Kaufvertrag - Haftung für Mangelansprüche
Der Kauf ist wohl das bedeutendste Umsatzgeschäft, bei dem Ware gegen Geld getauscht wird. Der Verkäufer hat vertraglich die Pflicht, dem Käufer eine mangelfreie Sache zu verschaffen, also zu übergeben und zu übereignen. Beanstandet der Käufer an dem Kaufgegenstand einen Mangel, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen und wie lange der Verkäufer für Mängelansprüche haftet und welche Rechte der Käufer im Detail hat. Dieses Merkblatt gibt Antworten auf die häufigsten Fragen zur gesetzlichen Mängelhaftung, der Aktualisierungspflicht und zum Lieferantenrückgriff.