Logo der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar
  • Kontakt
  • Über die IHK
  • IHK-Services
  • Karriere bei der IHK
  • Weiterbildungen, Fach- und Branchenveranstaltungen
  • Presse
  • Kontakt
    • Gebärdensprache
    • Leichte Sprache

Sie befinden sich hier

  1. Home
  2. Gründung
  3. Finanzdienstleistungen
Nr. 20095
Gründung in unterschiedlichen Branchen

Finanzdienstleistungen

Finanzdienstleister: Wann ist welche Erlaubnis nötig?
Anlagevermittler und -berater

Wann brauchen Sie eine Erlaubnis nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung, wann nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes? Hier erfahren Sie mehr.

Finanzdienstleister
Finanzanlagenvermittlung- Erlaubnisverfahren

Für die Vermittlung und Beratung von Kapitalanlagen ist eine Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

Finanzanlagenvermittler
Kleinanlegerschutzgesetz

Partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und Direktinvestments sind Bestandteil der Erlaubnis nach Paragraf 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Gewerbeordnung.

Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienkredite
Immobiliardarlehensvermittler

Die Vermittlung von Immobiliardarlehen ist nicht mehr Bestandteil der Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung (GewO), sondern erfordert eine eigene Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO.

  • teilen
  • drucken
Kontakt
Astrid Hammann
Astrid Hammann
Bereich: Unternehmen und Standort
Themen: Existenzgründung, Finanzdienstleister, Nachfolgebörse
  • 06151 871-1122
  • E-Mail schreiben
  • Kontakt speichern
Weitere Informationen
  • Merkblatt Anlageberatung (BaFin-Bundesbank) (Link: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/GeldanlageWertpapiere/Anlageberatung/anlageberatung_artikel.html)
  • Merkblatt Anlagevermittlung (BaFin) (Link: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_091204_tatbestand_anlagevermittlung.html)

Wie können wir Ihnen helfen?

Unsere Anschrift:

IHK Darmstadt
Rhein Main Neckar
Rheinstraße 89
64295 Darmstadt

So erreichen Sie uns:
  • Email info@darmstadt.ihk.de
  • Telefonnummer 06151 871-0
  • Facebook
  • Youtube
  • Instagram
  • Linkedin
  • Xing
  • Gebärdensprache
  • Leichte Sprache
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
© Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar
Achtung Baustelle: Wegen des Neubaus der Rheinstraßenbrücke müssen Sie eine längere Anfahrtszeit einkalkulieren. Aktuelle Infos finden Sie auf der Webseite der Stadt Darmstadt.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den verlinkten externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die wir keine Haftung übernehmen und deren Inhalt wir uns nicht zu eigen machen. Bitte beachten Sie unseren Genderhinweis.

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung