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Rechtssicherheit im Internet

Online-Auftritt

Internetrecht

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird in Deutschland erstmals die private Wirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet. Mit dem BFSG, welches am 22. Juli 2021 bereits verkündet wurde und ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt, wurde die EU-Richtlinie 2019/882 umgesetzt. Es beinhaltet Vorgaben für die Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen, die den Zugang zu Informationen ermöglichen und zur Kommunikation dienen, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern genutzt werden. Werden die Anforderungen nicht bis zum 28. Juni 2025 umgesetzt, drohen hohe Bußgelder.

Verbraucherschutz im Online-Handel

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Daher gelten auch im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) uneingeschränkt die allgemeinen Rechtsgrundlagen aber auch spezielle Regelungen für den Fernabsatz.

Dauerschuldverhältnisse

Seit dem 1. Juli 2022 sind Unternehmen, die Verbrauchern online den Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses ermöglichen, verpflichtet, eine einfache und transparente Kündigungsmöglichkeit in Form eines Kündigungsbuttons auf ihrer Website oder in ihrer App bereitzustellen. Ziel der Regelung ist es, Verbrauchern eine unkomplizierte Möglichkeit zu bieten, online abgeschlossene Verträge ebenso einfach zu kündigen, wie sie abgeschlossen wurden. Für welche Verträge diese Regelung gilt und was genau zu beachten ist, finden Sie hier.

Impressum

Im Internet müssen Unternehmen den potentiellen Kunden Informationen über ihre Identität geben. Dies gilt insbesondere für die vorgeschriebenen Angaben im Impressum. Wer diese besonderen Pflichten aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) missachtet, muss mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und empfindlichen Geldbußen rechnen.

Wissen für Unternehmer
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Für Ihren Onlineshop sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unerlässlich. Insbesondere wenn es darum geht, was in den AGBs zu regeln ist, gibt es viele Tücken und Unklarheiten. Hier erhalten Sie Antworten auf die zehn häufigsten Fragen zum Thema AGB im Onlinehandel.

Portal zur Streitschlichtung
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Es besteht europaweit die Pflicht, Streitschlichtungsstellen einzurichten. Was bedeutet das für Unternehmer? Der Weg zum Gericht ist für Unternehmer und Verbraucher häufig aufwändig und teuer. Die Schlichtungsstellen sollen es Verbrauchern und Unternehmern erleichtern, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen, wobei arbeitsvertragliche Streitigkeiten ausgenommen sind. Die Verbraucherschlichtung bietet für beide Seiten eine günstige Alternative. Für die Unternehmer sind besonders die dadurch entstandenen Informationspflichten zu beachten.

Merkblatt Verbraucherschutz

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Daher gelten auch im elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) uneingeschränkt die allgemeinen Rechtsgrundlagen (Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Urheberrechtsgesetz, Verbraucherkreditrecht, Gewerbeordnung, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Strafgesetzbuch, Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung und so weiter).

Kaufen und Verkaufen im EU-Ausland

Mit der EU Verordnung 2018/302 sollen Kunden beim grenzüberschreitenden Einkauf von Waren und Dienstleistung in der EU nicht mehr diskriminiert werden. Durch die Verordnung werden Händler verpflichtet, an alle Kunden im gesamten europäischen Wirtschaftsraum zu den gleichen Bedingungen zu verkaufen wie an nationale Kunden. Um drohende Abmahnungen zu vermeiden, sind Händler dazu angehalten, mögliche Einschränkungen im Onlineshop zu prüfen.

Vertragsabschluss

Da das Internet globale Kommunikation ermöglicht, bewegt sich der Benutzer oft in verschiedenen Rechtskreisen. In der EU gibt es ein einheitliches Verbraucherschutzsystem. Die Richtlinie bewirkt, dass Problemen bei grenzüberschreitenden Verträgen entgegengewirkt wird.

Rainer Lotis
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht