Umsatzsteuer bei EU-Geschäften
"Quick Fixes" - Umsatzsteuer bei EU-Geschäften
Die "Quick Fixes" bei innergemeinschaftlich Lieferungen in der EU finden Sie hier zusammengefasst. Die Regelungen betreffen den Nachweis der Steuerfreiheit und die Reihengeschäfte.
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2025
Die aktuelle Tabelle des Bundesfinanzministeriums (BMF) mit den monatlich aktualisierten Euro-Referenzkursen zur Berechnung der Umsatzsteuer oder Vorsteuer in anderen Währungen.
Umsatzsteuerfreie Lieferungen zwischen Unternehmen
Lieferungen von deutschen Unternehmen in andere Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union (EU-Mitgliedstaaten) sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Diese Voraussetzungen und Meldepflichten finden Sie hier.
Dienstleistungen an EU-Unternehmen
Wie werden Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland abgerechnet und welche Sonderregeln gilt es zu beachten? Dieses Merkblatt gibt Antworten.
Dienstleistungen an EU-Privatkunden
Werden Dienstleistungen über die Grenze an Privatpersonen erbracht, gilt es neben der Grundregel verschiedene steuerliche Ausnahmen zu beachten.
Reihengeschäfte im EU-Binnenmarkt
Die fortschreitende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs führt dazu, dass immer mehr Unternehmen Lieferungen über die Grenze erbringen. In diesem Zusammenhang treten häufig Lieferkonstellationen auf, in denen Warenbewegungen sich nicht nur bilateral zwischen zwei Vertragspartner abspielen, sondern mehrere Unternehmer an dem Geschäft beteiligt sind. Typisch hierfür sind Fälle, in denen ein Unternehmer die bestellte Ware von seinem Lieferanten direkt an seinen Kunden oder an einen von diesem benannten Dritten ausliefern lässt.
Steuerliche Nachweise für EU-Lieferungen
Die Regelungen zu den neuen Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen traten zum 1. Januar 2014 in Kraft. Erfahren Sie hier mehr zur Gelangensbestätigung und den möglichen Alternativnachweisen.
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Beziehen Unternehmen Waren aus einem anderen Mitgliedsstaat, müssen sie den Erwerb der Ware in Deutschland versteuern. Sonderregeln gelten unter anderem für Kleinunternehmer.
Verbrauchsteuerpflichtige Waren
Für den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren müssen Verbrauchsteuern abgeführt werden. Informationen zu den Regelungen im Warenverkehr innerhalb der EU und zum geplanten elektronischen System EMCS finden Sie hier.
Erwerbs- und Lieferschwellen in den EU-Mitgliedsstaaten
eCommerce - Codierungsanforderungen bei Zollanmeldungen: Zum 1. Juli 2021 sieht die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets Änderungen bei Zoll und Steuern für Importsendungen mit geringem Wert – sogenannte „Low-Value-Consignments (LVC)“ – bis 150 Euro – vor. Genaue Informationen finden Sie hier.
Verfahren zur Umsatzsteuervergütung
Werden deutsche Unternehmen im Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet, besteht die Möglichkeit, diese im Rahmen des so genannten "Umsatzsteuervergütungsverfahrens" erstattet zu bekommen. Hier finden Sie nähere Informationen zu Antragstellung und Ablauf.
Differenzbesteuerung
Bei Gebrauchtwaren oder sogenannten „Second-Hand-Waren” kann zur Berechnung der Umsatzsteuer die Differenzbesteuerung angewandt werden: Dabei wird lediglich der Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis besteuert.
Softwarelieferungen ins Ausland
Wird Software ins Ausland verkauft, müssen neben Vorschriften aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht auch Besonderheiten bei der Besteuerung und die Meldepflichten beachtet werden.
Territoriale Besonderheiten
Lieferung nach San Marino - Ausfuhr oder innergemeinschaftliche Lieferung? Die Übersicht gibt Auskunft über die Unterschiede in der umsatzsteuer-, zoll- und verbrauchsteuerrechtlichen Behandlung.