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Gründung
Finanzdienstleistungen
Nr. 20095
Gründung in unterschiedlichen Branchen
Finanzdienstleistungen
Finanzdienstleister: Wann ist welche Erlaubnis nötig?
Anlagevermittler und -berater
Wann brauchen Sie eine Erlaubnis nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung, wann nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes? Hier erfahren Sie mehr.
Link: Anlagevermittler und -berater
Finanzdienstleister
Finanzanlagenvermittlung- Erlaubnisverfahren
Für die Vermittlung und Beratung von Kapitalanlagen ist eine Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.
Link: Finanzanlagenvermittlung- Erlaubnisverfahren
Finanzanlagenvermittler
Kleinanlegerschutzgesetz
Partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und Direktinvestments sind Bestandteil der Erlaubnis nach Paragraf 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Gewerbeordnung.
Link: Kleinanlegerschutzgesetz
Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienkreditvermittlung
Immobiliardarlehensvermittler
Für die Vermittlung von Immobiliardarlehen ist eine Erlaubnis nach Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Die Erlaubnis nach §34c GewO reicht dafür nicht mehr aus.
Link: Immobiliardarlehensvermittler
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