dass bei der Wiedereinfuhr in die EU die identischen („nämlichen“) Waren, die vorher ausgeführt wurden, auch wieder zurückkommen. Dies ist die Voraussetzung für die Abgabenbefreiung bei der Rückkehr (Wiedereinfuhr) der Waren. Zusätzlich wird die erste Stufe der Ausfuhr bestätigt. Standardmäßig erfolgt dies über die Abfertigung im ICC-Portal durch die Zollbeamten, wofür die vorzulegenden QR-Codes (mit enthaltenen Transaktionsnummern) dienen.
Bei Vorlage der Papiervariante: Feld 7 im gelben Quittungsblatt (Stammabschnitt) darf von dem Zollamt nicht gesiegelt werden, wenn das Carnet ATA eventuell nicht benutzt werden wird. Das Feld ist der Siegelung durch die Grenzzollstelle vorbehalten, sobald das Carnet ATA genutzt wird.
Anschließend können Waren, die auf dem Carnet aufgeführt sind, zusammen mit dem Carnet ins Ausland gebracht werden. Es muss dabei an allen Zollstellen auf der Hin- und Rückreise angehalten und das Carnet elektronisch bzw. in Papierform vorgelegt werden. Die (Wieder-)Ausfuhr- und (Wieder-)Einfuhrblätter werden dabei elektronisch bzw. auf der Papiervariante vom Carnetnutzer unterschrieben; die Papierblätter dieser Schritte werden dem Carnet durch die Zollstellen entnommen.
Informationen zum Umgang mit den beteiligten Zollstellen, den dortigen Bearbeitungsschritten und den auszufüllenden Feldern auf den Blättern finden Sie hier beim Zoll.
Teilweise Wiedereinfuhr
Werden nicht alle der ausgeführten Waren wieder in die EU eingeführt, wird dies durch die Wiederausfuhr- und durch die Eingangszollstelle vermerkt. Für die nicht wiedereingeführte(n) Ware(n) müssen im Zielland Einfuhrabgaben gezahlt werden. Das Carnet muss dennoch an die IHK zurückgegeben werden:
3. Rückgabe des Carnets ATA bei der IHK
Nach der Verwendung des Carnets ATA muss dieses an die IHK zurückgegeben werden, sofern der Carnetinhaber eine Papierversion ausgehändigt bekommen hat. Dies muss spätestens unverzüglich nach Ablauf der Gültigkeit des Carnets ATA (365 Tage) geschehen. Die elektronische Variante läuft automatisch aus - bis zum Ablauf der Gültigkeit muss die Wiedereinfuhr in die EU dafür durchgeführt worden sein.
Überschreitung der Verwendungs- oder Gültigkeitsdauer
Sollte(n) die mit dem Carnet ATA ausgeführte Ware(n) länger als die im Zielland zulässige Verwendungsdauer im Ausland verbleiben, müssen im Zielland Einfuhrabgaben gezahlt werden. Das Carnet ATA wird durch die Überschreitung der Gültigkeitsdauer (365 Tage) ungültig.
Bestandteile und Zusammensetzung eines Carnets ATA
Ein Carnet besteht in der Papiervariante aus mehreren zusammenhängenden und beidseitig bedruckten Blättern, optimalerweise in dieser Reihenfolge:
- Grünes Deckblatt (Seitenbeschriftung: „ATA Carnet“; Karton, ohne Perforation) – auf der Rückseite die Warenliste
- Gelbes Quittungsblatt („Zollabschnitt“ / „Stammblatt“) für Ausfuhr und Wiedereinfuhr, je für maximal 4 Reisen (Seitenbeschriftungen: „Exportation“ und „Reimportation“; ohne Perforation)
- Nicht immer benötigt: Je nach Reiseroute (Durchfahrt von Drittstaaten / je nach Zielland und Verwendungszweck [s. Hinweise hier]) Blaues Quittungsblatt („Zollabschnitt“) für Behandlungen durch weitere Zollstellen
- Weißes Quittungsblatt („Zollabschnitt“) für Einfuhr und Wiederausfuhr, je für max. 4 Reisen (Seitenbeschriftungen: „Exportation“ und „Reimportation“; ohne Perforation)
- Gelbes Ausfuhrblatt, 1 pro Reise (Seitenbeschriftung: „Exportation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
- Weißes Einfuhrblatt, 1 pro Reise (Seitenbeschriftung: „Importation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
- Nicht immer benötigt: Je nach Reiseroute (Durchfahrt von Drittstaaten / je nach Zielland und Verwendungszweck [s. Hinweise hier]) Blaues Transitblatt für Behandlungen durch weitere Zollstellen (Seitenbeschriftung: „Transit“; Trennblatt = perforiert)
- Weißes Wiederausfuhrblatt, 1 pro Reise (Seitenbeschriftung: „Reexportation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
- Gelbes Wiedereinfuhrblatt, 1 pro Reise (Seitenbeschriftung: „Reimportation“; Trennblatt = perforiert) – auf der Rückseite die Warenliste
- Grünes Abschlussblatt (Karton, ohne Perforation)
Reicht der Platz auf den Warenlisten nicht aus, können Zusatzblätter angehangen werden.
In der elektronischen Variante (dCarnet) gibt es spiegelbildlich QR-Codes samt alternativ verwendbarem Transaktionscode, die die Warenliste abrufbar machen. Dementsprechend gibt es je 1 QR-/Transaktionscode für:
- Nämlichkeitssicherung (Validation)
- Ausfuhr (Export)
- Nicht immer benötigt: Transit
- Einfuhr (Import)
- Wiederausfuhr (Re-Exportation)
- Nicht immer benötigt: Transit
- Wiedereinfuhr (Re-Importation)
Besonderheit: Carnet ATA-Verwendung in Großbritannien / im Vereinigten Königreich
Beachten Sie unbedingt die Entsenderegeln des Vereinigten Königreichs und ob Ihre geplante Tätigkeit überhaupt erlaubt ist – insbesondere bei Auftraggebern, die keine Niederlassung (Limited) im Vereinigten Königreich haben! Mehr dazu finden Sie bei uns hier.
Aktuelle Wartezeiten an Grenzzollstellen.
Elektronische Einreise-Voranmeldung (ETA)
Visumsfreie Einreisen nach Großbritannien wird für Einreisen ab dem 2. April 2025 eine elektronische Voranmeldung der Einreise (ETA) notwendig. Die automatische Ausstellung kann Minuten, aber auch bis zu drei Tage dauern. Daher empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Beantragung vor der Einreise (mit einem Carnet bspw.). Nähere Informationen und Informationen zu den Abläufen und Kosten finden Sie hier auf der Seite der britischen Regierung.
Bitte beachten Sie: Die Ausstellung einer ETA hängt an der Nationalität der einreisenden Person - nur etwa 85 Staatsangehörigkeiten erhalten eine ETA, alle anderen Staatsangehörigkeiten führen zu einer visumspflichtigen Einreise mit teilweise monatelangen Einreiseprozessen. Die Liste der ETA-fähigen Nationalitäten finden Sie hier.
Verpflichtende Anmeldung der Reise bei Straßen-Warentransport
Nach dem Brexit hat die britische Regierung eine Voranmeldung für jeden Straßen-Warentransport eingeführt, der mit einem Zollverfahren durchgeführt wird. Dazu zählt auch das Zollverfahren Carnet ATA. Die Zollanmeldung sollte aufgrund der verschiedenen notwendigen Schritte frühzeitig vorbereitet werden:
- Beantragung eines Zugangs für die Seite gov.uk („Government Gateway“): Auf dieser Seite auf „Create Sign-In Details“ klicken und Anweisungen folgen.
- Beantragung einer GB-EORI-Nummer (nicht identisch mit einer EU-EORI-Nummer!) mit Nutzung des erstellten Zugangs
- Registrierung für den „Goods Vehicle Movement Service“ (GVMS) als Onlineanwendung für die Voranmeldung mit Nutzung der erstellten Government ID und der GB-EORI-Nummer
- Sobald die IHK die Carnetnummer vergeben und das Carnet ausgestellt hat und die Reiseroute sowie das ggf. verwendete Fahrzeug mit Nummernschild feststehen: Durchführung der Voranmeldung („Goods movement reference“) in der Onlineanwendung GVMS (Einstieg über diese Seite). Es wird ein Barcode zur Vorlage bei den britischen Grenzbeamten generiert.
Binnenzollstellen für Einfuhr und Wiederausfuhr
Um die Grenzzollstellen an der Küste von Großbritannien zu entlasten, wird die Einfuhr und die Wiederausfuhr mit einem Carnet ATA auch an Zollstellen im Landesinneren vorgenommen. Eine Liste dieser Zollstellen findet sich mit entsprechenden Hinweisen auf der Seite der „inland border facilities“ bei der britischen Regierung.
Transitfälle
Transitblätter werden notwendig, sofern Großbritannien (England, Wales oder Schottland) durchfahren wird, bspw. auf dem Weg nach Irland oder Nordirland.