Paragraf 34 c

Immobilienmakler

Einleitung

Der Beruf des Immobilienmaklers (Haus- und Grundstücksmakler, Haus- und Grundstücksverwalter) ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Wer diese selbständige Tätigkeit ausüben möchte, benötigt neben der Gewerbeameldung auch eine Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung (GewO). Zuständige Stellen in Hessen sind die Landratsämter der Kreise oder die kreisfreien Städte.

Wer ist Immobilienmakler?

Makler ist, wer gewerbsmäßig
  • den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will,
  • Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden will,
  • Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will.
Achtung: die Vermittlung von Immobilienkrediten oder die Beratung ist nicht mehr Bestandteil der Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO. Hierfür ist eine eigene Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO erforderlich. Hinweise dazu finden Sie hier.

Erlaubnisverfahren

Die Erlaubnisbehörde prüft vor Erteilung einer Erlaubnis die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers. Dazu sind unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gewerbezentralregisterauszug erforderlich, die online beim Bundesjustizministerium beantragt werden können und direkt an die Erlaubnisbehörde geschickt werden müssen (Belegart O). Außerdem muss eine Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt ausgestellt werden.
Die Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt oder wenn er in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt. Schulden beim Finanzamt und Schulden bei Körperschaften des Öffentlichen Rechts können der persönlichen Zuverlässigkeit entgegenstehen.
Tipp: Bereinigen Sie vor Antragstellung des "Maklerscheins" bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eventuelle Schuldpositionen bei Behörden.
Die Erlaubnis kann inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Auftraggeber erforderlich ist; unter den gleichen Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Für die Erlaubniserteilung sind in Hessen die kreisfreien Städte bzw. Landratsämter zuständig. In unserem IHK-Bezirk sind das:

Kosten

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der jeweiligen Erlaubnisbehörde; sie ist gestaffelt nach dem Erlaubnisumfang.
Hinweisfür das polizeiliche Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie für den "normalen" Gewerbeschein entstehen zusätzliche Kosten.

Welche Pflichten gibt es?

Erlaubnisinhaber nach Paragraf 34c GewO sind gemäß Paragraf 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelmäßig zu prüfen. Dabei werden bei der Prüfpflicht für Bauherren und Baubetreuer strengere Kriterien an die Eignung der Prüfer gestellt als bei der Immobilien- und Darlehensvermittlung.
Zusätzlich besteht eine Weiterbildungsverpflichtung von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren, die möglichen Inhalte sind in der MaBV geregelt. Weiterbildungen müssen gegenüber der Erlaubnisbehörde nachgewiesen werden.
Tipp: Als verantwortungsbewusster Immobilienmakler müssen Sie sich in allen Fragen der Immobilienfinanzierung gut auskennen. Hierfür ist gegebenenfalls eine gesonderte Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO erforderlich. Gute Kontakte zu Versicherungen und Geldinstituten erleichtern das Geschäft. Auch die rechtlichen und steuerlichen Vorschriften für die Branche, die für Ihre Kunden wichtig sein könnten, sollten Sie kennen.
 Ansprechpartner

Mitgliedschaft in einem Berufsverband

Eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband setzt im Publikum ein deutliches Signal für die Qualität des Maklers. Dabei nimmt der Verband über seine Aufnahmeordnung Einfluss auf das Qualitätsmanagement seiner Mitglieder. Die Antragsunterlagen für die Aufnahme in einen Berufsverband werden gesichtet und wahlweise in Gesprächen, die auch Prüfungscharakter erreichen können, letztlich entschieden, ob eine Aufnahme in den Berufsverband erfolgen kann. Dies trifft besonders Antragsteller, die den Beruf nicht erlernt haben. Seitens der Maklerverbände werden ständig Fortbildungsseminare angeboten. Bitte informieren Sie sich dort.
RDM (Ring Deutscher Makler) Landes- und Bezirksverbände sowie
Immobilienverband Deutschland IVD Mitte der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e. V.
Zeil 46
60313 Frankfurt / Main
Telefon: 069 282823
Fax: 069 280979
E-Mail: info@ivd-mitte.de
Internet: http://www.ivd-mitte.net/
Ausbildungsberuf "Immobilienkaufmann/-frau": Mit diesem Ausbildungsberuf schaffen Sie eine fachlich Grundlage für eine Selbstständigkeit als Immobilienmakler. Sie ersetzt aber nicht die Erlaubnis.