Umsatzsteuer

Muster der Umsatzsteuererklärung 2024

Mit dem BMF-Schreiben vom 06. November 2023 veröffentlicht die Finanzverwaltung die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2024.
Folgende Vordruckmuster wurden mit dem BMF-Schreiben veröffentlicht:
  • USt 2 A  Umsatzsteuererklärung 2024
  • Anlage UN  zur Umsatzsteuererklärung 2024
  • Anlage FV  zur Umsatzsteuererklärung 2024
Weiterhin sollen die ebenfalls veröffentlichten Anleitungen zur Umsatzsteuererklärung (USt 2 E) sowie zur Anlage UN (USt 6 E) das korrekte Ausfüllen erleichtern.
Das zugehörige Schreiben stellt das Bundesfinanzministerium auf seiner Website zur Verfügung: BMF-Schreiben vom 06. November 2023
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein ‎Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.‎