Steuervereinfachungen geplant

Einblick in das geplante „Wachstumschancengesetz”

Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte Mitte Juli den ersten Entwurf des "Wachstumschancengesetz", das umfangreiche Änderungen im Steuerrecht vorsieht. Die wichtigsten Maßnahmen haben wir für Sie zusammengestellt.
4. August 2023
Der Referentenentwurf (279 Seiten) für das "Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1298 KB) (kurz: Wachstumschancengesetz) beinhaltet eine Sammlung umfangreicher Änderungen in der Steuergesetzgebung. Der Bundesfinanzminister verfolgt mit den angedachten Maßnahmen das Ziel, die steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern sowie Impulse für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen zu setzen. Darüber hinaus soll durch das Anheben von Schwellenwerten und Pauschalen insbesondere eine Entlastung für kleine Unternehmen geschaffen werden.
Aus dem Referentenentwurf sind die folgenden steuerlichen Maßnahmen besonders hervorzuheben (Auswahl):
  • Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung insbesondere von mehr Klimaschutz
  • Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung
  • Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro
  • Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 Euro auf 50 Euro
  • Mehr Liquidität bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, den Abschreibungsmöglichkeiten zu den Sammelposten und zur Sonderabschreibung
  • Reform der Thesaurierungsbegünstigung
  • Steigerung der Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung
  • Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (Paragraf 141 AO) und der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten)
  • Abschaffung der Umsatzsteuerjahreserklärung für umsatzsteuerliche Kleinunternehmer
  • Digitalisierung des Spendenverfahrens – Einführung eines Spendenregister
  • Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1 000 Euro auf 2 000 Euro
  • Die Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen wird auf innerstaatliche Steuergestaltungen ausgeweitet.
  • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen (eRechnung) zwischen inländischen Unternehmen (B2B)
  • Reform der Zinsschranke und Einführung einer Zinshöhenschranke
  • Anpassung der Abgabenordnung (AO) und anderer Steuergesetze an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
Der Zeitplan des BMF sieht vor, dass Mitte August der Beschluss des Kabinetts vorliegt. Im weiteren Verlauf soll bereits im November das Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden, bevor im Dezember dann die Zustimmung des Bundesrates erfolgen soll.
Die acht Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft (sogenannte "8er-Runde") haben mit Schreiben vom 25. Juli 2023 zum vorgelegten Referentenentwurf Stellung genommen. Die Stellungnahme ist hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 405 KB)einsehbar.
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