Nr. 4679
Recht und Steuern

Firmierung

Die richtige Firmierung

Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann im Rechtsverkehr auftritt und unterschreibt. Wir erläutern Ihnen, wann Sie eine Firma eintragen dürfen und unterstützen Sie dabei, den richtigen Namen für Ihr Unternehmen zu finden. Bitte nutzen Sie das Formular für Ihre firmenrechtliche Voranfrage.

Kleingewerbetreibende

Nicht jedes Unternehmen ist eine "Firma" im rechtlichen Sinne. Was Sie als Einzelunternehmer beziehungsweise Kleingewerbetreibender zu beachten haben und wie Sie Individualität mit einer Geschäftsbezeichnung erreichen, lesen Sie hier.

HRA oder HRB

Mit Ausnahme des nicht eingetragenen Kleingewerbebetriebes und der /darmstadt/produktmarken/recht-und-fair-play/wirtschaftsrecht/rechtsformen/personengesellschaften/gesellschaft-buergerlichen-rechts-2552078 müssen Unternehmen aller Rechtsformen in das Handelsregister eingetragen werden. Es wird bei den Amtsgerichten geführt und dient der Rechtssicherheit im Handelsverkehr, da alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse vollständig und zuverlässig hier nachgewiesen werden. Das Merkblatt erläutert die Hintergründe einer Handelsregistereintragung und zeigt die Konsequenzen für einen Kaufmann auf.

Recht und Steuern

Kleingewerbetreibende sind aufgrund der geringen Größe und Umfangs ihres Betriebs nicht dazu verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Sie können sich aber für eine freiwillige Eintragung entscheiden. Welche Vor- und Nachteile hat eine solche Handelsregistereintragung? Diese und andere fragen erläutern wir in unserem Merkblatt.

Korrekt auftreten

Bei der Gestaltung Ihrer Geschäftsbriefe müssen Sie gesetzliche Vorschriften beachten. Die Angaben sollen Ihren Geschäftspartnern die Möglichkeit geben, sich schon beim Beginn der Geschäftsbeziehung über die wesentlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens zu informieren. Fehlende Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen kann das Handelsregister mit Zwangsgeld ahnden.

Markus Würstle
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht
Marie-Sofie Gerhardt
Bereich: Organisationsentwicklung, Personal und Finanzen
Themen: Firmenrecht, Sachverständigenwesen