Bauleitplanung

Aktuelle Flächennutzungs- und Bebauungspläne

Die IHK wird nach dem Baugesetzbuch zu Bauleitplänen gehört und in der Regel innerhalb von vier Wochen zu einer Stellungnahme aufgefordert. Eine aktuelle Übersicht der vorgelegten Pläne finden Sie hier.

Onlineportal des Landes

Gemäß Baugesetzbuch sind sämtliche Bauleitpläne und ergänzende Informationen auf einem zentralen  Internetportal darzustellen. Unter Bauleitplanung Hessen finden sich Informationen aller hessischen Städte und Gemeinden sowie sonstiger Planungsträger zu in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen sowie zu Bauleitplänen, die seit der Novellierung des Baugesetzbuchs 2017 in Kraft getreten sind.
Sowohl in der alphabetischen Auflistung der Städte und Gemeinden als auch in der interaktiven Karte öffnet sich per Mausklick auf die jeweilige Gemeinde bzw. auf den jeweiligen Planungsträger eine Auflistung. Diese zeigt die von den Kommunen und den Planungsträgern gemeldeten Links zu rechtskräftigen oder im Verfahren befindlichen Bauleitplänen und zur Homepage der jeweiligen Kommune an.
Wenn Sie über eine aktuelle Bauleitplanung durch uns informiert wurden, schauen Sie sich die Planung Ihrer Kommune bitte unter den angegebenen Links an.

Ihre Rückmeldung an uns

Wenn Sie von einer Bauleitplanung in Ihrem Geschäftsbetrieb negativ beeinträchtigt werden, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Sie haben die Möglichkeit, uns eine Rückmeldung zu den einzelnen Plänen zu geben und wir prüfen, ob wir Ihre Belange in eine Stellungnahme aufnehmen können. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.

Beteiligung zu Bauleitplanverfahren

In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Belange wird die IHK in allen Planungsebenen beteiligt (Landesentwicklungs-, Regional-, Flächennutzungs- und Bebauungspläne) und vertritt dort die Interessen der regionalen Wirtschaft. Mit der Abgabe von Stellungnahmen werden vor allem zwei Ziele verfolgt. Zum einen muss eine ausreichende Bereitstellung von geeigneten Flächen für Gewerbe, Handel und Industrie gesichert werden und zum anderen sollen Beeinträchtigungen gewerblicher Nutzungen durch konkurrierende Ansprüche vermieden werden.

Standortsicherung für Unternehmen

Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob zwischen dem geplanten Geschäftsbetrieb und der in der Nachbarschaft geplanten Festsetzungen/Nutzungen Konfliktpotenzial besteht. Daraus können sich weitreichende Konsequenzen für den Betrieb ergeben, wie beispielsweise eine Verkürzung von Produktionszeiten oder die Errichtung von Schallschutzvorrichtungen. Dies gilt auch dann, wenn der Betrieb lange vor der „unverträglichen“ Nutzung in der Nachbarschaft entstanden ist und es bisher noch keine Beschwerden gab. Daher sollten Sie die bauliche Entwicklung Ihrer Kommune im Blick behalten um rechtzeitig reagieren zu können.