International

Elektronische Carnet-Beantragung: Hinweise und Abläufe

Bitte melden Sie sich vor einer Beantragung bei der IHK frühzeitig, um Ihren Fall, zum Beispiel bzgl. einer etwaigen nötigen Bürgschaft oder Sicherheit, zu besprechen und uns zu ermöglichen, die Bearbeitung einzuplanen. Wenden Sie sich dazu bitte an auwi-bescheinigungen@dortmund.ihk.de oder an Britta Moege unter der Telefonnummer 0231/5417-165. Allgemeine Informationen zum Carnet-Verfahren finden Sie hier.

Registrierung und Einrichtung der e-ata-Webanwendung

Bitte beachten Sie:
Wenn Sie generell oder für Ihre Waren/Ihre Zielländer noch nie ein Carnet beantragt haben, bitten wir vor einer Registrierung in unserer Webanwendung darum, Ihren Fall mit uns abzuklären (s. o.). Nicht immer kann ein Carnet verwendet werden, sodass eine Registrierung überflüssig sein könnte.
  1. Die Registrierung auf www.e-ata.de/dortmund wird durch eine Person vorgenommen, die bei dem antragstellenden Unternehmen/der antragstellenden Institution dazu intern berechtigt („bevollmächtigt“) ist. In der Regel wird die Registrierung daher durch die Person eines/r Inhabers/in, Gesellschafters/in, Geschäftsführers/in oder Prokuristen/in je nach Vertretungsbefugnis laut Handelsregister oder durch den/die Einzelunternehmer/in durchgeführt. Eine Privatperson kann sich selbst eintragen.
    Die bei der einmaligen Registrierung angegebene Person vertritt durch die Registrierung den Antragsteller (als „bevollmächtigte Person“ durch diesen) und gilt daher auch für alle künftigen Anträge im Namen des Antragstellers. Diese Person muss sich aufgrund des Geldwäschegesetzes mit einem amtlichen Ausweisdokument mit enthaltener Meldeanschrift identifizieren (i. d. R. beidseitige Kopie des Personalausweises, Reisepass mit Meldebescheinigung, Aufenthaltskarte), welches bei der Registrierung in einer Datei mit hochgeladen werden muss. Es ist keine physische Unterschrift auf einem Dokument erforderlich!

    Die mit Personalausweis identifizierte Person wird im System als Administratorin bzw. Administrator für das vertretene Unternehmen/den vertretenen Antragsteller angelegt und ist für die Anlage weiterer Benutzerinnen und Benutzer verantwortlich.
  2. Die IHK überprüft die eingegebenen Daten, korrigiert ggf. Schreibweisen handelsregister-/gewerberechtskonform und schaltet die Person sowie das vertretene Unternehmen/den vertretenen Antragsteller frei. Damit wird automatisch das hochgeladene Ausweisdokument unwiederbringlich aus dem System gelöscht.
  3. Die Administratorin bzw. der Administrator erhält von der IHK eine Information per E-Mail mit weiteren Hinweisen.
  4. Anschließend kann eine erstmalige Anmeldung durch die Administratorin bzw. den Administrator erfolgen. Diese Person kann alleinig weitere Benutzer*innen im Unternehmen anlegen. Diese Funktion kann keiner anderen Person zugewiesen werden. Dazu wird unter „Mein Profil“ der Punkt „Neue(r) Mitarbeitende(r)“ ausgewählt - den eingetragenen Personen kann dann ein Kennwort vergeben werden, welches diese in ihren Einstellungen wieder selbstständig ändern können (und sollten). Beachten Sie dazu auch das Handbuch.

Benutzung der Webanwendung zur Carnet-Beantragung

Ein Handbuch finden Sie hier.
  1. Informieren Sie die IHK (Kontaktdaten: s. diese Seite) frühzeitig über Ihr Vorhaben. Je nach Prüfergebnis der allgemeinen Voraussetzungen wird eine vorliegende Bürgschaft oder eine erfolgreich hinterlegte Sicherheit benötigt. Das Carnet können Sie bereits mit den nächsten Schritten vorbereiten:
  2. Melden Sie sich nach Ihrer erfolgten Registrierung und Einrichtung (s. o.) auf www.e-ata.de/dortmund an und klicken Sie auf die Schaltfläche für einen neuen Carnet-Antrag.
  3. Fügen Sie unter „Vertreter“ ggf. den Namen der laut Handelsregister/Gewerbeanmeldung vertretungsberechtigten Person bei der Reise ein, wenn diese mitfährt. Möchten Sie eine Vollmacht für reisende Mitarbeiter bzw. Speditionen verwenden, die für die beteiligten Zollstellen erforderlich ist, wenn die das grüne Deckblatt unterschreibende Person die Ware nicht begleitet, lassen Sie das Feld frei. Die IHK wird dann die Vollmacht mit der vergebenen Carnetnummer vorausfüllen und Ihnen mit dem Carnet zur Verfügung stellen. Im Feld B des Carnets wird der Hinweis „gemäß Vollmacht“ auf Englisch ergänzt.
  4. Tragen Sie die carnetspezifischen Daten wie Verwendungszweck(e) und Reiserouten ein und erhöhen Sie ggf. die Zahl der benötigten Blätter, wenn Sie mehrere Fahrten mit dem Carnet unternehmen möchten oder wenn Sie Länder außerhalb der EU durchfahren möchten (z. B. auf dem Weg nach Italien: Transit durch die Schweiz mit Transitblättern; auf dem Weg nach Irland/Nordirland: durch Großbritannien; auf dem Weg nach Serbien: durch Bosnien-Herzegowina etc.).
  5. Fügen Sie in der Onlinemaske Ihre Warenpositionen einzeln ein oder laden Sie eine semikolongetrennte CSV-Datei hoch. Im System wird Ihnen eine Vorlage angeboten, die Sie mit einem beliebigen Textverarbeitungsprogramm (außer Apple Numbers) ab Zeile 2 ausfüllen können. Die Warenliste muss allgemeinverständlich und gleichzeitig (durch Maße/Seriennummern/Fotoanhänge etc.) spezifisch genug formuliert sein. Es müssen mindestens die bei der Binnenzollstelle zur Beschau vorgeführten Waren aufgeführt werden.
    Beachten Sie die Pflicht, Ursprungsländer einzutragen. Eine Auswahl finden Sie in der erwähnten CSV-Vorlage bzw. im Folgenden:
  6. Legen Sie fest, wie Sie Ihr Carnet nach der Bearbeitung durch die IHK erhalten möchten: Zur Abholung in der Märkischen Str. 120 in Dortmund am Empfang oder auf eigenes Risiko per Post (Einschreiben), wobei wir die Portokosten in Höhe von 4 Euro pauschal an Sie weitergeben werden.
  7. Fügen Sie im Bereich „Chat“ Kommentare und Bemerkungen und bei den Sonstigen Anlagen ergänzende Dateien hinzu, die die IHK bei der Bearbeitung beachten soll oder wissen sollte. Wir nutzen diese Funktion ebenfalls, um antragsbezogene Fragen zu klären. Bereich 5 kann von der IHK nicht eingesehen werden und ist für firmeninterne Zwecke gedacht.
  8. Kontrollieren Sie Ihre Angaben, bevor Sie Ihren Antrag absenden, der damit von der IHK bearbeitet und gebühren- und entgeltpflichtig wird (s. Kosten im Folgenden). Es darf kein Änderungsbedarf der eingegebenen Daten mehr wahrscheinlich sein.
  9. Nach der ggf. erfolgreich hinterlegten Sicherheit oder Bürgschaft nach entsprechender Mitteilung durch die IHK und der erfolgten Bearbeitung des Antrags durch die IHK (inkl. Druck und Siegelung bei der IHK) erhält die antragstellende Person eine Information per E-Mail; das Carnet wird wunschgemäß bereitgelegt bzw. postalisch zugestellt.