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Nicht nur im Einzelhandel stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber mit Fehlbeständen an Waren oder Geld umzugehen hat. Für Solche vom Arbeitnehmer zu verantwortenden Schäden hat sich der Begriff der Mankohaftung herausgebildet, der einen Sonderfall der Arbeitnehmerhaftung beschreibt.
In jedem Arbeitsverhältnis besteht für den Arbeitgeber ein Interesse daran, die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer in verschiedener Hinsicht zu kontrollieren. Große Bedeutung hat dabei in der Praxis die Kontrolle zur Vermeidung von Vermögensdelikten.
Der Arbeitgeber übernimmt regelmäßig die gesamten Aus- oder Fortbildungskosten. Hierbei handelt es sich um die Kosten der Schulung einschließlich der materiellen Ausbildungsmittel sowie damit zusammenhängende Reisekosten inklusive Übernachtung und Verpflegung. Wie kann der Arbeitgeber diese "Investition" absichern?
Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes haben wir Ihnen hier zusammengestellt: wann und wie kann sich in einem Betrieb ein Betriebsrat bilden, welche Mitwirkungsrechte hat er und was müssen Sie als Arbeitgeber in der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat beachten.