Umsatzsteuer Europa
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2024
Nicht alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) haben den Euro als einheitliche Währung eingeführt. Daher ist es bei Geschäften mit Unternehmen in EU-Ländern unter Umständen notwendig, die Umsatzsteuer oder die Vorsteuer in eine andere Währung umzurechnen. Welche Umsatzsteuer-Umrechnungskurse dabei anzuwenden sind, legt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) monatlich neu fest.
Die monatlich fortgeschriebene Tabelle des BMF mit den Euro-Referenzkursen für das Jahr 2024 stellen wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuer-Umrechnungskurse (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 51 KB)
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der IHK Darmstadt sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall, beispielsweise durch einen Rechtsanwalt, Steuer- oder Unternehmensberater, nicht ersetzen.