Steuern

Umsatzsteuer bei EU-Geschäften

Regelungen für EU-Geschäfte

Die "Quick Fixes" bei innergemeinschaftlich Lieferungen in der EU finden Sie hier zusammengefasst. Die Regelungen betreffen den Nachweis der Steuerfreiheit und die Reihengeschäfte.

Umsatzsteuer Europa

Die aktuelle Tabelle des Bundesfinanzministeriums (BMF) mit den monatlich fortgeschriebenen Euro-Referenzkursen zur Berechnung der Umsatzsteuer oder Vorsteuer in anderen Währungen.

Innergemeinschaftlicher Warenverkehr

Lieferungen von deutschen Unternehmen in andere Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union (EU-Mitgliedstaaten) sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Diese Voraussetzungen und Meldepflichten finden Sie hier.

Rechnungsstellung bei Dienstleistungen

Wie werden Leistungen an Unternehmer im EU-Ausland abgerechnet und welche Sonderregeln gilt es zu beachten? Dieses Merkblatt gibt Antworten.

Dienstleistungsverkehr

Werden Dienstleistungen über die Grenze an Privatpersonen erbracht, gilt es neben der Grundregel verschiedene steuerliche Ausnahmen zu beachten.

Information

Die fortschreitende Internationalisierung des Wirtschaftsverkehrs führt dazu, dass immer mehr Unternehmen Lieferungen über die Grenze erbringen. In diesem Zusammenhang treten häufig Lieferkonstellationen auf, in denen Warenbewegungen sich nicht nur bilateral zwischen zwei Vertragspartner abspielen, sondern mehrere Unternehmer an dem Geschäft beteiligt sind. Typisch hierfür sind Fälle, in denen ein Unternehmer die bestellte Ware von seinem Lieferanten direkt an seinen Kunden oder an einen von diesem benannten Dritten ausliefern lässt.

Gelangensbestätigung

Die Regelungen zu den neuen Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen traten zum 1. Januar 2014 in Kraft. Erfahren Sie hier mehr zur Gelangensbestätigung und den möglichen Alternativnachweisen.

Erwerbsteuer

Beziehen Unternehmen Waren aus einem anderen Mitgliedsstaat, müssen sie den Erwerb der Ware in Deutschland versteuern. Sonderregeln gelten unter anderem für Kleinunternehmer.

Verbrauchsteuer

Für den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Waren müssen Verbrauchsteuern abgeführt werden. Informationen zu den Regelungen im Warenverkehr innerhalb der EU und zum geplanten elektronischen System EMCS finden Sie hier.

Versendungslieferungen an nicht-steuerpflichtige Abnehmer

eCommerce - Codierungsanforderungen bei Zollanmeldungen: Zum 1. Juli 2021 sieht die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets Änderungen bei Zoll und Steuern für Importsendungen mit geringem Wert – sogenannte „Low-Value-Consignments (LVC)“ – bis 150 Euro – vor. Genaue Informationen finden Sie hier.

Erstattung

Werden deutsche Unternehmen im Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet, besteht die Möglichkeit, diese im Rahmen des so genannten "Umsatzsteuervergütungsverfahrens" erstattet zu bekommen. Hier finden Sie nähere Informationen zu Antragstellung und Ablauf.

Gebrauchtwarenhandel

Bei Gebrauchtwaren oder sogenannten „Second-Hand-Waren” kann zur Berechnung der Umsatzsteuer die Differenzbesteuerung angewandt werden: Dabei wird lediglich der Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis besteuert.

International

Wird Software ins Ausland verkauft, müssen neben Vorschriften aus dem Zoll- und Außenwirtschaftsrecht auch Besonderheiten bei der Besteuerung und die Meldepflichten beachtet werden.

Binnenmarktsregelung

Lieferung nach San Marino - Ausfuhr oder innergemeinschaftliche Lieferung? Die Übersicht gibt Auskunft über die Unterschiede in der umsatzsteuer-, zoll- und verbrauchsteuerrechtlichen Behandlung.