Finanzdienstleistungen
Anlagevermittler und -berater
Wann brauchen Sie eine Erlaubnis nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung, wann nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes? Hier erfahren Sie mehr.
Finanzanlagenvermittlung- Erlaubnisverfahren
Für die Vermittlung und Beratung von Kapitalanlagen ist eine Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.
Kleinanlegerschutzgesetz
Partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und Direktinvestments sind Bestandteil der Erlaubnis nach Paragraf 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Gewerbeordnung.
Immobiliardarlehensvermittler
Die Vermittlung von Immobiliardarlehen ist nicht mehr Bestandteil der Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung (GewO), sondern erfordert eine eigene Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO.