Gründung in unterschiedlichen Branchen

Finanzdienstleistungen

Finanzdienstleister: Wann ist welche Erlaubnis nötig?

Wann brauchen Sie eine Erlaubnis nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung, wann nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes? Hier erfahren Sie mehr.

Finanzdienstleister

Für die Vermittlung und Beratung von Kapitalanlagen ist eine Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

Finanzanlagenvermittler

Partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und Direktinvestments sind Bestandteil der Erlaubnis nach Paragraf 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Gewerbeordnung.

Erlaubnispflicht für Wohnimmobilienkreditvermittlung

Für die Vermittlung von Immobiliardarlehen ist eine Erlaubnis nach Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) erforderlich. Die Erlaubnis nach §34c GewO reicht dafür nicht mehr aus.

Änderungen zum Jahresende