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Die eRechnung ab 2025: Vorgaben erfüllen und Vorteile nutzen

Veranstaltungsdetails

Wir bieten einen Zusatztermin am 21. August von 10:00 bis 11:30 Uhr an, die Anmeldemöglichkeit finden Sie bei "Mehr zur Veranstaltung".

Die Einführung der eRechnung kommt zum 1. Januar 2025 auf alle Unternehmen zu. Ab diesem Zeitpunkt können elektronische Rechnungen – keine pdf-Dateien – von Unternehmen an Unternehmen (B2B) verschickt werden. Neu sind die eRechnungen nicht: Für Lieferanten öffentlicher Auftraggeber ist sie weitgehend Pflicht, so auch in Hessen. 

Die eRechnung ist der erste Baustein hin zu einem bundes- und europaweiten Meldesystem für die Umsatzsteuer. Darüber hinaus soll die Digitalisierung in den Betrieben vorangebracht werden. 

Beispiele aus der Praxis zeigen, wie die Vorteile der elektronischen Rechnung den Unternehmen nutzen, welche Rechnungsformate zur Verfügung stehen und wie diese verwendet werden. 

In unserem Webinar gehen wir auf diese Themen ein: 

  • Der Nutzen beim Einsatz von strukturierten eRechnungen.  
  • Übersicht über verschiedene eRechnungsformate und deren Einsatzszenarien.
  • Praktischer Einsatz und Mehrwert für die Buchführung und weitere Unternehmensbereiche. 
  • Ihr individueller Weg zur eRechnung. 
  • Gesetzliche Grundlagen und Ausblick auf das elektronische Meldesystem für Rechnungen. 

Nutzen Sie unser kostenfreies Webinar, um sich kompakt und praxisorientiert über die anstehende Einführung der „neuen“ eRechnung zu informieren.  

Technische Voraussetzungen: Sie benötigen einen PC oder Laptop, ein Smartphone oder einen Tablet-PC mit einer Internetverbindung und bestenfalls ein Headset, also einen Kopfhörer mit Mikrofon. Wenn Sie nur zuhören möchten, genügt ein Lautsprecher.

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