Gründung in unterschiedlichen Branchen
Finanzdienstleistungen
Finanzdienstleister: Wann ist welche Erlaubnis nötig?
Anlagevermittler und -berater
Wann brauchen Sie eine Erlaubnis nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung, wann nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes? Hier erfahren Sie mehr.
Finanzdienstleister
Finanzanlagenvermittlung- Erlaubnisverfahren
Für die Vermittlung und Beratung von Kapitalanlagen ist eine Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.
Finanzanlagenvermittler
Kleinanlegerschutzgesetz
Partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und Direktinvestments sind Bestandteil der Erlaubnis nach Paragraf 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Gewerbeordnung.
Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienkreditvermittlung
Immobiliardarlehensvermittler
Für die Vermittlung von Immobiliardarlehen ist eine Erlaubnis nach Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Die Erlaubnis nach §34c GewO reicht dafür nicht mehr aus.
Änderungen zum Jahresende
Neuregelung für Darlehensvermittler
Am 18. Mai 2026 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge verkündet worden.