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Stadtbild Mumbai
EU-Handelsabkommen

Die Hoffnungen ruhen auf Indien

In einer Welt wachsender Unsicherheit und geopolitischer Spannungen will die EU mit bilateralen Verträgen neue Märkte erschließen, Lieferketten stabilisieren und der exportorientierten deutschen Wirtschaft Planungssicherheit bieten. Bestes Beispiel: das neue Abkommen mit Indien.
In Neu-Delhi ging Ende Januar ein fast 20 Jahre dauernder Verhandlungsmarathon erfolgreich zu Ende: EU-Kommissi­onspräsidentin Ursula von der Leyen und der indische Pre­mierminister Narendra Modi verkündeten den Abschluss der Verhandlungen. Das Abkommen zwischen der zweit- und der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt schafft eine Freihan­delszone mit knapp zwei Milliarden Menschen. Darin werden die Zölle für 96,6 Prozent des Warenwertes der EU-Ausfuhren nach Indien abgeschafft oder schrittweise gesenkt.
Experten sehen gute Chancen, dass sich die Warenausfuhren nach Indien in den nächsten Jahren deutlich erhöhen, Schät­zungen halten sogar eine Verdoppelung bis 2032 für realistisch. Derzeit handeln die EU und Indien bereits Waren und Dienst­leistungen im Wert von über 180 Mrd. Euro pro Jahr. Neben Zollvergünstigungen bietet die Vereinbarung auch einen pri­vilegierten Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt und umfassenden Schutz geistigen Eigentums.
David S. Gower, Geschäftsführer von Newform
Ich bin ein großer Verfechter aller Möglichkeiten, das internationale Geschäft zu fördern.
David S. Gower Geschäftsführer von Newform
„Das Abkommen ist in Zeiten globaler Unsicherheiten ein wichtiges Zeichen für offene Märkte und regelbasierte inter­nationale Zusammenarbeit“, betont Axel Scheer, Experte für Außenhandel bei der IHK Darmstadt. Er geht davon aus, dass mit dem Abbau von Handelshemmnissen auch die engen Bezie­hungen zwischen Hessen und Indien weiter intensiviert werden. Hessen ist dabei in einer guten Position, um in den nächsten Jahren von intensiveren bilateralen Handelsbeziehungen zu profitieren. Schon heute sind insbesondere Frankfurt und die Rhein-Main-Region ein Zentrum der indischen Business-Com­munity in Deutschland. Im Jahr 2025 erreichten hessische Ausfuhren nach Indien einen Wert von rund 820 Mio. Euro. Unter den wichtigsten Exportmärkten Hessens in Asien liegt Indien damit auf Rang vier.
„Ich bin ein großer Verfechter aller Möglichkeiten, das internationale Geschäft zu fördern“, sagt David S. Gower. Er ist Geschäfts­führer des Darmstädter Unternehmens Newform. Schon seit mehr als zehn Jahren treibt er Handel mit Indien. „Ich habe viele indische Freunde und fühle mich dort wie daheim“, sagt der 65-Jährige. Sein Unternehmen handelt mit hochleistungsfähigen Glimmer-Isoliermaterialien für kernlose Induktionstiegelöfen und weitere Anwendungen. Diese Folien finden auf mehrere Weise Verwendung, etwa als Gleitschicht, Diffusionsbarriere sowie Schutzschicht. Sie ermöglichen einen sicheren Austausch der Feuerfestmasse und unterstützen den langfristigen Einsatz der Wärmeisolierung.
Im Nordosten von Indien, genauer gesagt in der Nähe von Kalkutta, kauft Gower Rollen dieser Folie an und verkauft sie weltweit. „Diese gehen an Schmelzbetriebe von Aluminium, Kupfer, Grauguss und Stahlguss“, sagt er. Ein weiterer Teil seiner Ware geht an Hersteller von Isolier-Stampfmasse. „Wir liefern viel in die USA, nach Kanada, Mexiko und auch nach Europa“, zählt der Darmstädter Unternehmer auf. Das neue Handelsab­kommen der EU mit Indien werde die Wirtschaftsbeziehungen beider Länder spürbar beleben, glaubt Gower: „Der Handel wird noch intensiver als er heute schon ist.“
Von dem Abkommen erhofft er sich auch für seine persön­lichen Geschäfte Vorteile. Bisher bindet die Zollabfertigung Ressourcen, die er indirekt über einen Spediteur zu spüren bekommt, mit dem er zusammenarbeitet. Wenn bürokratische Hürden und Zollsätze verringert werden, hat das auch positive Folgen auf seinen Handel, blickt Gower voraus.
Wie der Hessische Industrie- und Handelskammertag (HIHK) vermutet, dürfte das Indiengeschäft der hiesigen Unternehmen in Zukunft insbesondere davon profitieren, dass indische Zölle auf wichtige Ausfuhrgüter Hessens wie Maschinen (bislang bis zu 44 %), Chemikalien (bis zu 22 %) und Arzneien (bis zu 11 %) weitgehend abgeschafft werden. Informationen und Praxistipps zu Themen rund um den Außenhandel finden Sie unter
https://weltweit-erfolgreich.de

Weitere EU-Abkommen

Indonesien-Abkommen

Nach neunjährigen Verhandlungen hatte die EU Ende Sep­tember 2025 mit Indonesien vereinbart, die Handels- und Inves­titionsbeziehungen deutlich zu vertiefen. Der Inselstaat rangiert in der Liste der wirtschaftsstärksten Länder Asiens auf Platz fünf. So werden zentrale EU-Ausfuhren in den Automobil-, Maschi­nenbau- und Chemiebranchen künftig von Zöllen befreit. Auch die Lieferung kritischer Rohstoffe wird gesichert. Besonders der Mittelstand, eine tragende Säule des wirtschaftlichen Erfolgs in Deutschland und mit vielen Verbindungen in alle Welt, leidet unter Zöllen sowie unter bürokratischen und technischen Han­delsbarrieren wie Importquoten, Zulassungsvorgaben oder Exportverboten. Immer häufiger errichten Länder zusätzliche Hürden durch komplexe Zertifizierungs- oder Zulassungsver­fahren, die schwer zu durchschauen sind.

Mercosur-Abkommen

Der Mercosur (kurz für „Mercado Común del Sur“, also gemein­samer Markt Südamerikas) besteht aktuell aus vier Mitgliedern: Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt von mehr als zwei Billionen Euro bildet er die fünftgrößte Wirtschaftsregion der Welt und ist damit ein wichtiger Handelspartner der EU. Nach der mehrheitlichen Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten hat allerdings das Europaparlament am 21. Januar 2026 das Abkommen zur juristischen Prüfung an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Davon unabhängig soll der Handelsteil des Abkommens vorläufig in Kraft gesetzt werden.
Am 27.02.2026 hat die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, die vorläufige Anwendung des Mercosur- Abkommens angekündigt, nachdem Uruguay und Argen­tinien das Abkommen ratifiziert hatten. Die Ratifizierung durch Paraguay und Brasilien wird bis zum Sommer 2026 erwartet. Die vorläufige Anwendung des Abkommens mit Argentinien und Uruguay könnte bestenfalls im Mai 2026 in Kraft treten. Dann würden die ersten Zölle fallen. Profiteure des Zollabbaus sind exportseitig vor allem Waren in den Bereichen Chemie, Maschinenbau, Pharmazie, Textil, Kfz sowie Informations- und Kommunikationstechnologie. In diesen Branchen sind die Zölle besonders hoch.
Dieser Artikel ist erstmals erschienen im IHK-Magazin “Wirtschaftsdialoge”, Ausgabe 2/2026. Sie möchten das gesamte Heft lesen?
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Matthias Voigt
Bereich: Kommunikation und Marketing
Themen: IHK-Magazin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit