Aufenthaltstitel für Hochqualifizierte

Blaue Karte EU

Seit dem 1. August 2012 gibt es das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union, die sogenannte "Blaue Karte EU". Sie hat zum Ziel, hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittländern den Aufenthalt und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der EU zu erleichtern. Entsprechend gilt die neue Aufenthaltserlaubnis für Ausländer mit akademischem oder einem gleichwertigen Qualifikationsniveau.
Die Karte erhält, wer einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorweisen kann. Für das Jahr 2023 beträgt das jährliche Mindestbruttogehalt 58.400 Euro. Ausnahmen bilden sogenannte Mangelberufe wie z. B. Mathematiker, Naturwissenschaftler, Ingenieure sowie Ärzte und IT-Fachkräfte: Sie müssen für 2023 lediglich ein Jahresbruttogehalt von 45.552 Euro nachweisen. Die Gehaltsgrenzen werden jährlich neu angepasst.
Die "Blaue Karte EU" ist bei erstmaliger Ausstellung auf vier Jahre befristet. Eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis ist aber möglich, beispielsweise wenn eine Tätigkeit mehr als 33 Monate lang ausgeübt wird.