Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Grundsatz 303-001
Veranstaltungsdetails
Der IHK-Zertifikatslehrgang vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für das Weiterbildungsziel "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Grundsatz 303-001". Damit ist es möglich, dass auch Mitarbeiter, welche über keine elektrotechnische Ausbildung verfügen, gleichartige, sich wiederholende Tätigkeiten im Elektrobereich eigenverantwortlich ausführen dürfen. So kann beispielsweise ein Küchenmonteur beim Aufbau den E-Herd mit anschließen. Voraussetzung dafür ist, dass die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten vom Arbeitgeber beziehungsweise der verantwortlichen Elektrofachkraft in die festgelegten betriebsspezifischen Tätigkeiten eingewiesen und unterwiesen wurde.
Lehrgangsinhalte | 80 Unterrichtsstunden
Theoretischer Teil:
- Grundlagen der Elektrotechnik und elektrischen Messtechnik
- Gleich-, Wechsel- und Drehstrom
- Gefahren des elektrischen Stromes
- Schutzmaßnahmen nach DIN VDE 0100 und DIN VDE 0105 sowie DGUV-Vorschrift 3
- Prüfung der Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung
- Leitungen, Leitungsschutz
- Schutzklassen
- Erdungsanlagen und Potentialausgleich
Praktischer Teil:
- Handhabung von elektrotechnischen Messgeräten
- Verwendung und Handhabung von geeigneten Werkzeugen
- Messungen an elektrotechnischen Komponenten
- Praktische Übungen an elektrotechnischen Bauteilen und Betriebsmitteln
- Stromlaufpläne erstellen, einschließlich Funktionsprüfung
- Einsatz und Verwendung von Schutzschaltungen
- Anschlusstechniken und Leitungsführung
- Schaltungsaufbau, Verdrahtung und Erprobung, inkl. RCD- und LS-Schaltern
- Prüfen von Schutzmaßnahmen, Basis- und Fehlerschutzvorkehrung
- Prüfen von elektrischen Betriebsmitteln nach DIN VDE 0701-0702
sowie DIN VDE 0105 - Aufbau und Verdrahtung von Motorschaltungen
- Motorgrundschaltungen
- Folgeschaltung
- Wendeschützschaltung
- Stern-Dreieck Schaltung
Anmeldung
Bitte melden Sie sich frühzeitig zum Kurs an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Zulassung
Grundlegende Anforderung an die Weiterbildung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Grundsatz 303-001" ist eine abgeschlossene, gewerblich-technische Berufsausbildung und grundlegendes technisch-mathematisches Verständnis oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit im elektrotechnischen Bereich.
Zielgruppe
Technische Fachkräfte oder Mitarbeiter mit Kenntnissen aus gewerblich-technischen Bereichen. Die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Grundsatz 303-001" ist eine Zusatzqualifikation für Personen, die keinen Elektroberuf erlernt haben, aber in ihrer Tätigkeit bestimmte Arbeiten an elektrischen Anlagen ausführen sollen.
Voraussetzungen für den Erhalt des IHK-Zertifikats
- 80-prozentige Anwesenheit im Unterricht
- Bestehen des Abschlusstests in Theorie und Praxis
Verpflegung
Im IHK-Bildungszentrum in Heppenheim kann leider keine Bewirtung gewährleistet werden. Bewirtungsmöglichkeiten finden Sie in unmittelbarer Nähe des Bildungszentrums.
Wichtig zu wissen
Der Inhaber des IHK-Zertifikats "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Grundsatz 303-001" ist verpflichtet sich in dem Fachbereich weiterzubilden, um die Qualifikation aufrecht zu erhalten. In der Regel genügt eine eintägige Nachschulung im Abstand von drei Jahren.
Bei fehlender Nachqualifizierung erfüllt der Teilnehmer nicht mehr die Voraussetzungen für eine "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV-Vorschrift 3 und DGUV-Grundsatz 303-001" und die im Zertifikat bescheinigte Qualifizierung verfällt.
Hinweis zu Anschlussweiterbildungen
- Seminar:
Jährliche Unterweisung Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - IHK-Zertifikat:
Prüfung von Hochvolt-Ladekabeln nach TRBS 1203 - Lehrgang der Höheren Berufsbildung:
Industriemeister Elektrotechnik IHK
Bildungsurlaub
Dieser Lehrgang ist von dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration als anerkannte berufliche Weiterbildung akkreditiert. Sie haben die Möglichkeit, Bildungsurlaub für diesen Lehrgang in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzungen für den Bildungsurlaubsanspruch:
- Mindestens sechs Monate Beschäftigung im Unternehmen.
- Ein schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber muss mindestens sechs Wochen vor Lehrgangsbeginn eingereicht werden.
Alle nötigen Informationen finden Sie auf dem Bildungsurlaubs-Portal des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI).
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Fortbildungs-Förderprogramm KOMPASS (bis zu 4.500 Euro)
Das Programm richtet sich an Solo-Selbstständige mit Wohnsitz und Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die seit mindestens zwei Jahren am Markt tätig sind, maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigen und ihre Selbstständigkeit im Haupterwerb betreiben.
Ihre KOMPASS-Anlaufstelle in Hessen:
KIZ SINNOVA gGmbH, Tel. 069 6677962, kompass-anlaufstelle@kiz.de