Umsatzsteuer Europa

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2024

Nicht alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben den Euro als einheitliche Währung eingeführt. Daher ist es bei Geschäften mit Unternehmen in EU-Ländern unter Umständen notwendig, die Umsatzsteuer oder die Vorsteuer in eine andere Währung umzurechnen. Welche Umsatzsteuer-Umrechnungskurse dabei anzuwenden sind, legt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) monatlich neu fest.
Die monatlich fortgeschriebene Tabelle des BMF mit den Euro-Referenzkursen für das Jahr 2024 stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein ‎Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und ‎erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher ‎Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht ‎übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen ‎Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.‎