16. Juni 2020

Positionspapier zum Lieferkettengesetz

IHK Darmstadt ist für Kontrolle an den EU-Außengrenzen

Die IHK-Vollversammlung hat klar Position zum geplanten Lieferkettengesetz bezogen: Das Einhalten der Lieferkettenstandards soll nicht bei den Unternehmen geschehen, sondern mittels Lieferantenerklärungen an den EU-Außengrenzen durch staatliche Stellen.
Dies hätte einerseits den Vorteil, dass EU-weit einheitliche Standards angewendet werden, andererseits sind Lieferantenerklärungen geübte Praxis im internationalen Warenverkehr und Bestandteil aller Handelsabkommen der EU mit Drittstaaten. Zum Beispiel fordern Konzerne längst regelmäßig von Lieferanten entsprechende Erklärungen.
Die IHK-Vollversammlung hat das Positionspapier zum geplanten Lieferkettengesetz in der Sitzung am 16. Juni beschlossen. Mit der Positionierung will die IHK die aktuelle Diskussion konstruktiv begleiten. Sie befürchtet, dass die Regelung, die nur für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten angelegt ist, auch auf kleinere und mittlere Betriebe (KMU) ausgedehnt wird.