Nr. 9944
Zivilrecht für den Unternehmer

Kaufrecht

Vertragsrecht von A bis Z

Von A wie "Allgemeine Geschäftsbedingungen" bis V wie "Verjährung bei der Produkthaftung": Wenn Sie gezielt nach Informationen zu einzelnen vertragsrechtlichenThemen suchen, führt Sie diese Liste mit den alphabethisch sortierten Merkblättern direkt zum Ziel.

EU-Warenkaufrichtlinie
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Seit dem 1. Januar 2022 gelten für Kaufverträge oder Verbrauchsgüterverträge neue gesetzliche Regelungen, die insbesondere Verkäufer vor neue Pflichten stellt. Die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen wurden durch die Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/771) in deutsches Recht geändert. Diese Vorschriften betreffen alle Kaufverträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden.

Vorformulierte Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Fällen. Im Gegensatz zu individuell ausgehandelten Vertragsbedingungen werden AGB von einer Vertragspartei (Verwender) beim Abschluss eines Vertrages vorgegeben. AGB schaffen einheitliche Regelungen für Massenverträge und erleichtern so den Geschäftsverkehr, wobei keine Pflicht zur Verwendung von AGB besteht.

Rainer Lotis
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Vertragsrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht